Beiträge von CLK

    Was hast du aufgemacht, den Sender oder den Empfänger? Ich kenne ich so, dass am Empfänger ein Knopf (vielleicht eines der drei Löcher?) gedrückt werden muss damit eine neue FB angelernt werden kann.

    Soweit ich weiß sollte es einmal möglich sein das Ding zu kopieren. Aber besser wäre eigentlich, einen anderen Sender an der Anlage anzulernen. Dann kann man nämlich auch einen Sender wieder aus der Anlage ausschließen wenn er verloren geht.

    Da kann auch keine Strafe kommen. Denn wenn ihr die Erklärung abgibt habt ihr die strafbefreinede Wirkung einer Selbstanzeige auf eurer Seite. Und 2.000 € sind ja nicht wirklich viel ;)


    Allerdings sei noch(mals) auf die Verzinsung hingewiesen: 0,5% je voller Monat wo die Steuer zu spät festgesetzt wird. Beginn des Zinslaufes ist aber erst 15 Monate nach Ende des Veranlagungsjahres.

    Mal kurz was zur Klarstellung: Wer seine Steuererklärung selbst erstellt und diese nicht bis zum 31.05. des Folgejahres abgibt begeht eine Steuerhintzerziehung.


    Dies hat aber nichts mit der Festsetzungsverjährung zu tun. So kann die Einkommensteuer auch noch 7 Jahre nach dem Veranlagungsjahr festgesetzt werden.

    Für steuerliche Zwecke? Dann frag einen Steuerberater. Dann kann je nach anzuwendender Rechtslage (altes/neues ErbStG) und je nach Art des Grundstückes extrem andre Werte als bei einem Gutachter kommen. Bei der alten Methode (die vom BVerfG gekippt wurde) für Ein- und Zweifamilienhäusern kommt z.Bsp. der sogn. Bedarfswert zum tragen, dieser beträgt idR etwa 40-60% des reellen Wertes.

    Zitat

    Original geschrieben von HT483
    P.S. braucht jemand einen kaputten Kühlschrank :D


    /OT: Du machst hier die falsche Werbung. Seit Indiana Jones 4 sollte man solche Schmuckstücke als 1-Mann-Atombunker anpreisen :D