Beiträge von CLK

    Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    Und unter gar keinen Umständen darf die Polizei so weit gehen, daß rechtsstaatliche Prinzipien während der Ermittlungsarbeit oder im Rahmen der "Gefahrenabwehr" so flagrant verletzt werden, wie dies bei der Androhung von Folter der Fall ist.


    Bis auf diesen Absatz gehe ich vollkommen d´accord mit deiner Meinung. Aber der Tatbestand der Nothilfe war hier meiner Meinung nach erfüllt. Schließlich wurden ihm "lediglich" Schmerzen angedroht. Dieses hätte er ohne weiteres verhindern können, wenn er den Aufenthaltsort des Jungen angegeben hätte. Wohlgemerkt ging es nicht darum, seine Schuld einzugestehen sondern darum, einen Jungen vor dem Tod zu bewahren.

    ocb:



    Lies bitte diesen Artikel. Darin steht dass das Volk seine Gewlt an die durch das Volk gewählte Organe abtritt. Kediglich im letzten Absatz wird den Bürgern wieder das Gewaltenrecht zugesprochen für einen Fall, dass wieder jemand eine nicht-demokratische Staatsführung ermöglichen will.


    Sicherlich ist ein Staat ein künstlich geschaffener Verbund, setzt sich aber aus seinen Organgen udn somit wieder letztendlich aus (fehlbaren) natürlichen Personen zusammen. Und wir leben freiwillig in ihm. Wer das nicht möchte kann sich gerne ein andres Land aussuchen als Aufenthaltsort, so sind die Spielregeln. Aber wer hier leben will, hat sich Grundgesetzmäßig zu verhalten.

    Darf ich mal kurz einwerfen, dass hier diese Diskussion mal wieder auf 2 völlig unterschiedlichen Ebenen geführt wird? Einmal scheinen sich hier wirklich Leute aufzuhalten, die sich mit dem Thema tatsächlich auseinander gesetzt haben, andererseits aber auch welche, die ihre Bildung aus der BILD beziehen udn alles gedankenlos nachplappern...


    Zum Thema: Das Gewaltmonopol liegt beim Staat (und nicht beim Bürger, auch nicht moralisch!!!).


    Den Auftrag, Täter zu bestrafen, haben in unserer Staatsform unabhängige Gerichte. Und das ist auch gut so! Diese lassen sich nicht (oder sollten sich nicht) von Medien leiten sondern hängen fest an den Buchstaben des Gesetzes. Stichwort hierbei: blinde Justizia. Ich weiß, ein Idealbild welches wohl nicht erreicht werden kann.


    Aber eben daher kommt auch der Grundsatz, dass eine Tat bestraft und nicht gesühnt wird. Die Strafe betrifft alleine den Täter und niemals die Opfer, soll also nicht zur Wiedergutmachung (oder Rache) dienen. Und das ist auch gut so!


    In welcher Welt würden wir leben wenn diese Prinzipien nicht mehr gelten würden? Würde dann ein Gerichtskanal im TV eingerichtet, wo die Schuld und Strafe per TED von den Zuschauern bestimmt würden?


    Ich weiß dass meine obige Äußerung polemisch ist, aber auch solche Auswüchse wünschen sich bestimmt einige. und zu alledem könnte es kommen, würden wir unsere rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord werfen weil eine handvoll Degenerierten das System zu ihren Gunsten ausnutzen.


    Gerade kam in den News, dass die verschärften Auflagen für eoin AKW gekippt wurden da nicht hinreichend genug bestimmt. Und genau das selbe (nur wesentlich schneller) würde bei der Umsetzung der Voschläge von Brainstorm und BB007 geschehen. Man kann ganz schlicht und ergreifen dkein Recht anch Gutdünken schreiben. Es muss immer eine Kausalität bestehen: Wenn... -> dann... Ein Gesetz, welches zu schwammig formuliert würde, wäre einfach nicht anwendbar.


    Und falls jemand meint, mein Beitrag wäre geschrieben da ich für den Täterschutz einstünde, dem sei gesagt: Bei machen Verbrechen wünsche ich mir, dass ein gewisses, männliche Körperteil des Täters ohne Narkose mittels eines Gurkenhobels entfernt werden könnte... Aber hierbei sind wir wieder bei der körperlichen Unversertheit, Gewaltmonopol des Staates (und nicht der BILD) sowie der Irreversibilität dieser ambulant-operativen Maßnahme.

    Wieso darf es kein Rost sein? Schließlich besteht zum einen nicht die komplette Maschine aus Edelstahl und zum anderen kann auch mal ein metallener Gegenstand aus der Schmutzwäsche in die Maschine gelangt sein.

    Das verbilligte oder kostenlose Überlassen (also Eigentumswechsel) kann pauschal mit 25% besteuert werden, Sozialversicherung fällt dann nicht an.


    Wenn sein Betrieb mit PCs handelt, kommt auch ein Freibetrag iHv Euro 1.080 p.a. evtl. zur Anwendung.


    Auf jeden Fall wäre es Schwarzarbeit wenn die Entlohnung ohne entsprechende Rechtsanwendung stattfände.

    Kennst du dich da aus oder ist das deine Meinung? Ich denke nämlich (wie gesagt, Laie) dass die zugesicherten Eigenschaften des Verkäufers während des Verkaufsgespräches auch ein Teil des Kaufvertrages ausmachen. Schließlich ist für einen Kaufvertrag keine Form vorgeschrieben. Und da er im konkreten Gespräch war kann man die Aussagen des Verkäufers meiner Meinung nach nicht als Angebot abtun.

    Ich als Laie würde das Brechen eines unkaputtbaren Bügels als fehlen einer zugesicherten Eigenschaft auffassen. Somit bestünde ein Mangel in der Lieferung, der unverzüglich nach Entdecken des Mangels zu rügen ist. Allerdings denke ich (wie gesagt: Laie!!!) dass es auch bei einer Mangelrüge Ausschlussfristen gibt. Will heißen, das nach einer bestimmten Zeit der Zug einfach abgefahren ist. Immerhin ist der Kauf schon 6 Jahre her, irgendwann muss bei Verträgen auch Rechtsfrieden eintreten.