Re: DKB Plus Punkte gesucht
ZitatOriginal geschrieben von schoko11
Hat vielleicht noch jemand 25.000 DKB Plus Punkte über? Würde 20 Euro zahlen.
Wäre klasse ...
Wie kann man denn die Punkte übertragen lassen? Ich hätte welche über....
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Re: DKB Plus Punkte gesucht
ZitatOriginal geschrieben von schoko11
Hat vielleicht noch jemand 25.000 DKB Plus Punkte über? Würde 20 Euro zahlen.
Wäre klasse ...
Wie kann man denn die Punkte übertragen lassen? Ich hätte welche über....
ZitatOriginal geschrieben von senderlisteffm
Und wofür braucht man dazu eine Rechtschutzversicherung?Hat der Richter gedacht "Dem gebe ich mal lieber Recht. Der kann es sich leisten wieder zu kommen!"?
Sorry, hab mich missverständlich ausgedrückt.... Ich bin zum Anwalt, und per Anwalt gabs die restlichen 800 EUR. Ohne Einschalten eines Anwaltes wollten die nicht mehr als 200 EUR zahlen. Hat zwar etwas gedauert.... aber ich hab die Kohle bekommen.
Ging alles ohne Gericht... sorry.
ZitatOriginal geschrieben von TM1
Versuch es mal schlicht damit, die StVO zu respektieren und einzuhalten - bei mir klappt das hervorragend.
Bei mir hat es sogar gereicht, dass ich noch nicht mal am Straßenverkehr teilgenommen habe, und ich trotzdem eine RSV gebraucht habe (Feuerwehrauto beschädigt mein rechtmäßig parkendes Auto, haben Schuld eingestanden, jedoch wollte deren Versicherung nur 200 statt laut Gutachten 1000 EUR übernehmen.... zum Anwalt, und Recht bekommen!)
Wie Du siehst, man muss noch nicht mal aktiv teilnehmen... ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von caoz
äh, das verwirrt mich jetzt ;).
Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer, Sie haben Ihr Fahrzeug am von 18:41 bis 18:46 in (Stadt), Strasse. GGÜ HNR 1 verbotswidrig abgestellt:
Parken an enger Strassenstelle
Sie kriegen bald Post
----
Dort ist nur kein § aufgeführt.
???? Entweder will Dir jemand eins auswischen, oder das ist eine neue Methode der Behörden. Im Normalfall steht auf dem Knöllchen, was Du verbrochen hast (inkl. §)
Naja, wer gestern Frontal21 gesehen hat, wird eine andere Meinung haben, bzgl. Arcor.
Re: Re: Frage zu "Parken an enger Strassenstelle"
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von senderlisteffm
Und welcher Paragraph der StVO ist dazu angegeben? § 12 Abs. 1 ?
Ansonsten gilt.
Räder auf dem Boardstein - verboten!
Weniger als 3 m freie Straßenbreite - verboten! (die drei Meter sind nicht exakt festgelegt, aber ein KFZ mit maximal zulässiger Breite von 2,5 m muß problemlos durch kommen)
Naja, verboten nur, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist ![]()
Ich würde in dieser Sache einfach zahlen. Dürften ja max. 35 EUR sein.
Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den 35 EUR.
Mir ist auch was änliches mal passiert. Ich war in München und abends hab ich (wie alle anderen auch) auf der Straße geparkt. Am nächsten Morgen hatte ich ein Ticket an der Windschutzscheibe, jedoch war kein Auto mehr weit und breit zu sehen... (haben sich wohl alle rechtzeitig verdünnisiert
).
Also, zahlen und gut ist. Macht keinen Sinn sich mit denen anzulegen, kann ansonsten noch teurer werden.
Re: Re: Re: VISA o. MasterCard Terminal defekt, was dann?
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Da müsste der Hinweis schon dringend an der Zapssäule angebracht werden, und auch in einer entsprechenden Grösse und Stelle dass man ihn nicht übersieht.
Was meinst Du was wir getan haben in solchen Fällen? Die meisten sind des lesens nicht mächtig, genauso wie jemand versucht mit 500 EUR Schein 2 Schachteln Zigaretten zu bezahlen. Diese Hinweisschilder stehen überall.
ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
In den Verträgen, die die Kartenunternehmen mit den Vertragspartnern / Händlern abgeschlossen haben, steht aber auch, dass Kartenzahler nicht schlechter als Barzahler behandelt werden dürfen und dass die Karte akzeptiert werden muß, vor allem, wenn ein entsprechender Aufkleber vorhanden ist. Damit wird der Händler auch um Kunden und es wäre evtl. sogar unlauterer Wettbewerb, wenn dann doch keine Karte akzeptiert wird.
Auf 2 Beinen steht man sicherer... also immer Bargeld als Backup dabei haben (nur für Dinge, die man nicht mehr rückgängig machen kann z.b. Tanken, Essen).
Wenn bspweise beim Fernseherkauf die Kartenzahlung nicht funzt, kann man das Gerät immer noch stehen lassen... beim Tanken ist das nicht so einfach...
