Hallo,
also ich denke ein wenig Ahnung von Buchführung, Bilanzierung und Steuerrecht sollte man schon haben. Du mußt z.B. wissen wo Deine Steuerfreigrenze liegt und wieviel Du noch Absetzten mußt um darunter zu kommen, über welche Zeit eine Sache abgesetzt werden muß, etc.
Ausserdem mußt Du nach HGB (was Du Dir kaufen solltest) eine Bilanz, Inventar und eine Gewinn/Verlust Rechnung aufstellen. Das sollte man schon odentlich machen um sich keinen Ärger mit dem Finanzamt einzuhandeln.
Ich hatte auch relativ wenig Ahnung als ich fvor 3 Jahren angefangen habe, dann mußte ich allerdings diese lästigen BWL Vorlesungen besuchen was sich im Nachhinein als sehr hilfreich herraus gestellt hat.
Zitat
Original geschrieben von Nebelfelsen
Oder aber ich meld das Gewerbe auch noch für Handel mit Möbeln an, dann könnte ich die Anschaffung auch als Ausstellungsstück für den Verkauf deklarieren und somit quasi als Lagerbestand. Meint ihr, das geht?
Theoretish geht das schon. Allerdings darfst Du kein Gewerbe für Elektronik, Gemüse und Möbel anmelden. Du kannst natürlich 3 Gewerbe anmelden, wenn der Steuerprüfer kommt solltest Du dann allerdings auch nicht gerade auf dem Sessel welcher sich im "Lagerbestand" befindet, sitzen..
Im übrigen kann ich nur noch mal sagen: Es lohnt sich nicht ein Gewerbe zu eröffnen nur um seine Möbel, etc absetzen zu können. Ausserdem muß für jedes Gewerbe eine "Gewinnerzielungs Absicht" vorliegen.