Beiträge von CLK

    Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2 Übrigens: mann kann sich unter Umständen auch noch getrennt veranlagen lassen, wenn man verheiratet ist...


    Nicht nur unter Umständen, sondern jedes Jahr auf´s neue hat man das entsprechende Wahlrecht ob zusammen oder getrennte Veranlagung. Im Jahr der Eheschließung gibt es noch die besondere Veranlagung, die aber im Endeffekt auf die getrennte Veranlagung rausläuft.

    Ein Kurs ist aber was andres als Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte. Wenn du beruflich bedingt einen Kurs absolvieren musst, kannst du die Fahrtkosten (Hin- und Rückweg) mit 0,30 Euro/km angeben.


    Pendlerpauschale bezieht sich alleine auf Fahrten zwischen Wohnung/Arbeitsstätte. Hier gehen nur 0,30 Euro je Entfernungskilometer, also nur für den Hinweg.

    1300 Euro Pendlerpauschale?


    Bei einer 6-Tage-Woche kommen raus:


    6 Tage * 48 Wochen * 0,30 Euro/km * 20 km


    1.728,00 Euro als Werbungskosten (zusätzlich) abziehbar.


    Wobei das Finanzamt eher von 44 Wochen ausgeht (Krankenschein, mehr als 4 Wochen Jahresurlaub, Feiertage,...).


    Und von dieser Pendlerpauschale werden dann nur die Steuern (soweit gezahlt) zurück erstattet. Das wären beim "normalen" Höchststeuersatz schon


    1.728 * 42% = 725,76 Euro


    Bei dem Reichenspitzensteuersatz von 45% kämen immerhin noch 51,84 Euro oben drauf, also 777,60 Euro.

    Bei Burgerking.de kannst du dir doch Gutschein nach eigenem Gusto zusammenstellen?! So eine Karte gibt es (wenn überhaupt) nur als örtlich/zeitlich begrenzte Aktion. Wenn es nicht eine Urban Legend war ;)


    Aktuell gibt es bei Burger King aber einen 33%-Rabatt-Gutschein, also auch sowas wie deine Karte. Nimm 3, zahl 2 quasi. Gilt aber auf die gesamte Bestellung.

    Zitat

    Original geschrieben von Stepel
    Wurde der Chickenburger nicht schon lange auf 1,30 erhöht?


    Ja, um ihn jetzt (werbewirksam mit großen Transparenten) wieder auf 1 Euro zu senken. Dass er dabei auch kleiner geworden ist wird aber, wie bei andren Burgern auch, verschwiegen...

    Zitat

    Original geschrieben von JeGe
    Ob es explizit in der BDA steht, kann ich (habe diese BDA jetzt nicht zur Hand) nicht 'sagen'.
    Aber zumindest werden im Sony Ericsson Themes Creator (V 3.32) offiziell Themes fürs T303 angeboten...


    Ob ein Handy das unterstützt oder nicht, hängt aber vom handy ab und nicht davon ob ein Zusatzprogramm sowas eventuell "angibt". Eventuell gibt es ja in anderen Ländern ein T303 dass Themes kann, nur die hier verkauften können es nicht. Wer weiß das schon ohne in die BDA zu schauen?!


    Mit der gleichen Begründung kannst du auch bei deinem Autohersteller anrufen und dort Stunk machen weil du ein Extra, welches du nicht bezahlt hast, im ADAC-Test aber drin ist, tatsächlich nicht hast.


    Und genauso ist es hier mit den Handys: Wenn du ein Feature haben willst, musst du dafür bezahlen...

    ingo74 und stanglwirt:


    Ist bekannt. Aber wenn der Handwerker auf die Schreiben und Anrufe des TE schon so nicht reagiert udn der TE genau weiß, welche Rechte ihm zustehen, ist das alleinige Schreiben eines RAs nicht ausreichend. Es trägt im Gegenzug dazu bei dass sich Fronten verhärten und sich alles nur noch mehr in die Länge zieht. Dass am Ende danna uch noch der Handwerker die Kosten des (außer-) gerichtlichen Verfahrens tragen muss wird jener seiner Arbeit im Rahmen der Gewährleistung noch weniger nachkommen wollen.