Hört sich ja schonmal nicht schlecht an, aber sind diese dann auch bundesweit gültig, sprich man kann den Gutschein an jeder Esso, oder Aral, oder..... einlösen, oder gelten die dann nur für die Tanke, die ihn ausgestellt hat ?
Beiträge von reffi
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Hallo,
ich habe mir überlegt, evtl. einen Tankgutschein zu verschenken. Jetzt sieht man ja an allen Ecken die Dinger als Prämie, u.ä..
Als ich nun bei Aral auf der Homepage gesucht habe, mußte ich feststellen, daß es eine Mindestabnahmemenge von 50 Stk. gibt und zusätzlich pro Gutschein eine "Gebühr" von 1,20 anfällt. Da ist man dann min. bei 310 Euro und eigentlich wollte ich nur so 25 - 50 Euro verschenken.Weiß jemand, ob es auch als privat Person eine Möglichkeit gibt, einen Gutschein zu beziehen, ohne gleich ein Konto zu eröffnen, oder ein Notebook zu kaufen, ... ????
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Yeeeeees, genau das ist er "The Hill" bzw. "Ein Haufen toller Hunde".
Endlich kann ich mich wieder auf die Arbeit konzentrieren - DANKE!!! -
Moin,
ich drehe gleich durch:D - kennt Ihr das? Ihr habt die Bilder und Szenen vor Augen, aber de Titel bzw. die Namen der Schauspieler wollen einem einfach nicht einfallen *ggrrrrr*Also, der Film spielt in einem (englischen?) Militärgefängnis in einer Wüste. Ich meine es ist so die Zeit des ersten WK. Es sitzen Fahnenflüchtige und Verweigerer ein. Der Leiter ist ein brutaler Schleifer, der die Männer unsinnige Dinge in der prallen Sonnen tun läßt. Als ein Häftling stirbt, wird der Wiederstand der Häftlinge immer größer, bis schließlich der Leiter umgebracht wird. Es spielen eine handvoll großer Schauspieler mit, aber leider fällt mir gerade kein Name ein. Müßte so aus den 60'ern sein.
Wer kann mir (trotz weniger Infos) helfen?!
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Brainstorm:
Was machst Du denn, wenn sich aufeinmal ein Riss in der Windschutzscheibe abzeichnet ???
Kommt ja manchmal vor, ohne das man einen Steinschlag bemerkt, sie selber "einschlägt" , o.ä.Ich habe einfach meinen Versicherungsvertreter angerufen und Ihm gesagt, daß meine Heckscheibe einen Riss hat und gefragt was wir da jetzt machen köönten. Als Begründung habe ich gesagt, dass es auf Grund von Kälte und Alter dazu gekommen ist, genau würde ich es aber nicht wissen. Er meinte nur, daß das kein Problem wäre, da es sich hier um einen "Glasbruchschaden" handeln würde. Ich habe dann einfach die Rechnung eingereicht und kurz darauf hatte ich das Geld auf meinem Konto.
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ähnliches Problem hatte ich letzten Winter bei meiner Barchetta auch: strahlend blauer Himmel uns Sonnenschein, also so schnell wie es geht das Dach auf, nur war es leider zu schnell, da es minus irgendwas war, also Scheibe gebrochen :flop:
ABER, was das finazielle angeht, kannst Du Dich erstmal an Deine KFZ-Versicherung wenden, denn es handelt sich hier um einen "Glasbruchschaden" und wird nicht anders als ein Schaden an der Windschutzscheibe behandelt. Falls Du eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung hast, mußt Du max. den Eigenanteil zuzahlen.
Hoffe es hilft Dir (und Deinem 205) weiter
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Hallo zusammen,
ich habe mir vor ein paar Tagen einen OsariS 16MB zugelegt. Ich habe die Einstellungen für WEB, Email, usw. mit dem S35 hinbekommen. Also, ich komme ins Web, kann Emails senden empfangen, kann mit Phoneman mit dem S35 kommunizieren. ABER wenn ich Kontakte oder Termine direkt vom Hany zum Osaris oder umgekehrt per Infrarot übermitteln will, kommt am S35 die Meldung: "Übertragung nicht möglich", sende ich vom Osaris aus kommt die Meldung:"Verbindung nicht erfolgreich, Gegenstelle kann keine IR-Daten von iesem Gerät empfangen"
Häh ??? - Wer kann mir weiterhelfen ?!?! -
Danke an alle, Eure Tipps & Links haben mir weitergeholfen :top:
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Klar, es wird bei der Wahrheit geblieben und "nüchtern" die Fakten dargelegt (was nicht positiv für den Arbeitnehmer sein muß), aber wie
sieht es nun rechtlich aus: darf man Abmahnungen im Arbeitszeugnis unterbringen, oder ist dies nicht zulässig ????
Vor Gericht sind die Negativpunkte, sowie Abmahnungen durchaus beweisbar.Sicherlich will ich niemanden die Zukunftverbauen und will keinem die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz verbauen der auch wirklich will, aber einige Leute scheinen vorsätzlich garnicht wirklich arbeiten zuwollen.:flop:
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schon klar, über die Formulierung kann ich enorm viel regeln - bis hin zur "Aussage" das es sich um die größte Niete unter der Sonne handelt, nur finde ich kein Code / keine Klausel, die darauf hinweist, das der Kerl bereits Abmahnungen für die diverse Dinge bekommen hat.
Klar, ein Arbeitszeugnis muß wohlwollend ausgestellt werden, aber immerhin besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, das ein neuer Arbeitgeber gegenüber dem alten Arbeitgeber Regressansprüche geltend machen kann, weil dieser z.B. im Arbeitszeugnis wichtige Infos nicht aufgeführt hat und schließlich will man das ja auch vermeiden

upps, da war Nebelfelsen mit der Antwort schneller, als ich mit dem Komentar