Beiträge von CLK

    @ Crooks: Elster "berät" nicht sondern ist lediglich eine Abbildung der Steuerformulare. Die andren Programme geben dann noch Tipps und Hilfen und führen einen nach Auswahl der entsprechenden Einkunftsart relativ sicher menügeführt ans Ziel. Bei Elster heißt es: viel lesen oder wissen was man macht.


    Sliders: Ist regional unterschiedlich, bei uns zwischen 2 und 4 Wochen wenn keine Rückfragen bestehen.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Damit ist gemeint, dass die Tat mit mindestens einem Jahr bestraft werden muss, nicht das es bis zu XY Jahre gibt.


    Quasi: Wer Steuerhinterziehung begeht wird mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bestraft.


    Das wäre formaljuristisch dann ein Verbrechen, weil die Mindeststrafe 1 Jahr beträgt. Alles mit einer Mindesstrafe unter einem Jahr, so z.B. auch die Steuerhinterziehung nach § 370 AO wäre ein Vergehen, da es hier keine Mindeststrafe von einem Jahr gibt sondern nur die "bis zu" Regel gibt.


    Danke, du hast mir die Erklärung für BB007 haargenau abgenommen. Bei der Katalogisierung Verbrechen/Vergehen kommt es ausschließlich auf die Mindeststrafe an. Die ist aber nur bei schwerer Steuerhinterziehung angegeben und auch dort leigt sie nur bei 6 Monaten. Ergo: zu wenig um es als Verbrechen im strafprozessualen Zusammenhang zu betiteln.


    MTT: Ich vergleiche das immer gerne mit Stein-in-den-See-werfen. Stell dir dabei einen kleinen See vor, der von Kieselsteinen eingefasst wird. Wenn nun einer kommt, nimmt einen Stein und wirft ihn ins Wasser ist das nicht schlimm. Der nächste benutzt eben diese Argumentation um auch einen Stein ins Wasser zu werfen. Wenn nun alle Besucher dieses Verhalten mit der gleichen Argumentation entschuldigen ist der See vor leiter Steinen drin weg, der Strand ebenso.


    Aber du hast recht, das wird sehr gerne mit eben dieser Begründung gemacht.


    Deine Untersuchung kannst du dir wohl sparen, die dürfte nicht interessant aussehen. Wenn Steuerhinterzieher verurteilt werden, dann gleichmäßig. Will heißen dass alle ihre hinterzogenen Steuern zzgl. Zinsen nachzahlen müssen und prozentual etwa das gleiche (gemessen an den hinterzogenen Steuern) als Strafe bekommen.


    Die wirklich (für mich) interessante Frage lautet allerdings, wer da im Mitel tatsächlich verknackt wird...

    MTT:


    Diese Argumentation wird immer gerne benutzt, um eigenes (nicht deines!) Fehlverhalten zu entschuldigen. Aber mal ehrlich: das heißt noch lange nicht, dass es jeder machen muss. Frei nach dem Motto: Esst Scheiße, Millarden Fliegen können nicht irren.


    Wenn es diese objektive Ungerechtigkeit wirklich gäbe (und nicht nur subjektiv so eumpfungen würde) wäre bei einer entsprechenden Bestrafung der Gang vor das BVerfG vonnöten da Verstoß gegen Artikel 3 GG.

    Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Zunächst einmal ist Zumwinkel kein Verbrecher :rolleyes:


    Damit hast du sogar Recht! Für die meisten ist ein Verbrecher jemand der ein Verbrechen begangen hat. Was ein Verbrechen ist definiert hingegen das StGB:


    Zitat

    § 12 Verbrechen und Vergehen


    (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.


    Da hilft nun ein Blick in die AO:


    Zitat

    § 370 Steuerhinterziehung


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


    1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht


    Subsumtion: Dass, was ihm vorgewurfen wurde ist "lediglich" ein Vergehen.


    Zitat

    Am bedenklichsten finde ich allerdings an der ganzen Sache, dass ein Geheimdienst, bei dem es natürlich im Prinzip der Sache liegt, ganz andere Möglichkeiten der Ermittlung zu haben als die eigentlich für Steuerdelikte zuständigen Behörden, sich plötzlich als Steuerfahndung betätigt.


    Hat der BND nicht einfach nur den Kontaktmann weiter vermittelt ohne eigene Ermittlungen durch zu führen? So hatte ich das aufgefasst.


    Wie dem auch sei, die Vergangenheit hat doch gezeigt wie sowas funktioniert. Nehmen wir mal das Beispiel Strauß junior. Ewig langes Verfahren, nach Veruteilung weiter im Instanzenzug. Wenn ich mich recht erinnere, hat das Verfahren über 5 Jahre gedauert (grob geschätzt).


    Der Herr Zumwinkel ist nun 64 Jahre alt und wird daher bei einer Verurteilung bestimmt keine 5 Jahre "einfahren". Des Weiteren kann er sich bestimmt aufgrund seines finanziellen und politischen Backgrounds noch länger durch die Mühlen der Justiz winden als Strauß jun.


    Sollte er sich des besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben, drohen ihm dann sogar bis zu 10 Jahre Haft. Aber auch die wird er bestimmt nicht antreten/absitzen.


    Also: beste Voraussetzungen seinen (Zwangs-)Ruhestand in Saus und Braus verbringen zu können.........

    Zitat

    Original geschrieben von porschewheels
    Ach - die Zeit und die Ideen wären noch nicht mal so tragisch gewesen.
    Das Geld auch nicht wirklich.
    Mein Herz macht mir gerade viel mehr zu schaffen! :(


    Was soll ich sagen - ein anderer war eben schneller.
    Bald wird sie einen anderen Nachnamen haben!!!! :mad:


    Du hast nicht etwa eine Bohrmaschine?


    /Edit: Mist, eben gesehen dass der Link ind dem Beitrag von JMQ das gleiche beinhaltet...

    Zitat

    Original geschrieben von Samcos
    Natürlich nur bei der Einkommenssteuererklärung von 2005. Wenn du diese noch nicht abgegeben hast, dann hast du noch Zeit bis 31.12.2008.


    Nein, er kann diese AfA noch nachholen.


    Zitat

    FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 9.9.1997, 2 K 2070/96, EFG 1998 S. 27


    Das Wirtschaftsgut ist dann in der Schlussbilanz des ersten noch offenen Jahres mit dem Wert einzubuchen, mit dem es bei von Anfang an zutreffender Bilanzierung zu Buche stehen würde, also mit den um die - unterstellte - bisherige AfA verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.


    Diese Grundsätze sind ebenso bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit anwendbar. Heißt also, dass der Fragesteller im jahr 2007 auch dann die Abschreibung vornehmen kann wenn er diese vorher noch nicht abgesetzt hat. Allerdings nur noch den anteiligen Restbetrag.

    Zitat

    Original geschrieben von schmusehandy
    aha und wieso schreiben die Medien etwas von Vollstreckungsaussetzung im Falle eines Falles?


    Es gibt auch Leute, die nachzahlen müssen. Bei denen kann die nachzuzahlende Summe um die entsprechende Steuerauswirkung der ersten 20 km gekürzt werden.