Beiträge von CLK


    Tja, da wo kein Umsatz mit einem Mittelchen gemacht werden kann wird auch nicht geforscht. Wie man(n) ja auch hier im Thread unterschwellig raushören kann, fühlen sich einige (die meisten?) Männer einfach nciht zuständig für die Verhütung.Und wie käme man als Mann dazu, dieses Dreckszeug zu schlucken???? Richtig, das soll schön weiter das Weib im Hause machen...

    An alle, denen hier im Thread ihre "Kronjuwelen" so wichtig sind: habt ihr euch schon mal Gedanken gemacht, was sich die Frauen mit der Pille tagtäglich antun müssen? Da ist so ein kleiner Schnitt und drei Tage lang o-beiniges Gehen doch absolut nicht zu vergleichen damit.


    Und für den Fall der Fälle gibt es immer noch die Möglichkeit seinen Samen einfrieren zu lassen. So kann auch später mal ein Nachwuchs "gezeugt" werden.


    Nachteile in einer Vasektomie sehe ich nur in 2 Sachen:


    - einmal die bereits angeführte, psychologische Aspekt
    - 100 %ige Sicherheit gibt es selbst bei regelmäßigen Kontrollen nicht


    Aber gerade bei dem zweiten sei noch dazu gesagt, dass andere Verhütungsmittel nicht mal in die Nähe der Zeugungsverhütungssicherheit kommen.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Herauszurechnen sind jedoch die Gebühren des StB für das Ausfüllen von Vordrucken, die nicht durch die Arbeitseinkünfte bedingt sind (Mantelbogen, Kapitalerträge o.ä.).


    Und genau hier setzt die Kritik der Steuerexperten an. In der aktuellen Ausgabe von Steuer und Studium (oder war es Steuern und Betrieb?) wird seitenlang über genau jenes ausfüllen trefflich gestritten. So sind ja bei den meisten Überschusseinkünften die Steuerberatungstätigkeiten überwiegend damit ausgereizt, Werte in Formulare einzutragen. So kann z.Bsp. für eine Anlage N, V, Kap oder So fast die komplette Arbeit des Steuerberaters darin bestehen, lediglich die entsprechenden Werte aus den Bescheinigungen zu entnehmen und in die Spalten der Formulare einzutragen. Und schon hast du lediglich Gebühren für das Ausfüllen von Vordrucken...


    Das ist aber bisher lediglich die wortgetreue Auslegung des Gesetztes und des entsprechenden BMF-Schreibens. Bisher werden bei den Finanzämtern die Aufteilung gem. Rechnung des StB übernommen. Aber es steht zu befürchten, dass sich dies aufgrund o.g. Tatsache (Ausfüllen von Formularen=!Einkunftsermittlung) eventuell noch ändern kann.

    Hpman: hierzu mal ein Schreiben der OFD Münster:



    Der Rest (Musterbescheinigung( sollte durch google zu finden sein ;)

    Außerdem wird der Zoll (sodann er denn richtig arbeitet...) auch die ganzen Fakes, Plagiate usw. zuerst mal aussortieren und der Vernichtung zuführen. Dieser Mist schmälert dann auch direkt die Urlaubskasse.

    Stimmt auch wieder, ich betrachte auch gerne beide Seiten der Medaille. Allerdings finde ich es etwas unfair dem TE gegenüber wenn bei seiner konkreten Frage am Schluss eine moralische Diskussion raus kommt. Das bedeutet nicht, dass ich dieses Thema nicht als diskussionswürdig erachte (sogar im Gegenteil). Ich denke aber, dass es nicht in diesen Thread gehört.

    Soweit ich das richtig verstanden habe, ist eine Enteignung immer nur das letzte Mittel und dann muss das Allgemeinwohl deutlich überwiegen. Wird aus dem Grundgesetz abgeleitet: Eigentum verpflichtet...


    Enteignung kann nur per Bescheid (also Verwaltungsakt) geschehen. Und dieser kann natürlich auch gerichtlich überprüft machen. Und dann ists natürlich vom Gericht abhängig ob dieses das Allgemeinwohl oder das Einzelinteresse in den Vordergrung stellt.