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Sowas hatte ich auch mal probiert, allerdings ebenso ohne Erfolg. Hatte mir damals so einen "Zweierstecker" mit Umschalter gekauft, konnte aber auch immer nur einen Scart einstecken.
Aber davon mal abgesehen: Hat dein Sat-Receiver keinen Scart-Eingang? So habe ich das bei mir geregelt. DVD in den Sat und dann vom Sat ins TV. Wenn der DVD läuft, schaltet der Sat dann auf Durchzug und im TC kommt nur das Bild vom DVD. Beides gleichzeitig kann man eh schlecht auf einem TC schauen 
So einen Scart-Eingnag hatte sogar mein erstes Sat-Receiver (bestimmt schon 10 Jahre her).
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Mit der Laufzeit habe ich da schon andere Erfahrungen gemacht: Einmal hat ein Brief an die 3 Wochen gebraucht, ein anderer war schon nach 2 Tagen da. Die Regel waren so zwischen 3 und 5 Tagen.
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Mist, zu spät...
Meine Frau hat sich die Serie jetzt schon komplett ausm Internet (die, die ihr gefehlt haben) zusammen gesucht. War ne Heidenarbeit...
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Das kann er ganz einfach gestalten, indem er auch die Absätze 2 und 3 des 17c UStDV beherzigt:
Zitat
(2) Der Unternehmer soll regelmäßig folgendes aufzeichnen:
1.
den Namen und die Anschrift des Abnehmers;
2.
den Namen und die Anschrift des Beauftragten des Abnehmers bei einer Lieferung, die im Einzelhandel oder in einer für den Einzelhandel gebräuchlichen Art und Weise erfolgt;
3.
den Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers;
4.
die handelsübliche Bezeichnung und die Menge des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der einer Lieferung gleichgestellten sonstigen Leistung auf Grund eines Werkvertrages;
5.
den Tag der Lieferung oder der einer Lieferung gleichgestellten sonstigen Leistung auf Grund eines Werkvertrages;
6.
das vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung;
7.
die Art und den Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder der Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 6a Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes);
8.
die Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet;
9.
den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet.
(3) In den einer Lieferung gleichgestellten Verbringungsfällen (§ 6a Abs. 2 des Gesetzes) soll der Unternehmer folgendes aufzeichnen:
1.
die handelsübliche Bezeichnung und die Menge des verbrachten Gegenstandes;
2.
die Anschrift und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des im anderen Mitgliedstaat gelegenen Unternehmensteils;
3.
den Tag des Verbringens;
4.
die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes .
Alles anzeigen
Außerdem lege ich dir mal die Abschnitte 133 und 136 der UStH ans Herz. Auf Wunsch kann ich sie dir gerne schicken, hier würden sie wohl ausufern.
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Solange der Belgier keine gültige Umsatzsteuer-Identifiktaionsnummer vorlegen kann musst du sogar die deutsche Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Die Lieferung ann erst dann steuerfrei erfolgen, wenn der Belgier eine gültige USt.-ID-Nummer vorlegt. Ob dir Nummer gültig ist, erfährst du beim BA für Finanzen, Außenstelle Saarlouis, Tel. 06831/456-0
Du brauchst aber in keinem Falle die belgische USt. auszuweisen (außer du überschreitets die Lieferschwelle nach Belgien, de lag immer so bei 200 TDM pro Jahr).
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Dann will ich mich mal mit outen 
Da ich auch in einem Bürojob arbeite, laufen auch so ein paar Liter kaffee am tag durch mich durch. Danach noch im DLRG, da steht der Kaffeeautomat auch nie still.
Früher bei meinen Eltern zu Hause gabs außer Kaffee eigentlich kaum ein Getränk zu Hause und er wurde von morgens früh bis des Nächtens getrunken. Auch wenn ich heute noch nachts wach werde, trinke ich gerne ne Tasse um wieder schlafen zu können.
Für einen Vollautomaten hats bei mir leider nicht gereicht, ich habe mir von Jura einen Halbautomaten (also ohne Mahlung) geholt. So kann ich meine Kaffeesorte selbst bestimmen und die Omma kann auch ihren koffeinfreien Muckefuck bekommen.
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Da ich beim Steuerberater schaffe, kommen fast wöchentlich Leute zu uns, die diese Mail oder das Teil als Fax erhalten haben.
Auch denen kann ich nur die Hoax-Liste der TU Berlin empfehlen
Die ist in solchen Sachen einfaych gut gemacht!
Also: reiner Humbuck diese GEZ-Erstattung, hält sich aber leider hartnäckig...
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Zur Zeit soll ja auch eine Virusgrippe grassieren...
Aber ich will und kann hier keine Vermutungen anstellen, aber dein Arzt ist schon spitze... (das war ironisch gemeint).
Ich würde an deiner Stelle auch mal einen anderen Arzt aufsuchen. Es kann mit vielen Faktoren zusammenhängen, dass fängt schon mit einem Loch im Trommelfell an und geht bis zu..............
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Zitat
Original geschrieben von bakaroo
. Also musst du die beiden kleinen rechteckigen verbinden, sofern du bei deinem Gewaltakt die kleinen Lötpads nicht auch noch weggerissen hast 
Hoffe, geholfen zu haben
Bakaroo
Die Lötpads habe ich Gottseidank nicht rausgerissen 
Die beiden habe ich jetzt miteinander verlötet und schon funzt der Empfang wieder. Vielen Dank für die gute Hilfe!:top:
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Irgendwie wird ja beim 7110 (bei anderen auch) vom Handy mechanisch erkannt, dass eine Außenantenne angestöpselt wurde.
Dieser Kontakt wurde bei meinem 7110 irgendwie gestört, auf jeden fall glaubte das Handy ständig daran, dass eine Außenantenne dran wäre und hat die andere "abgeschaltet". Ich habe mal einen Zahnstocher reingesteckt und es ging wieder mit der Netzsuche. Zahnstocher raus: keine Netz zu finden.
Dann habe ich als alter Grobmotoriker ein wenig mit der Zange dran rumgebastelt und die ganze Antennenhalterung rausgerissen
. Und jetzt findet er wiederrum keinen Empfang mehr.
Dies lässt mich vermuten, dass bei nicht angeschlossener Antenne das Antennensignal durchgeschleift wird, während bei angeschlossener Antenne ein Schalter dies verhindert. Jetzt habe ich aber nur noch die Lötstellen übrig und will die Brücken.
Weiß also jemand, welche ich da genau Brücken muss? Es sind ja rechts und links jeweils ein halbkreisförmiger Kontakt und oben und unten ein rechteckiger Kontakt.
P.S.: Oder gehört dieses Thema in die "Lötstation"? Dann bitte verschieben...