ZitatOriginal geschrieben von senderlisteffm
Das habe ich ja garnicht geschrieben. Ich habe nur geschrieben, daß es das Problem des Anbieters ist, wenn sein Geschäftsbetrieb nicht störungsfrei läuft. Und er kann keinesfalls sagen. "Wenn Du kein Bargeld dabei hast, ist das Dein Problem. Sieh zu, wo Du das nun sofort her bekommst."
Er könnte sich ja so eine Ritsch-Ratsch Maschine ins Regal stellen. Habe ich übrigens schon erlebt. Nachdem die elektronische Variante nicht ging, wurde die Ritsch-Ratsch Maschine geholt und ein manueller Beleg erstellt.
Dann könnte man ja auch verlangen, dass der Kunde auch Bargeld hat für den Fall der Fälle. Ist nichts anderes....
Und nein, es ist nicht (immer) das Problem des Anbieters ... was kann er dafür, wenn die Technik spinnt? Technik ist nicht fehlerfrei.
Ist wie mit Zugfahren.... wenn der Verspätung hat und Du zu spät kommst zu einem Termin, dann heißt es auch "Hättest halt früher los fahren müssen, mit sowas muss man rechnen".... Ist bei Kartenzahlungen nichts anderes... Du MUSST damit rechnen, dass es nicht funktionieren kann. Kommt zwar selten vor, kann aber vorkommen!
Normalerweise geht ja sowas eigentlich immer recht smooth ab. Die meisten Kunden akzeptieren es, wenn es nicht funzt.... eine Lösung gibt es immer.
ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
Es ist natürlich nicht OK, wenn Du persönlich angegeriffen und beleidigt wirst. Das hätte ich mir auch nicht gefallen lassen.
Ich kenne nur wenige Tankstellen, die einen Geldautomaten haben. (ARAL mit ING DiBa) Es kann aber nicht sein, dass der Kunde Gebühren zahlen soll, obwohl er nichts dafür kann. Ich habe zwar eine DKB-VISA, mit der ich überall gebührenfrei Geld abheben kann, aber die meisten Kunden haben das nicht. Außerdem bekomme ich bei Zahlung mit meiner MasterCard der Santander Consumer Bank 5% Tankrabatt. Bei 80,-€ macht das bereits 4,-€. Warum soll ich darauf verzichten?
Von der Zentrale der Jet-Tankstellen habe ich nach einer Beschwerde die Nachricht erhalten, dass es mittlerweile auch bei einem Totalausfall des Kassensystems die Möglichkeit gibt, mit Karte zu zahlen. Es wurde nicht gesagt, wie das dann funktioniert.
Sicherlich ist es richtig, dass viele eben keine Möglichkeit haben Geld kostenlos abzuheben o.ä. ABER: Keine Technik der Welt ist zu 100% fehlerfrei. Es kann immer was sein. Solche Fälle kommen ja nicht oft vor. Pech halt, wenn es einen trifft.
Normalerweise sind die Tankstellen in solche Fällen immer entgegenkommend. Wir beispielsweise haben den Kunden folgende Optionen gewährt, im Falle einer nicht funktioniernden Kartenzahlung (technisch bedingt):
- Ausfüllen einer Schuldanerkenntnis mit den Optionen
- innerhalb 2 Tagen wieder zu kommen und dann zu zahlen
oder
- eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilen lassen vom Kunden. Dann wird
das Geld vom Girokonto abgebucht. (z.B. bei Kunden, die nicht in der Nähe
wohnen)
Ich denke, dass ist eine relativ faire Lösung. Kritisch wird's wenn man nicht binnen 2 Tagen bezahlt... dann gibt's Mahnungen, Inkasso usw...
Dieses wurde nur dann angeboten, wenn das Terminal gestreikt hat. Normalerweise fallen bei einer Schuldanerkennung noch 3 EUR Bearbeitungsgebühren an, was im Falle eines nicht funktionierenden Terminals erlassen wird.
Ich denke, solch eine Lösung bei solchen Problemen ist ziemlich fair. Kunde hat keine Mehrkosten, und der Tankwart bekommt auch sein Geld.
ZitatDas glaube ich aber eher nicht. Wenn der Vertragspartner die vorher vereinbarte Zahlungsweise, und ich das nicht zu vertreten habe, nicht akzeptiert und mir dadurch Mehrkosten entstehen, trage ich die ganz bestimmt nicht.
Ich denke, dass fällt eher unter "höhere Gewalt". Was kann der Tankwart dafür, wenn mal irgendeine Onlineverbindung nicht augebaut werden kann? Sprich, ein technisches Problem, was er nicht zu verantworten hat.
Wenn es einmal so ein Ausfall wie damals mit den Sparkassenkarten gibt, ist die Tankstelle unschuldig, da an diesem besagtem Tag, weder EC-Zahlungen an anderen Tankstellen/Geschäften gingen, noch die GA Geld ausgespuckt haben. Da denke ich, ist der Vertragspartner "unschuldig" an der Misere, und ihm deshalb einen Strick daraus zu drehen halt ich für übertrieben