Gute Frage: Ergibt sich aus dem Kauf eines Startersets ein Rechtsanspruch auf Aktivierung der Karte durch eine bestimmte Person? Ich meinerseits glaube das nicht. Das müsste man aber einen Fachjuristen fragen. Allerdings müsste IMHO in jedem Fall der Kaufpreis erstattet werden.
Das würde ich gerne mal rechtlich geklärt haben! Insbesondere dann, wenn der Händler gleich dem Provider ist, weil online bestellt wird. Nach der Eingabe von Name und Adressdaten könnte ja vor Aktivierung die Bestellung abgewiesen werden. Oder ist das nicht möglich, besteht hier etwa ein Kontrahierungszwang, so wie früher bei der Telekom oder wenn ich einen Brief in den Briefkasten werfe? Das wäre mal was für Teltarif.
PS: Man kann ja online Bankkonten eröffnen oder Kreditkarten bestellen. Der Erfolg ist nicht garantiert, die Bank kann einen ablehnen. Der Unterschied: Bis dahin ist alles kostenlos. Kostenlose Startersets würden das Problem lösen. Die Supermärkte haben dann das Problem, aber theoretisch könnte ja für den Verkauf eine Provision gezahlt werden.