ZitatOriginal geschrieben von Sir Robin
Na ja, zivilrechtlich einklagen kann ich ja. Wie geht das denn genau von statten? Ich denke mal ohne Anwalt brauch ich da gar nicht loslegen, oder?
Eine Anzeige bei der Polizei kann ja unabhängig sein.
Du kannst die "Bekannte" anzeigen, richtig. Bringt dir aber dein Geld nicht wieder. Würde ich an deiner Stelle aber trotzdem machen. Kostet dich nichts und würde sie evtl. mal ein wenig wachrütteln.
An dein Geld kommst du wohl nur über den privaten Weg. Heißt also Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Kostet nur ein paar Euro. Allerdings musst du dann sicher sein dass du ihre richtige Anschrift hast. Ansonsten kann das Teil nciht zugestellt werden und kann somit auch nie rechtskräftig werden. Wenn sie gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt kannst du einen vollstreckbaren Titel erlangen. Damit kannst du 30 Jahre lang einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, dein Geld einzutreiben. Oder aber der Gerichtsvollzieher kann die eingelagerten Sachen von ihr pfänden und verwerten. Allerdings kostet so ein Gerichtsvollzieher auch wieder ein paar Euros, ebenso die Versteigerung. Also würde ich diesen Weg nur gehen, wenn deine Ansprüche zzgl. Kosten für Mahnbescheid + Gerichtsvollzieher sicher befriedigt werden können. Ansonsten wirfst du gutes Geld schlechtem hinterher...
/Edit: Mann, bin ich langsam ![]()