Beiträge von Nebelfelsen

    Gut, hier geht es aber darum, ob man einen Mitarbeiter deshalb kündigen könne, d.h. ob so eine Aufnahme als Beweis ausreicht. Das ist aber im o.g. Fall sicherlich unwichtig, da hier auch eine ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit ausgereicht hätte, wenn überhaupt ein Arbeitsvertrag existent war.


    Zur Schadenersatzforderung gegenüber dem Arbeitsgeber hätte es vermutlich nicht gereicht, dazu zitiere ich ebenfalls aus dem verlinkten Dokument:


    Zitat

    Bei der Frage der Zulässigkeit einer Videoüberwachung sind einerseits das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Arbeitnehmers und andererseits die berufliche Betätigung.(Art. 12 GG) und das Eigentumsrecht ( Art. 14 GG) des Arbeitgebers gegeneinander abzuwägen. Auch der Schutz der Wohnung (Art. 13 GG)-der sich auch auf Geschäftsräume erstreckt- ist hier in die Interessenabwägung mit einzubeziehen. Dabei wird zu berücksichtigen sein, ob die Videoüberwachung auch die Gespräche der Mitarbeiter aufzeichnet und ob sie offen oder verdeckt erfolgt.


    Es werden also die Belange gegeneinander abgewogen. Dabei spielen nicht nur die Rechte des Arbeitnehmers sondern auch die des Arbeitgebers eine Rolle. Und gerade wenn der Arbeitsplatz die private Wohnung ist, in der naturgemäß nicht alle Wertgegenstände in gesicherter Weise aufbewahrt werden und auch vertrauliche Dokumente vorhanden sind, ist es strittig wie hier abgewogen wird.


    Zitat

    Das BAG hatte bereits im Jahre 1987 entschieden, daß eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers vorliegen könne, wenn er einem ständigen lückenlosen Überwachungsdruck dadurch unterworfen werde, wenn der Arbeitgeber jederzeit ohne konkreten Hinweis den Arbeitsplatz durch versteckt aufgestellte Videokameras beobachten könne (vgl. BAG Urteil vom 07.10.1987, Az.: 5 AZR 116/86).


    ständig und lückenlos liegt wohl nicht vor. Denn es wurden nur Kameras nahe Wergegenständen plaziert. Das könnte man auch so auslegen als wollte man die Wertgegenstände überwachen und nicht den Arbeitnehmer selbst. Dieser ist ja im ganzen Haus tätig und somit nicht ständig und lückenlos überwacht. Hinzu kommt noch, dass die Aufzeichnung nur über einen gewissen Zeitraum ging und nicht mehr durchgeführt wird.


    Zitat

    Der Arbeitgeber hätte denselben Erfolg auch mit weniger weitreichenden Mitteln -z.B. durch das Aufstellen von sichtbaren Kameras- erreichen können. So aber habe der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beseitigung der Videokamera und Unterlassung der Eingriffe in sein Persönlichkeitsrecht.


    Das ist ja im oben beschriebenen Fall bereits geschehen. Wenn das alle Ansprüche sind, die geltend gemacht werden können braucht Luposen ja nichts mehr zu befürchten, selbst wenn die Putzhilfe hier mitlesen sollte.


    Naja, dann muss man aber vorher auch die Hintergründe genau kennen:
    - gibt es einen Arbeitsvertrag
    - ist der Job ordentlich angemeldet und werden auch Versicherungsbeiträge und Steuern gezahlt
    - steht im Arbeitsvertrag etwas drinn, dass im Haus an einigen Stellen generell Geräte zur Videoüberwachung eingesetzt werden, dann ist es egal, wie viele versteckte Kameras sonst noch installiert werden
    etc. etc.


    Ich würde das bei so einem Putzjob nicht so eng sehen. Wenn der Film ergeben hätte, das etwas weggekomen ist, kann man auch ohne Film Anzeige erstatten und den Mann kündigen.


    Darüber zu berichten ist natürlich ein Risiko, aber vermutlich würde so ein Verfahren ja doch eingestellt, wie sollte so etwas bewiesen werden. Nur aufgrund der Äußerunen hier im Forum, die ja jeder nach Belieben auch frei erfinden könnte?


    Nicht, dass ich Kameraüberwachung generell befürworten würde, aber wenn ich bei einer Firma neu anfange oder einen Auftrag außer Haus erledige rechne ich zunächst immer damit, dass vielleicht eine Überwachung statt findet. Viele Unternehmen überwachen auch in Deutschland ohne Kenntnis des Arbeitnehmers.
    Besonders schlimm ist es nicht nur in den USA. In Großbritannien sieht man z.B. an jeder Strassenecke und in fast jedem Geschäft Schilder, die darauf hinweisen, dass man aufgezeichnet wird.
    In Ihrem Schulungszentrum in Brüssel geht die IBM sogar soweit, dass in fast jedem Flur Kameras und Infrarotkameras hängen, teilweise auch versteckt. Aufmerksam gemacht wird man nur durch ein kleiner, leicht übersehbares Schild an der Rezeption.

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Also ich finds schon leicht krankhaft sich über sowas aufzuregen.
    Da merkt man mal wieder, dass wir hier in Deutschland sind :(


    -SF³


    Ja genau, man merkt das wir in Deutschland sind. Denn in vielen anderen Ländern sind kundenbindende Maßnahmen wie "Geld zurück" oder Rabatt bei verspäteter Lieferung längst auch außerhalb von Großstädten üblich.


