Frage zu "Parken an enger Strassenstelle"

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Und normalerweise nicht so teuer... Selbst in meiner Haß-Stadt HH hab ich für "Falschparken" nur 15 Tacken zahlen müssen (auch mit Bordstein, etc.)


    Es ist aber ein entscheidender Unterschied, ob du nur irgendwo falsch parkst oder du eine Strasse blockierst! Hier geht es sicherlich darum (deshalb die 3m-Regel), das die Strassen frei bleiben, damit Feuerwehr etc. zum Einsatzort fahren kann.


    Ich würde sagen, abwarten Tee trinken bis der Bescheid kommt.



    MfG Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960

    Ich würde mich nicht mehr in ein Auto setzten, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte.


    Versuch es mal schlicht damit, die StVO zu respektieren und einzuhalten - bei mir klappt das hervorragend.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Versuch es mal schlicht damit, die StVO zu respektieren und einzuhalten - bei mir klappt das hervorragend.


    Ich beachte grundsätzlich die StVO! Aber ich lese auch die ADAC motorwelt und die Urteile, die da veröffentlicht werden, sind manchmal sehr merkwürdig, um es mal vorsichtig auszudrücken.
    Außerdem wurde ich vor 15 Jahren mal wegen angeblichen Falschparken vor Gericht gezerrt. Da das Ganze nicht eindeutig war, sind mein Anwalt und ich von einen Freispruch ausgegangen. Die Verhandlung dauerte 5 Minuten, ich wurde verurteilt und ich glaube, dass das Urteil fertig in der Schublade lag. Ich dachte bis zu diesem Termin, dass so etwas nur in der früheren DDR möglich ist.
    Wenn Du eine Unfall z. B. mit einem Radfahrer hast, brauchtst Du immer einen guten Anwalt, auch wenn Dir der Radfahrer die Vorfahrt nimmt. Das kann richtig viel Geld kosten.

    Herbert

  • es war "nicht eindeutig". Du bist verurteilt worden. Rechtskräftig. Also war es wohl doch falsch. Oder heißt "nicht eindeutig" auotmatisch "ich hab nix gemacht"? Einsicht? Fehlanzeige? Lieber direkt die DDR-Keule. Dass jemand wie Du sich ohne RSV nicht hinters Lenkrad setzt, kann ich verstehen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • In deinem Link stehts doch:


    Zitat

    51a.3 wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 40 € 1 Pkt.


    Genau das, was verlangt wird. Vermutlich kam ja doch ein Einsatzfahrzeug durch, kann der TE ja nicht wissen wenn er nicht die ganze Zeit daneben gestanden ist.


    MfG Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Versuch es mal schlicht damit, die StVO zu respektieren und einzuhalten - bei mir klappt das hervorragend.


    Bei mir hat es sogar gereicht, dass ich noch nicht mal am Straßenverkehr teilgenommen habe, und ich trotzdem eine RSV gebraucht habe (Feuerwehrauto beschädigt mein rechtmäßig parkendes Auto, haben Schuld eingestanden, jedoch wollte deren Versicherung nur 200 statt laut Gutachten 1000 EUR übernehmen.... zum Anwalt, und Recht bekommen!)


    Wie Du siehst, man muss noch nicht mal aktiv teilnehmen... :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    zum Anwalt, und Recht bekommen!


    Und wofür braucht man dazu eine Rechtschutzversicherung? :rolleyes: Hat der Richter gedacht "Dem gebe ich mal lieber Recht. Der kann es sich leisten wieder zu kommen!"?

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Und wofür braucht man dazu eine Rechtschutzversicherung? :rolleyes: Hat der Richter gedacht "Dem gebe ich mal lieber Recht. Der kann es sich leisten wieder zu kommen!"?


    Sorry, hab mich missverständlich ausgedrückt.... Ich bin zum Anwalt, und per Anwalt gabs die restlichen 800 EUR. Ohne Einschalten eines Anwaltes wollten die nicht mehr als 200 EUR zahlen. Hat zwar etwas gedauert.... aber ich hab die Kohle bekommen.


    Ging alles ohne Gericht... sorry.

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du fast ohne Kostenrisiko Widerspruch einlegen. Wahrscheinlich wird die Sache dann gerichtlich geklärt, denn ein Widerspruch wird generell als Ausrede angesehen. Das ist kein Vorurteil, sondern meine persönliche Erfahrung.


    [...]


    Ohne Rechtsschutzversicherung ist es natürlich ein gewisses Kostenrisiko.
    So wie es auf dem Foto aussieht, hätte ich wahrscheinlich hier auch geparkt.


    Bei einem Ordnungswiedrigkeitenverfahren vorm Amtsgericht sind die Gerichtskosten eigentlich in einem überschaubaren Rahmen, teuer (im realtiven Sinne) könnte allenfalls der Anwalt werden. Anwaltszwang für Ordnungswiedrigkeitsverfahren gibs imho aber bei >99% aller Amtsgerichte eh nicht.

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