Beiträge von CLK

    Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    - Rechtsanwälte kämen u.U. auch in Frage


    Rein theoretisch ja, so rein von der Berufsordnung dürfen die RAe auch steuerlich vertreten. Steuergesetze sind nunmal auch bloß Gesetze. Ob das allerdings so sinnvoll ist...


    Ansonsten ist deine Aufzählung m.E. fast vollständig. Aber auch hier gilt: vergleichen. Natürlich einerseits die Preis-/Leistungsverhältnisse, andererseits aber auch ob man einen Draht zu seinem steuetlichen Vertreter aufbauen kann. Das ist schließlich eine sehr innige Verbindung die hauptsächlich Vertrauen braucht um zu funktionieren.

    Ich stimme dir zu, StebuEx.


    Ich will ihm ja nur den Ernst der Lage klarmachen, Buchhaltung ist bei einigen Krautern (ohne dem Blub hier etwas unterstellen zu wollen!) ein Stiefkind was sich sowohl beim Finanzamt als auch bei den Bank ganz schnell rächen kann.


    Und ohne fehleranfällige Nebenrechnung wird er bei einer G(d)bR ohne Bilanz auch nicht seine Kapitalkonten entwickeln können. Und beim Geld hört nunmal die Freundschaft auf ;-)


    Sicher kann er es versuchen. Nur kann man sagen dass es meistens in die Hose geht. Oder kann er ein Laie den Unterschied erkennen ob er nun Soll- oder Istversteuerer ist und bei falschen Schlüssen somit Steuerverkürzung (wenn auch auf Zeit) begeht oder im Gegenteil zu früh ans Finanzamt zahlt (Liquiditätsnachteil)? Sobald dann noch innergemeinschaftlicher Handel oder gar Drittländer ins Spiel kommen hört bei den meisten das Fachwissen auf, vor allem die richtige Belegführung. Wenn dann mal die Umsatzsteuernachschau ein Auge drauf wirft wird wegen Formalitäten direkt mal eine Nachzahlung fällig.


    Ebenso das problem der Zuordnung: was sind direkt Betriebsausgaben, was kommt in den "GWG-Pool", was wird wie lange abgeschrieben? Wenn dann noch wegen fehlender Sachkenntnis zuviel Steuern bezhalt werden (Rückstellungen, Rücklagen, IAB,...) dann hätte sich ein StB schon bezahlt gemacht.


    Ich will nicht sagen dass es für einen qualifizierten Laien unmöglich ist eine korrekte Buchhaltung zu erstellen. Nur eben dass es mehr Möglichkeiten gibt diese falsch zu machen als manche glauben.

    Die lexware-Programme sind fast alle mit einer DATEV-Schnittstelle ausgestattet, stimmt. Ob es dann aber beim Besuch des Steuerberaters billiger wird ist die Frage. Es ist nämlich mindestens ebenso anstrengend und zeitaufwendig eine Buchhaltung komplett zu kontrollieren wie diese selbst zu erstellen.


    Gerade im Handel kann vieles an Gebühren des Steuerberaters eingespart werden wenn die vielen automatisierten Buchungen vom Warenwirtschaftssystem als Datei dem Steuerberater übergeben werden und dieser dann nur noch den Rest buchen muss. Denn genau dieser Rest ist es der die Buchhaltung (und deren Gehalt) ausmacht und den Weg zur Bilanz/Gewinnermittlung ausmacht. Die Einnahmen zu erfassen ist hierbei das kleinste Übel und nur Fingerübung, aber eben resourcenfressend.


    Einen weiteren Aspekt stellt auch die Bank dar. Wegen Neugründung werden auch mal liquide Fremdmittel benötigt. Und hierzu (im Hinblick auf Rating) kommt es auch auf den Bestätigungsvermerk des Steuerberaters an. Wenn dieser nun aber nicht die Buchhaltung erstellt hat wird er nur eingeschränkt bestätigen können was sich aber negativ im Rating bemerkbar machen kann.


    Wenn du die Buchhaltung selbst erstellen willst so lass dir bitte wenigstens am Anfang von jemandem unter die Arme greifen der praktische Ahnung davon hat. Damit steigerst du die Chancen auf einen positiven Ausgang deines Experimentes erheblich.

    Bei Rechtsanwälten gilt der Spruch dass der dümmste Mandant jener ist der sich selbst vertritt (oder so ähnlich). Kennst du dich in Buchhaltung aus, hast du ein entsprechendes Programm? Kennst du dich im Steuerrecht aus und bildest dich darin auch laufend weiter? Was passiert, wenn du mal zwei Wochen auf der Nase liegst oder Urlaub machst? So etwas selber zu machen geht i.d.R nicht (lange) gut...

    Zitat

    Original geschrieben von karo4ever
    aus Trotz, Chase versucht House zu überzeugen, dass er Foreman zurückholen soll.
    Und House reagiert doch etwas anders als erwartet.


    so long
    Karo


    Würde ich ein wenig differenzierter sehen. Da es sich am Anfang der Folge viel um das Thema "viel gelernt bei Dr. House" drehte würde ich eher sagen dass er Chase feurte weil dieser immer noch ein Indianer und kein Häuptling (wie Foreman) ist.

    Ohne berufliche Veranlassung geht es ja prinzipiell nicht ;-)


    @ Laubi: ja, für 2007 ist dies Zeile 49 und 50 der Anlage N.

    Bei einem Kaufpreis bis zu 487,90 brutto (= Euro 410,00 netto) besteht bei nichtselbständiger Arbeit noch das Bewertungswahlrecht als GWG, somit direkter Abzug der Anschaffungskosten als Aufwand im Jahr der Anschaffung. Dürfte für manchen PC-Kauf schon interessant sein.

    Meiner Meinung nach auch Augenwischerei... Ehrlicher (und dabei kaum einen Unterschied im Endpreis) wäre das weglassen dieser 0,x-Angabe. Man sieht ja auch hier im Thread und fast immer bei Gesprächen dass dort nur der Preis ohne die 0,9 Cent genannt wird. Der Treibstoff wird also noch im Sprachgebrauch meist um einen Cent zu niedrig angesehen.