Beiträge von CLK

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    Original geschrieben von Sir Robin
    Na ja, zivilrechtlich einklagen kann ich ja. Wie geht das denn genau von statten? Ich denke mal ohne Anwalt brauch ich da gar nicht loslegen, oder?


    Eine Anzeige bei der Polizei kann ja unabhängig sein.


    Du kannst die "Bekannte" anzeigen, richtig. Bringt dir aber dein Geld nicht wieder. Würde ich an deiner Stelle aber trotzdem machen. Kostet dich nichts und würde sie evtl. mal ein wenig wachrütteln.


    An dein Geld kommst du wohl nur über den privaten Weg. Heißt also Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Kostet nur ein paar Euro. Allerdings musst du dann sicher sein dass du ihre richtige Anschrift hast. Ansonsten kann das Teil nciht zugestellt werden und kann somit auch nie rechtskräftig werden. Wenn sie gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt kannst du einen vollstreckbaren Titel erlangen. Damit kannst du 30 Jahre lang einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, dein Geld einzutreiben. Oder aber der Gerichtsvollzieher kann die eingelagerten Sachen von ihr pfänden und verwerten. Allerdings kostet so ein Gerichtsvollzieher auch wieder ein paar Euros, ebenso die Versteigerung. Also würde ich diesen Weg nur gehen, wenn deine Ansprüche zzgl. Kosten für Mahnbescheid + Gerichtsvollzieher sicher befriedigt werden können. Ansonsten wirfst du gutes Geld schlechtem hinterher...


    /Edit: Mann, bin ich langsam ;)

    Du bekommst immer nur den Teil der WK zurück, den dein persönlicher (Grenz-)Steuersatz ausmacht. Anders herum zahlst du ja immer nur einen gewissen Prozentsatz deines Einkommens an Steuern.


    Ausgegangen wird bei den Steuern immer vom (zu versteuernden) Einkommen. Dieses wird übers Jahr anhand deines Lohnes abzgl bestimmter Pauschalen ermittelt. Welche Pauschalen das sind hängt von deiner jeweiligen LSt.-Klasse zusammen. Am Ende vom jahr werden dann die tatsächlichen Verhältnisse ermittelt. D.h. die Einnahmen bleiben, nur deine Ausgaben (=Werbungskosten) werden nicht mehr pauschaliert sondern konkret ermittelt. Liegen diese über dem WK-Pauschbetrag werden die höheren, tatsächlichen WKs angesetzt.


    Dann gehen noch Sonderausgaben (Versicherungen und Spenden, gez. Kirchensteuer) sowie die Außergewöhnlichen Belastungen hiervon ab. Was dann raus kommt wird anhand einer ziemlich komplizierten Formel der ESt zugrunde gelegt.


    Zunächst gibt es einen Grundfreibetrag (knapp 7.800 Euro), dannach beginnt die ESt erst "zu laufen" und steigt bis 42% an (auch Progression genannt). Bedeutet also, je höher dein zu verst. Einkommen, desto höher dein Steuersatz. Und eben dieser Steuersatz wird auf dein Einkommen angewendet.


    Bleiben also die Einnahmen gleich und nur die WKs werden höher bekommst du logischerweise nur auf die Differenz (also deine höheren WKs) die Steuer anhand deines persönlichen Steuersatzes zurück.


    Das war nun die einfache Erklärung ;-)

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    Original geschrieben von DJ Wisdom
    Bisher musste man hoffen das der Händler in den Staaten "kooperiert" und auf die Bitte eingeht eine entsprechend günstige Rechnung beilegt. Ab 1.12. ist das für vieles nicht mehr nötig (Klamotten, Videospiele etc.).


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    Original geschrieben von iTelefon
    Das vereinfacht den Warenbezug aus dem Ausland. Man ist nicht mehr so häufig "gezwungen" verschiedene Tricks anzuwenden.


    Wow, viele Gangstaz hier...


    Sich über dem Zumwinkel aufregen aber hier mit Steuerhinterziehung rumtönen.

    Du kannst ja mal bei der im Bescheid angegebenen Telefonnummer nachhören und deinen Fall genau schildern. Die können dir auf alle Fälle mehr dazu sagen als wir hier (solange niemand hier mitschreibt, der sich in der entsprechenden Satzung/Verwaltungsanweisung auskennt).

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    Original geschrieben von tobifr
    Keiner?




    tobifr


    Da steht bestimmt was drauf, ist Vorschrift. Kannst ihn ja mal einsacnnen und alles sensible wegmachen, dann kann man dir mehr sagen. Wenn tatsächlich keine Nebenbestimmtung, dann Einspruch und Ruhenlassen des Verfahrens mit Verweis auf das beim BVerfG anhängige Verfahren beantragen.

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    Original geschrieben von Dingens Fast alle, die auf die Beschleunigungsspur kamen, sind nach der Hälfte der Spur auf die Bahn gekommen,


    Das war ja noch ganz angenehm im Vergleich zu der hier vorherrschenden Unsitte auf die Autobahn zu wechseln direkt nachdem der durchgezogene Strich endet. Natürlich ohne Schulterblick, ohne Blinker und immer mit eingebauter Vorfahrt für die Auffahrer...


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    Original geschrieben von Dingens
    Mich hat es jedenfalls wieder bestärkt, dass ein Tempolimit in D eine gute Sache wäre.


    Der Meinung sind viele, ich auch.

    @ Brasax:


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    noch provoziert werde, dann reichts einfach. Vorallem wenn das Auto >100.000 EUR kostet..


    Das kann man auch so lesen, dass du es dir nicht bieten lässt weil du ein 100.000-Euro-Auto bewegst. Daher meine Nachfrage da man bei deiner Schreibweise auch auf andre Gedanken kommen kann. So z.Bsp. auf jenen: Wenn das Auto nur 5.000 Euro gekostet hat, dann hättest Du es hingenommen. Aber weil dicker Schlitten=mehr Rechte hat es dir "gereicht".


    Ich verstehe nämlich nicht, was der Fall damit zu tun hat, dass das Auto irgendwann einmal 100.000.000.000 Lira (hier kannst du deinen Wunschbetrag einsetzen) gekostet haben soll. Diese Information ist in diesem Zusammenhang überflüssig und unnötig wenn die Sachen nicht kausal zusammenhängen.