Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Bei doppelter Haushaltsführung zählen Familienheimfahrten ab dem
    ersten Kilometer einfach, wobei eine wöchentliche Heimfahrt anerkannt wird.
    Auch umgekehrt, wenn anstatt der Heimfahrt die Familie zu Besuch kommt.


    Während der ersten drei Monate gibt es Tagespauschale wie bei Dienstreisen.


    GP

  • Soweit ich informiert bin, muss bei doppelter Haushaltsführung mindestens zweimal monatlich eine Heimfahrt stattfinden, maximal aber wöchentlich. Dies trifft - im Durchschnitt - bei mir zu. Aber werden Heimfahrten tatsächlich bereits ab dem ersten Kilometer berechnet? ...würde mich ja nur freuen, wenn ich pro Fahrt 20km hinzurechnen darf :)


    Gibt es denn beim Finanzamt eigentlich eine Grenze der Auszahlung? Ich meine: Wenn ich 36 Heimfahrten á 550km zu je 165Euro abrechne, komme ich auf eine erstaunlich hohe Summe von 5940euro! Rechne ich etwas falsch?


    ...und kann ich alle gesammelten Tankbelege kopieren und diese dann dem Finanzamt einreichen? Denn ich möchte nur ungern alle Originale per Post abschicken.


    Gruß

  • Die 5940€ sind Werbungskosten, d.h. um diesen Betrag
    verringert sich dein steuerpflichtiges Einkommen.
    Die Steuererstattung richtet sich dann nach deinem persönl.
    Steuersatz z.B. 26% = Erstattung ca. 1540€.


    Wofür die Tankbelege ans FA?
    Diese erst, wenn FA Nachweis über die gefahrenen Jahres-
    kilometer verlangt. Diese können auch anhand Kundendienstrechnung
    etc. nachgewiesen werden.


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von tobifr
    Ich habe meinen Bescheid für 2007 zurückbekommen und bin etwas verunsichert wegen der Entfernungspauschale/Pendlerpauschale. Auf dem Bescheid steht nichts von vorläufig. Sollte ich Widerspruch einlegen, um eventuelle Ansprüche im Falle eines positiven Gerichtsurteils zur Pauschale geltend machen zu können? Oder wird das Geld ggf. automatisch erstattet?



    tobifr




    Keiner?




    tobifr

  • Zitat

    Original geschrieben von tobifr
    Keiner?




    tobifr


    Da steht bestimmt was drauf, ist Vorschrift. Kannst ihn ja mal einsacnnen und alles sensible wegmachen, dann kann man dir mehr sagen. Wenn tatsächlich keine Nebenbestimmtung, dann Einspruch und Ruhenlassen des Verfahrens mit Verweis auf das beim BVerfG anhängige Verfahren beantragen.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Die Frage kommt vielleicht blöd, aber wovon hängt es ab wieviel ich von meinen angegebenen Werbungskosten zurück bekomme?


    Konkretes Beispiel: Auf meiner Lohnsteuererklärung, die meine Steuerberaterin gemacht hat, sind die gelisteten Werbungskosten deutlich höher als die zu erwartende Gesamt-Erstattung. Sie meinte es hängt vom durchschnittlichen und maximalen Steuersatz ab, aber das leuchtet mir nicht wirklich ein.


    Bekommt man nur einen prozentual definierten Anteil zurück? :confused:

    Signatur ist so 2002.

  • Du bekommst immer nur den Teil der WK zurück, den dein persönlicher (Grenz-)Steuersatz ausmacht. Anders herum zahlst du ja immer nur einen gewissen Prozentsatz deines Einkommens an Steuern.


    Ausgegangen wird bei den Steuern immer vom (zu versteuernden) Einkommen. Dieses wird übers Jahr anhand deines Lohnes abzgl bestimmter Pauschalen ermittelt. Welche Pauschalen das sind hängt von deiner jeweiligen LSt.-Klasse zusammen. Am Ende vom jahr werden dann die tatsächlichen Verhältnisse ermittelt. D.h. die Einnahmen bleiben, nur deine Ausgaben (=Werbungskosten) werden nicht mehr pauschaliert sondern konkret ermittelt. Liegen diese über dem WK-Pauschbetrag werden die höheren, tatsächlichen WKs angesetzt.


    Dann gehen noch Sonderausgaben (Versicherungen und Spenden, gez. Kirchensteuer) sowie die Außergewöhnlichen Belastungen hiervon ab. Was dann raus kommt wird anhand einer ziemlich komplizierten Formel der ESt zugrunde gelegt.


    Zunächst gibt es einen Grundfreibetrag (knapp 7.800 Euro), dannach beginnt die ESt erst "zu laufen" und steigt bis 42% an (auch Progression genannt). Bedeutet also, je höher dein zu verst. Einkommen, desto höher dein Steuersatz. Und eben dieser Steuersatz wird auf dein Einkommen angewendet.


    Bleiben also die Einnahmen gleich und nur die WKs werden höher bekommst du logischerweise nur auf die Differenz (also deine höheren WKs) die Steuer anhand deines persönlichen Steuersatzes zurück.


    Das war nun die einfache Erklärung ;-)

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Mal mit meinen einfachen Worten gesprochen (ich lass mich gern korrigieren, wenn nötig)


    Du erhältst ein Bruttogehalt das wird versteuert mit deinem individuellen Prozentsatz. Es bleibt ein Rest, den wir Netto- oder ggf. auch Hungerlohn nennen. :D Dabei wird seitens des Finanzamtes je nach Steuerklasse und Einkommenshöhe die Einkommenssteuer einbehalten.


    Die Werbungskosten, die du im Rahmen deiner Steuererklärung anrechnest vermindern dein Bruttogehalt, ergo muss sich auch deine Steuerlast senken. Die Differenz zwischen der bereits abgezogenen Steuer und der nunmehr durch die Werbungskosten reduzierten Steuer bekommst du vom Finanzamt zurück.


    Edit:


    Watt sind wir schnell! :D

    Och danke! Und selbst so?

  • Das scheint ein weitverbreiteter Irrtum zu sein: Du bekommst vom Finanzamt kein Geld für Werbungskosten etc. wieder, sondern Dein zu versteuerndes Einkommen wird um die vom FA anerkannten Beträge vermindert und daraufhin dann "neu versteuert". Die Differenz ist die Erstattung/Nachzahlung.
    Daraus folgt, daß Du im Regelfall nie mehr Erstattung bekommen kannst, als Du an Steuer vorausbezahlt hast.


    Da die Steuer mit dem Einkommen steigt (nicht unbedingt linear) ergeben sich dann halt die Unterschiede bei der Erstattung. Das zu versteuernde Einkommen hat sich geändert und damit der relevante Steuersatz.

  • Du bekommst ja nicht die Werbungskosten zurück, sondern Dein versteuerbares Einkommen reduziert sich um die anerkannten Werbungskosten (abzgl. des Pauschalbetrages?).


    Es bleibt also nach Angabe der Dir zusätzlich enstandenen und absetzbaren Ausgaben ein rechnerisch geringeres Bruttoeinkommen zurück und auf dessen Basis wird die Steuer berechnet. Ein Überschuss aus den bereits gezahlten höheren Steuern wird Dir also dann ausbezahlt.


    Da der Steuersatz progressiv zum Einkommen festgelegt wird, muss man also den Betrag erst einmal ausrechnen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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