Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Mal kurz was zur Klarstellung: Wer seine Steuererklärung selbst erstellt und diese nicht bis zum 31.05. des Folgejahres abgibt begeht eine Steuerhintzerziehung.


    Dies hat aber nichts mit der Festsetzungsverjährung zu tun. So kann die Einkommensteuer auch noch 7 Jahre nach dem Veranlagungsjahr festgesetzt werden.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Ich hab letztes Jahr im August meine EstErklärung für 06 machen lassen... hab auch nie ne Mahnung oder ähnliches bekommen, verstehe daher den Hype um 1-2 Tage nicht. Und ja, ich MUSS eine EstErklärung abgeben!

  • hatte meine 06er dieses Frühjahr (März/April?) abgegeben - alles wunderbar und keiner hat sich beschwert das ich die Nachzahlung in Höhe von ca 2000,-€ dadurch erst so spät bezahlt hab.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Da kann auch keine Strafe kommen. Denn wenn ihr die Erklärung abgibt habt ihr die strafbefreinede Wirkung einer Selbstanzeige auf eurer Seite. Und 2.000 € sind ja nicht wirklich viel ;)


    Allerdings sei noch(mals) auf die Verzinsung hingewiesen: 0,5% je voller Monat wo die Steuer zu spät festgesetzt wird. Beginn des Zinslaufes ist aber erst 15 Monate nach Ende des Veranlagungsjahres.

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    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Da kann auch keine Strafe kommen. Denn wenn ihr die Erklärung abgibt habt ihr die strafbefreinede Wirkung einer Selbstanzeige auf eurer Seite. Und 2.000 € sind ja nicht wirklich viel ;)


    Allerdings sei noch(mals) auf die Verzinsung hingewiesen: 0,5% je voller Monat wo die Steuer zu spät festgesetzt wird. Beginn des Zinslaufes ist aber erst 15 Monate nach Ende des Veranlagungsjahres.


    Lese ich das richtig, dass Zinsen erst ab 1.4.09 für 2007 anfallen? Korrekt?


    Würde mir dann nämlich noch etwas Zeit lassen, da ich rund nen 1000er nachzahlen muss für 07.... und je später, desto besser.

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Mal kurz was zur Klarstellung: Wer seine Steuererklärung selbst erstellt und diese nicht bis zum 31.05. des Folgejahres abgibt begeht eine Steuerhintzerziehung.


    Hab meine Erklärung für 2006 erst am 27.12.2007 abgegeben: Die Erstattung kam anstandslos, keinerlei Mahnungen o.Ä..
    Papier ist eben doch immer äußerst geduldig :)


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Hab meine Erklärung für 2006 erst am 27.12.2007 abgegeben: Die Erstattung kam anstandslos, keinerlei Mahnungen o.Ä..
    Papier ist eben doch immer äußerst geduldig :)


    -Andi-


    Es ist ein Unterschied, ob du eine machen musst oder nicht!

  • Kanalratte: Beide Male richtig :top:


    Andreas: Wie gesagt, wenn du abgibst -> strafbefreiende Wirkung. Aber alles fast rein theoretisch ;)

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  • Zitat

    Mal kurz was zur Klarstellung: Wer seine Steuererklärung selbst erstellt und diese nicht bis zum 31.05. des Folgejahres abgibt begeht eine Steuerhintzerziehung.


    Das halte ich schlicht und einfach für ein Gerücht.
    Zum einen betrifft dies nur diejenigen, welche zur Steuererklärung verpflichtet
    sind und das sind von den Normalbürgern nur ein kleiner Teil.
    Steuerhinterziehung kann nur sein, wenn eine Steuerschuld besteht.
    Wenn ich die Erklärung zu spät abgebe, aber eine Steuererstattung erhalte -
    wo ist da die Steuerhinterziehung?


    Ausserdem hängt beim Verfassungsgericht w/Gleichbehandlung ein Verfahren an, da es keinen vernünftigen Grund gibt Erklärungen mit Steuerberater anders
    zu behandeln, als in Eigenregie - müssen die halt etwas mehr ranklotzen.


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Steuerhinterziehung kann nur sein, wenn eine Steuerschuld besteht.
    Wenn ich die Erklärung zu spät abgebe, aber eine Steuererstattung erhalte - wo ist da die Steuerhinterziehung?

    Ack. :cool:

    Zitat

    Original geschrieben von peeck
    da es keinen vernünftigen Grund gibt Erklärungen mit Steuerberater anders zu behandeln, als in Eigenregie - müssen die halt etwas mehr ranklotzen.

    Nach meiner Erfahrung kann man das meistens entspannt sehen.
    Den 31.05. des Folgejahres finde ich knapp bemessen. Allerdings läßt sich die Frist i. A. problemlos verlängern.


    Der 31.12. des übernächsten Jahres paßt für den Privatmenschen schon besser. Dann wird die Steuererklärung schon ziemlich mühsam. :(


    Wenn man Erstattungen erwartet, besser früher abgeben. ;) :top:

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