Beiträge von CLK

    Die Prämie soll es doch für die Verschrottung, nicht für den Verkauf eines Altautos und dem anschließenden Kauf eines Neuwagens geben. Wie sollte denn da für ein Auto doppelt kassiert werden können?

    Es würde wohl nicht viel bringen, nur den jeweiligen Username vor dem Beitrag einfach raus zu löschen. Schließlich steht auch in jedem zitierten Beitrag der Username wieder drin. Außerdem gibt es nicht wenige User, die sich hier in den Beiträge mit dem (Real-) Name ansprechen.

    Hallo marwe,


    also wenn ich etwas nicht weiß, dann frage ich. Wenn ich mich nicht selbst um etwas kümmern will heißt das im Umkehrschluss nicht dass automatisch immer alles so gemacht werden muss wie ich mir das vorstelle, oder?


    Irgendwie finde ich diese Diskussion alleine schon aberwitzig. Wie kommt man denn auf den Gedanken, sich an einem Thema zu beteiligen und das später ad absurbum führen zu wollen und seine Beiträge heruas zu löschen nur weil mir gerade die Haare in die falsche Richtung liegen?

    http://www.law-podcasting.de/l…den-eines-forum-mitglieds


    Wenn du doch weißt, dass hier nicht gelöscht wird, warum schreibst du denn dann trotzdem? Du bist dir der "Gefahr", dass deine Beiträge hier bis zum St. Nimmerleinstag stehen, durchaus bewusst und postest trotzdem. Kann man ja fast gleichsetzen mit jemandem, der Rattengift schluckt und hinterher (falls er überlebt) dessen Hersteller verklagt weil er leiden musste?!


    Wie willst du z.Bsp. verhindern dass deine Beiträge auch bei den massigen Archiv-Seiten oder den Suchmaschinen gelöscht werden? Verklagst du dann auch archive.org und google.com? Und wenn ich mir alle deine Beiträge ausdrucke und über´s Klo hänge werde ich dann auch belangt?


    Beste vorweihnachtliche Grüße aus dem Saarland,
    Christian

    Zitat

    Original geschrieben von Dr. P
    Da hier anscheinend keine Pflichtveranlagung (z.B. Selbständige), sondern eine Antragsveranlagung vorliegt, endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2006 am 31.12.2008. Für die Steuererklärung 2005 ist ohne Schummelei keine Veranlagung mehr möglich.


    Hier tummelt sich mal wieder solides Halbwissen ;) Die 2-Jahresfrist wurde bereits Ende 2007 gekippt. Hier ist ein sehr schöner Artikel dazu.


    Zumindest für Zeiträume ab dem Jahr 2005 gilt nun die allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren.

    Es wird sich wohl um einen privaten AG handeln, bei den öffentlichen ist jeder Pups im BAT / Tarifvertrag usw. festgelegt. Dass ein Betriebsrat vorhanden ist hängt wohl eher von der Größe des Betriebs (Mitbestimmungsgesetz) oder der Branche (Montangesetz) ab.


    Und knocker hat recht, auch diese AGs müssen alle (in einem gewissen Rahmen) gleich behandeln. Wie weit dieser Rahmen reicht ist bestimmt schon von Arbeitsrichtern ausreichend dokumentiert. Eine konkrete Antwort kann aber wohl leider nur ein entsprechend orientierter Anwalt geben bzw. müsste von einem Gericht geklärt werden.

    Re: Zahlung von Weihnachtsgeld nach Beschäftigungsdauer vs. Gleichbehandlungsgrundsatz...


    Zitat

    Original geschrieben von knocker ... eine freiwillige Zahlung seitens des Arbeitgebers ...


    Mehr ist dazu wohl nicht zu sagen. Diese Freiwilligkeit reicht zwar nicht soweit, dass er nur Leuten mit grünen Soken, die am Freitag, den 13. im Kopfstand einen rosa Topflappen klöppeln Weiohnachtsgeld zahlen will und andren nicht. Aber: er hat genügend objektive (also nachvollziehbare) Entscheidungsgründe. Also behandelt er jeden gleich, der in sein Raster passt. Sein Geld - sein Raster. Alle in diesem Raster bekommen Geld, also werden alle gleich behandelt.


    Wer die Band bezahlt, darf eben bestimmen welche Lieder gespielt werden ;)

    Ohne jetzt mosern zu wollen, aber setzt du dich dann freiwillig und kostenlos hin um alle Anrufe den hiesigen Usern zuzuordnen? Und bei Reklamationen/Beanstandungen/etc. Rede und Antwort zu stehen? Es geht nicht nur alleine um´s Geld einnehmen, es muss auch verwaltet werden.