Re: Re: Frage zu "Parken an enger Strassenstelle"
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von senderlisteffm
Und welcher Paragraph der StVO ist dazu angegeben? § 12 Abs. 1 ?
Ansonsten gilt.
Räder auf dem Boardstein - verboten!
Weniger als 3 m freie Straßenbreite - verboten! (die drei Meter sind nicht exakt festgelegt, aber ein KFZ mit maximal zulässiger Breite von 2,5 m muß problemlos durch kommen)
Naja, verboten nur, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist ![]()
Ich würde in dieser Sache einfach zahlen. Dürften ja max. 35 EUR sein.
Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den 35 EUR.
Mir ist auch was änliches mal passiert. Ich war in München und abends hab ich (wie alle anderen auch) auf der Straße geparkt. Am nächsten Morgen hatte ich ein Ticket an der Windschutzscheibe, jedoch war kein Auto mehr weit und breit zu sehen... (haben sich wohl alle rechtzeitig verdünnisiert
).
Also, zahlen und gut ist. Macht keinen Sinn sich mit denen anzulegen, kann ansonsten noch teurer werden.