Beiträge von Crusader2004

    Hatte gerade eine nette Dame an der o2 Business Hotline.
    Die EM-Aktion war ihr gleich bekannt und hat mir auch die Kriterien erläutert:


    Das Datenvolumen muss im letzten/aktuellen Abrechnungszeitraum vollständig aufgebraucht worden sein.
    Dann wird vom System automatisch die SMS mit dem Angebot versendet.


    Problem ist nur, wenn man die Datenautomatik hat. Werden z. B. 2 GB aufgebraucht, aber dann ein Paket
    nachgebucht und dieses nicht aufgebraucht, wird keine SMS verschickt.


    Das ist der Normalfall. Kann aber natürlich auch individuell per "Optionen" oder "App" angeboten werden.
    Den Mitarbeitern wurde gesagt, dass keine Verhandlung am Telefon stattfinden soll.


    Ein Ende der Aktion wurde intern noch nicht final festgelegt, da man erstmal abwarten möchte,
    wie viele die Option buchen.

    Auszug aus der EU-Verordnung:
    http://eur-lex.europa.eu/legal…T/?uri=CELEX%3A32015R2120


    Hat Telefonica also einen eigenen Aufschlag beantragt, so dass man auf 20 Cent/Min. kommt?



    Somit sollten bei der Übergangsregelung die jeweiligen Inlands-Endkundenpreise als Ausgangspunkt dienen, auf die gegebenenfalls ein Aufschlag erhoben werden kann, der nicht höher als der in der Zeit unmittelbar vor dem Übergang geltende zulässige Höchstbetrag für das Großkunden-Roamingentgelt sein darf. Eine solche Übergangsregelung sollte ferner eine erhebliche Preissenkung für Endkunden ab dem Beginn der Anwendung dieser Verordnung sicherstellen und sollte bei Hinzufügung des Aufschlags auf den inländischen Endkundenpreis auf keinen Fall zu einem höheren Endkunden-Roamingpreis als dem in der Zeit unmittelbar vor dem Übergangszeitraum geltenden zulässigen Höchstbetrag für das regulierte Endkunden-Roamingentgelt führen.


    Der ausschlaggebende inländische Endkundenpreis sollte dem inländischen Endkundenentgelt pro Einheit entsprechen. In Situationen, in denen es keine spezifischen inländischen Endkundenpreise gibt, die als Grundlage für einen regulierten Endkunden-Roamingdienst verwendet werden könnten (z. B. im Falle von unbeschränkten Inlandstarifen, von Paketen oder von Inlandstarifen, die keine Daten umfassen), sollte der inländische Endkundenpreis dem Entgeltmechanismus entsprechen, der zur Anwendung käme, wenn der Kunde in seinem Mitgliedstaat den Inlandstarif in Anspruch nähme.


    Wenn ein Roaminganbieter bei Vorliegen bestimmter und außergewöhnlicher Umstände seine gesamten tatsächlichen und veranschlagten Kosten der Bereitstellung regulierter Roamingdienste gemäß den Artikeln 6a und 6b nicht aus seinen gesamten tatsächlichen und veranschlagten Einnahmen aus der Bereitstellung dieser Dienste decken kann, so darf er eine Genehmigung zur Erhebung eines Aufschlags beantragen, um die Tragfähigkeit seines inländischen Entgeltmodells sicherzustellen. Dieser Aufschlag darf nur in dem Umfang angewandt werden, der erforderlich ist, um die Kosten der Erbringung regulierter Endkunden-Roamingdienste unter Beachtung der für Großkundenentgelte zulässigen Höchstbeträge zu decken.


    die Summe des inländischen Endkundenpreises und des Aufschlags , der für abgehende regulierte Roaminganrufe, versendete regulierte SMS-Roamingnachrichten oder regulierte Datenroamingdienste erhoben wird, darf 0,19 EUR pro Minute, 0,06 EUR pro SMS-Nachricht beziehungsweise 0,20 EUR pro genutztem Megabyte nicht überschreiten.

    Die EU-Kommission spricht nur von Paket-Tarifen.


    In dem Artikel der Verbraucherzentrale heißt es:


    Für Flatrates gibt es keine feste Regelung. Die Mobilfunkanbieter können für Auslandsnutzung nur die Aufschläge berechnen oder festlegen, dass die Flatrates nur für Deutschland gelten und im Ausland auf Minutenbasis abgerechnet wird. Wer sein Mobiltelefon im EU-Ausland nutzen will, sollte vor Reiseantritt seinen Anbieter nach den Preisen fragen

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Bundesnetzagentur hatte Speicherpraxis verboten


    Habe hierzu die folgende Seite gefunden:
    http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer


    Hier gibt es wiederum diesen Artikel:
    http://www.spiegel.de/media/media-37689.pdf


    Zitat:
    "Telefonica teilte trotz Nachfrage nicht mit, um welche Datenfelder es sich handele und wie lange die Daten gespeichert würden. Man habe sich mit der Bundesnetzagentur auf eine Umsetzung bis 2016 verständigt."


    Ich habe noch drei andere o2-Verträge (mit und ohne Flatrate) im Blick, wo die Rechnungen in ca. 14 Tagen erstellt wird. Mal sehen, wie es da mit dem EVN aussieht.

    Habe diesen Tarif nun seit genau vier Jahren. Heute die erste Rechnung ohne EVN.
    Prinzipiell bei einer Flatrate nicht so wichtig, aber so wusste man wenigstens, wann man wen zu welchem Zeitpunkt angerufen hat.


    Auch in der neuen o2-App werden Gesprächsminuten nur noch "außerhalb der Flat" angezeigt.
    Hier war vorher immer gut zu sehen, in welche Netze man am meisten telefoniert hatte.


    Kann das noch jemand bestätigen?

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Inzwischen bekommt man beim Blue Basic von Haus aus 1GB ohne dafür ein Surf-Upgrade buchen zu müssen. ;) Automatisch geht diese Umstellung jedoch nicht vonstatten, sondern muss vom Kunden aktiv durchgeführt werden.


    Und was sind die genauen Voraussetzungen dafür? (Neukunde, VVL, Bestandskunde)


    Geht das nur über die Hotline oder auch im Online-Portal?