Beiträge von CLK

    Nunja, heutzutage reicht es anscheinend schon wenn man als Student in einschlägigen Sachmaschinen die richtigen bzw. falsche Worte eingibt um als Teroorverdächtiger eine Hausdurchsuchung zu kassieren...


    Wenn jemand wirklich etwas entsprechendes vorhat, hat derjenige bestimmt auch die netsprechende Ausstattung. Und dazu gehört dann auch dass er nicht nur einen PC zum "arbeiten" und surfen benutzt. Und dass die Übertragung von Daten ins/vom Netz nicht daheim stattfindet. Und das diese Übertragung verschlüsselt über Anonymisierungsdienste läuft, der Laptop von einer Knoppix-DVD (gibts kostenlos vom Amt...) gebootet wird und die Daten auf einem unveränderbaren Medium liegen und der Zugang ins Internet von einem offenen Hotspot aus stattfindet.


    Also kann ein Terrorist mit sehr einfachen Mitteln dieser Online-Durchsuchung als auch der Voratsdatenspeicherung entgehen da er entsprechende Mittel und Wege hat. Die haben wir als Normalo nicht...

    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    könnten wir damit mit Sicherheit ein ganzes Forum ("paket-treff.de" :D) füllen.


    Wenn schon, dann richtig: packet-treff.de. Ist doch schließlich die Steigerung von Päckchen :D

    Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Aber ich kauf doch kein Auto ohne Brief


    Soweit ich das noch entsprechend im Kopf habe läuft der Eigentumswechsel wie folgt ab: Einigung und Übergabe des Gegenstandes. Sobald du also mit dem Verkäufer einig bist (also das Verpflichtungsgeschäft gelaufen ist) und er dir den Wagen gegen entsprechende Zahlung deinerseits übergibt (also das Erfüllungsgeschäft erfüllt) gehört das Eigentum an dem Wagen dir. Daraus, dass du Eigentum an dem Wagen hast hast du auch Anspruch auf das entsprechende Papier, in diesem Falle den Fahrzeugschein. Es zählt also nur, wer das Fahrzeug in seinem rechtmäßigen Eigentum hat, der Brief hat lediglich deklaratorische Wirkung (und keine konstitutive wie z.B. die Grundbucheintragung bei Grundstückskauf).


    Allerdings ist es bei einem durch Darlehen finanzierten Fahrzeug i.d.R. so dass die Bank (als Darlehensgeber) Eigentümer des Fahrzeuges ist, der momentane Fahrer lediglich der Besitzer, also eine Sicherungsübereignung statt fand. Er kann dir also in der jetzigen Lage rechtmäßig gar kein Eigentum verschaffen, dieses müsste er zuerst selbst durch die Bank wieder zurück erlangen.


    Aber hier aknn ein Anruf bei der Bank, auch deiner Hausbank, weiterhelfen. Dieser Fall ist ziemlich häufig und die Vorgehensweise wohl bei den meisten Banken einheitlich.

    Bei Steuererklärungen heißt es Einspruch, nicht Widerspruch. Und ja, sollte man einlegen. Obwohl der Bescheid eigentlich unter Vorbehalt ergehen sollte. Wird dann automatisch bei entsprechendem Richterbeschluss geändert. Aber dann bitte prüfen, ob dieser Vorbehalt wirklich gesetzt wurde vom Finanzamt.


    Ansonsten noch eine Möglichkeit: Einspruch mit gleichzeitiger Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dann kannst du die Steuern soweit zurück erhalten als wenn deine Fahrtkosten ab dem 1. Kilometer anerkannt würden. Wenn das BVerfG dann die Begrenzung der ersten 20 km kippt hast du dein Geld schon. Wenn es allerdings die Regelung aufrecht erhält, musst du den entsprechenden Betrag zzgl. Zinsen zurück zaheln.