Es ist in dem Thread ja schon mal angeklungen: Die normalen 2 Jahre sind keine Garantie sondern Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muss der Gewährleistungsgeber beweisen, dass er nicht in der Pflicht ist, danach der Gewährleistungsnehmer.
Da das Gerät ja schon ein Jahr alt ist, müsste d@niel Phillips gegenüber beweisen, dass der Schaden nicht auf unsachgemäßer Behandlung beruht. Und das kann er nur, wenn er die 25,00 Euro bezahlt und mit dem Gerät ein Gegengutachten (z. Bsp. von einem Radio- und Fernsehtechnik-Meister) einholt.
Das ganze kostet nicht die Welt. Sollte sich dabei herausstellen, dass es wirklich ein Flüssigkeitsschaden ist, bleibt d@niel auf den Kosten sitzen. Ansonsten bekommt er alles zurück. Wenn er also sicher ist, dass seine Freundin kein Verschulden trifft, soll er diesen Weg gehen.
Zur Ausgangsfrage: Da es sich nciht mehr um Garantie handelt, sind 25 Euro Überprüfungskosten durchaus angemessen und sogar noch niedrig. Der "Nachgucker" muss ja auch von etwas bezahlt werden, ein Danke (das er sowieso nie erhält) macht nicht satt.