    Bei einer kurzfristigen Bestellung gehe ich auch immer von einem Zeitfenster bis zur Lieferung auf, längerfristig bestellte Produkte sollten aber auch pünktlich geliefert werden, egal welche Gründe der Besteller dafür hat.


    Um hier einen Rabatt zu erwirken, kann man nur folgendes machen:


    1. Bei der Bestellung angeben, dass der Termin unbedingt eingehalten werden muss, da noch andere Verbindlichkeiten des Bestellers anstehen und daher eine Verspätung unerwünscht ist.


    2. Wenn die Pizza nicht pünktlich kommt, beim Pizza-Service anrufen und möglichst mit der Person sprechen, bei der man bestellt hat. Eine Nachfrist von 5 Minuten setzen und sonst mit Rückgabe der Pizza drohen.


    3. Wenn die Pizza noch nicht da ist, nochmal beim Pizza-Service anrufen und sagen, dass man die Pizza zurückgeben möchte, außer, man könne noch über den Preis reden.


    4. Evtl. gibt es dann einen Rabatt, dann kann es aber immer noch sein, dass die Zentrale den Fahrer nicht rechtzeitig erreicht und man an der Haustür Ärger hat. Ebenso dann, wenn man die Pizza zurückgeben möchte.


    Daher mein Tip: Den Fahrer darauf hinweisen, dass man mit der Unpünktlichkeit unzufrieden ist, kein Trinkgeld geben und sich einen zuverlässigen Pizzadienst suchen. Man kann es natürlich auch ein zweites Mal probieren und erwähnen, dass man darauf hofft, nicht wieder so eine Verspätung zu erleben, allerdings kann es dann auch passieren, dass in der Pizza unerwünschte Extras enthalten sind, gerade bei impulsiven Südländern ein Risiko. Und wer bringt schon seine Pizza zum Labor um prüfen zu lassen was alles drinn ist :D . Fazit: Zum Pizzamann immer freundlich sein, bis die Pizza die Bäckerei verlassen hat.


    Ich finde das Vorgehen von Luposen durchaus in Ordnung, wenn er die Kamera nach kurzer Zeit wieder entfernt und die Aufzeichnungen gelöscht hat. Der Mann soll ja seine Arbeit erledigen und nicht private Dinge machen, insofern finde ich auch nicht, dass es eine einschneidende Verletzung des Persönlichkeitsrechtes ist. Sicher ist es nicht gerade die feinste Art, aber das ist immer noch besser, als nach dem Besuch alle Ecken abzusuchen, einen Gegenstand nicht gleich zu finden und dann erstmal zu Unrecht die Putzhilfe zu verdächtigen.

    Ich hab auch eine Frage zu XTra, vielleicht kann ja jemand helfen:


    T-Mobile macht auf Ihren Rechnungen immer Werbung dafür, dass man einen zweiten Handyvertrag ohne Grundgebühr mit 5 € Mindestumsatz abschließen kann, wenn man schon T-D1-Kunde ist.


    Weiß jemand, ob ich auch ein XTra-Card in diesem Zweitvertrag wandeln lassen kann, oder ob ich die alte Rufnummer nicht mitnehmen kann?


    Außerdem wäre es interessant zu wissen, ob dann immer noch der alte Telly-Tarif im Hautvertrag bestehen bleibt oder ob ich dann automatisch in die neuen Verträge gewechselt werde.


    Danke schonmal für Eure Hilfe.

    Zitat

    Original geschrieben von DrSchwob
    Zum Beispiel müssen wir Männer das für den Fall wissen, dass die Frau sich Zahlen und Buchstaben schlecht merken kann: das können Geburtstage, Adressen, Telefonnummern oder eben auch BH-Größen sein. Oder habt ihr noch nie beobachtet, dass die Frau sich darauf verlässt, dass der Mann diese Zahlen-Buchstaben-Kombination schon noch weiß? Und genau da wäre als Antwort des Herrn ein "Ungefähr so... *mitderzurHalbkugelgeformtenHangzeig* " ziemlich peinlich - vor allem vor der Verkäuferin, die gerade nach der gesuchten Größe fragte. :D


    Also lasst SiemensFreak³ seine Aufklärung im Sinne der Peinlichkeitsbewahrung von uns Männern durchziehen. Für mich war die Info zwar nicht neu, aber einen lustigen Thread ist sie wert.


    Gruß vom Schwob :)


    Nur befürchte ich, dass ein Mann, der die Größe der Frau kennt, auch keine große Hilfe beim Einkauf ist. Man neigt ja häufig zur Übertreibung... ;)

    Grafik- und Flashelemente sollten sich eigentlich ohne Probleme in eine HTML-Seite auf einem anderen Server einbinden lassen. Gib einfach als Referenz in dem HTML-Tag eine absolute URL, beginnen mit http://www.servername.de.... an.


    Andere Elemente lassen sich evtl. über die object-Befehle einbinden (mehr dazu in SELFHTML von Stefan Münz (teamone.de).


    Bei der Einbindung von HTML-Quellcode gibt es auch noch die Möglichkeit, auf dem einen Server ein Frameset zur Verfügung zu stellen und in einem unsichtbaren Frame die Seite vom entfernten Server zu öffnen. Diese müsste dann ein JavaScript enthalten, dass die Daten in eine Variable der anderen Datei schreibt und dann ausgibt.


    Es tut mir leid, dass ich Dir keine näheren Infos geben kann, aber wenn Du Dein Problem etwas detaillierte Beschreibst und vielleicht entsprechende Beispieldateien angibst, dann kann ich mir das gerne nochmal anschauen.