Beiträge von Mozart40

    Im Zweifel hilft auch ein Hausarzt weiter. Und wenn er wirklich nicht mehr weiter helfen kann, dann gibt es eine Überweisung an den Facharzt plus ggf. Druck durch den Hausarzt, dass zeitnah eine Behandlung/Untersuchung erfolgen muss.

    Die Überweisung enthält dann einen Vermittlungscode, mit welchem man über die Terminvermittlung der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) einen Facharzttermin innerhalb von 4 Wochen 35 Tagen, akut natürlich schneller, bekommt.

    https://www.kbv.de/html/terminvermittlung.php

    Mein Interesse an Cannabis ist zwar null, aber ich habe mir dennoch den Gesetzentwurf mal angeschaut. Einfach aus Interesse und kompliziert ist es in der Tat. Die Genehmigung für den gemeinschaftlichen Anbau bekommt man nur, wenn folgendes gewährleistet ist:

    • Der Anbauverein muss ein eingetragener Verein oder eine Genossenschaft sein
    • Vertretungsberechtigte Personen müssen ein aktuelles Führungszeugnis und einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentealregister vorlegen
    • Das Cannabis muss ausreichend vor unbefugten Zugriff geschützt werden (Umfriedung des Geländes, einbruchsichere Fenster und Türen, Schutz beim Transport)
    • Die Größe und Lage der Anbauflächen muss angeben werden, außerdem die geplanten Anbaumengen
    • Man benötigt einen Präventionsbeauftragten, der seine Fähigkeiten und Kenntnisse durch anerkannte Schulungen nachweisen muss
    • Der Präventionsbeauftragte stellt sicher, das der Anbauverein geeignete Maßnahmen zum Jugend -und Gesundheitsschutz ergreift
    • Der Anbauverein hat, zusammen mit den mit Präventionsbeauftragten, ein Gesundheits -und Jugendschutzkonzept zu erstellen und umzusetzen
    • Das Cannabis darf nur in neutralen Verpackungen weitergeben werden, außerdem müssen diese vor der Weitergabe gekennzeichnet werden. Folgende Informationen müssen drauf stehen: Gewicht in Gramm, Erntedatum, MHD, Sorte, durchschnittlicher THC-Gehalt in Prozent, durchschnittlicher CBD-Gehalt in Prozent, Hinweis zum Nicht-Konsum in der Schwangerschaft und Stillzeit
    • Das Cannabis darf nicht außerhalb des geschützten Geländes des Anbauvereins gelagert werden.
    • Sollte der Verein mehr als ein befriedetes Besitztum nutzen, so ist der Transport von mehr als 25g zwischen beiden Orten möglich. Jedoch nur wenn der Transport vor unbefugten Zugriff gesichert ist, mindestens ein Vereinsmitglied den Transport beaufsichtigt und der Transport mindestens 1 Werktag vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde. Dazu sind schriftlich oder elektronisch folgende Informationen zu übermitteln: Name und Anschrift des Anbauvereins, Datum des Transports, Start -und Zieladresse, Mengen in Gramm und Angabe der Sorten. Die ganzen Informationen müssen dann noch, zusammen mit Name und Anschrift der zuständigen Behörde, als Transportbescheinigung mitgeführt werden. Außerdem muss sich das transportierende Vereinsmitglied durch Mitgliedsausweis oder Kopie der Erlaubnis des Anbauvereins ausweisen können.
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    Der Wahnsinn 8|

    Ich hab mir auch endlich ein Balkonkraftwerk zum Spielen bestellt - bin schon ganz gespannt!

    Bei mir hat anfangs auch der Spielbetrieb überwogen, aber so nach und nach freut man sich, wie erfreulich unauffällig das System läuft. Ist ja auch mal was, wenn etwas einfach seinen Dienst tut.

    Wobei da noch zu klären wäre was "normal" im Verständnis eines XXL-Lokales ist.

    Du solltest gesehen haben das es "normal" und "XXL" gibt.

    Bei den Steaks sind das wie schon erwähnt "300 Gramm", und bei den Burgern "20cm Durchmesser". Das ist nach meinem Verständnis schon "nicht mehr normal".

    Hab ich auch nicht gesagt, daher schrieb ich "viele Hauptgerichte" und nicht alle.

    Ich wittere eine Verschwörung! ^^

    Was sonst?

    Einfach den Rest einpacken lassen?!

    Das wäre zu einfach.

    BTW: Mir fällt dabei auf, das man zum XXL Restaurant extra die Info weggelassen hat, das viele Hauptgerichte von der Karte auch in "normal" zu haben sind. Mutmaßlich um diesen Thread füttern zu können.

    Das ist eben der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung. Bei einem Widerruf wird alles rückgängig gemacht, so als hättest du den Vertrag nie abgeschlossen.

    Schwierig. Zumindest bei Waren ist es dem Verkäufer möglich Kosten durch den Gebrauch bei der Rückzahlung in Abzug zu bringen. Bspw. wenn jemand online einen Drucker kauft und die Patronen einsetzt. Dann wurde der Wert der Ware gemindert und die Erstattung kann entsprechend reduziert werden. Inwieweit der Aufwand bei der SIM-Aktivierung erstattungsfähig ist, kann ich nicht beurteilen. Für möglich halte ich es jedoch. Aus meiner Sicht hängt es auch davon ab, was konkret in der Widerrufsbelehrung steht. Dort muss man über die Kosten vorher informiert worden sein.