ZitatOriginal geschrieben von ChrisO2 Übrigens: mann kann sich unter Umständen auch noch getrennt veranlagen lassen, wenn man verheiratet ist...
Nicht nur unter Umständen, sondern jedes Jahr auf´s neue hat man das entsprechende Wahlrecht ob zusammen oder getrennte Veranlagung. Im Jahr der Eheschließung gibt es noch die besondere Veranlagung, die aber im Endeffekt auf die getrennte Veranlagung rausläuft.