Lidl hat mMn seeehr staaark nachgelassen - sei es bei 'Sonderpreisen' (MHD-Reduzierung wieder nur noch 30% statt 50%), bei App-Aktionen (gleichbleibend schlecht geblieben, 'Gratis-Artikel' oft ausverkauft, trotz Wahl zwischen mehreren), Preisgestaltung an sich ist auch stark angezogen ![]()
Beiträge von cestec
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Stichwort standortbasierte Kurzmitteilungen. Es bedarf die Pflege einer Datenbank mit MSISDN und Standorten, deswegen aus datenschutzrechtlichen Aspeketen problematisch.
Datenbank, datenschutzrechtlich problematisch? Jetzt hoere ich unsere Sicherrrheitsoberrrsten schon kraeftig mit den Hufen scharren, "muessen-wir-aus-sicherheitsgruenden-haben"

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Komischerweise hab' ich heute weder über Vodafone (CallYa Digital) noch über Telekom (Norma Connect) eine SMS bekommen - die Warntag-Ankündigungen (per SMS) vor ein paar Tagen hingegen schon
.das mag daran liegen, dass die Warnungen heute eben nicht per SMS, wie einige vermuten, sondern per Cell-Broadcast liefen...
Wieso das denn?

habe quasi nix gehoert... Mag am Laerm drumherum liegen, aber wenn man es nicht *wusste*, waere der reine Sirenenalarm hier nicht aufgefallen (CB natuerlich schon).
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eMails kamen dann auch gerade...
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Ich will nicht wissen wieviele Fehlalarme heute für die Feuerwehren eingingen, dass ein ausgelöster Rauchmelder irgendwo ist.
Es gibt immer jemanden der etwas falsch interpretieren kann.
wir hatten letztens einen Autoalarm, den selbst Feuerwehr und Pol nicht gefunden haben...
Soeben kam die Warnung auf ein Handy mit einer Roaming SIM. Nicht so toll wenn man mit 3 Stunden Verspätung gewarnt wird.
die Sipgate-SIM ist ja auch als 'Roaming' hier eingebucht, da kam's sofort

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In Hamburg
:- Sirenen der FHH funktionierten gut hörbar

*widersprech*
Keinerlei Warnung ... Xiaomi Redmi Note 9
Note 9 Pro funktionierte hier (Hamburg) - RN9P mit o2-SIMs, A52s mit Sipgate, beide auch im Wlan - zeitgleich 10:59 ALAAARM!
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"Für Heizöl gilt, dass der Widerruf nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB (Deutschland) bzw. § 18 Abs. 1 Nr. 2 FAGG (Österreich) ausgeschlossen ist,..."
"weicht die abgenommene Warenmenge mehr als 10% von der bestellten Menge nach unten ab, so ist der Verkäufer berechtigt, den Literpreis entsprechend der tatsächlich abgenommenen Menge anzupassen. Weiterhin kann der Verkäufer im Falle eines Wertverlustes der nicht abgenommenen Ware einen Ausgleich dieses Schadens verlangen."
danke fuer die Aufklaerung, schade.
Andererseits: Schadenersatz muss der Vk auch beweisen koennen, und da ihm derzeit meist das Oel "aus den Haenden gerissen" wird, kann er schwer von Wertverlust argumentieren (ok, Preissenkung, ist aber auch duennes Eis...) - ist nur der Vk berechtigt, den Preis anzupassen, oder kann auch der K diese Anpassung verlangen - duerfte sich fuer den K lohnen

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