Frage zu "Parken an enger Strassenstelle"

  • Re: Re: Frage zu "Parken an enger Strassenstelle"



    Naja, verboten nur, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist :)


    Ich würde in dieser Sache einfach zahlen. Dürften ja max. 35 EUR sein.


    Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den 35 EUR.


    Mir ist auch was änliches mal passiert. Ich war in München und abends hab ich (wie alle anderen auch) auf der Straße geparkt. Am nächsten Morgen hatte ich ein Ticket an der Windschutzscheibe, jedoch war kein Auto mehr weit und breit zu sehen... (haben sich wohl alle rechtzeitig verdünnisiert :D ).


    Also, zahlen und gut ist. Macht keinen Sinn sich mit denen anzulegen, kann ansonsten noch teurer werden.

  • Lt. Rechtssprechung:



    QUELLE


    Die meisten Richter sehen ein Abschleppen als gerechtfertigt, da ist ein Knöllchen als Schnäppchen anzusehen.


    MfG Kai

  • äh, das verwirrt mich jetzt ;).
    Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer, Sie haben Ihr Fahrzeug am von 18:41 bis 18:46 in (Stadt), Strasse. GGÜ HNR 1 verbotswidrig abgestellt:



    Parken an enger Strassenstelle


    Sie kriegen bald Post


    ----
    Dort ist nur kein § aufgeführt.



    edit: ich war zu langsam. Das war die Antwort für Sendeliste ;)


    edit2: das ich zahlen muss, steht für mich leider außer Frage, auch wenn ich es für ungerecht halte. Aber was muss ich nun zahlen? Wirklich 40€ und 1 Punkt?

  • Naja, ich hätte da vermutlich auch geparkt, zumindest wenn da noch andere stehen.
    Da wo ich früher gewohnt habe war es sogar üblich, im eingeschränkten Halteverbot zu parken (haben außer mit bestimmt noch 10 weitere regelmäßig gemacht). Die "offiziellen" Parkplätze haben eben nicht ausgereicht für die Anwohner.
    BTT: Die anderen haben vielleicht kein Ticket am Wischer hängen, weil sie alle erst dort geparkt haben, nachdem die Zettelhexe ihr Werk vollbracht hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Hast Du da links von Deinem Auto eine Garage zugeparkt, oder was ist das?


    Links von seinem Fahrzeug ist die grüne Hecke und keine Zufahrt zur Garage.

    ...



  • ???? Entweder will Dir jemand eins auswischen, oder das ist eine neue Methode der Behörden. Im Normalfall steht auf dem Knöllchen, was Du verbrochen hast (inkl. §)

  • Und normalerweise nicht so teuer... Selbst in meiner Haß-Stadt HH hab ich für "Falschparken" nur 15 Tacken zahlen müssen (auch mit Bordstein, etc.)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Kanalratte der Zettel sieht schon ziemlich original aus ;). Und den Tatbestand gibt es ja auch. Nur finde ich eben nur die Strafnorm mit dem Passus "Rettungsfahrzeug behindert".


    greetz



    edit@bigblue nein, es ist keine Einbahnstraße. Aber in Wohngegenden kenne ich es, das oft eine Seite zugeparkt wird. Ich bin davon ausgegangen, das das auch i.O. ist. als ich parkte, hielt hinter mir auch ein Fahrzeug. Den Fahrer fragte ich sogar, und er meinte:" Obwohl ich mal Jura studierte, kann ich Ihnen nicht sagen, ob wir hier stehen dürfen. Ich hab jedoch noch nie hier ein Ticket erhalten".
    Das sind natürlich alles keine wirklichen Gründe. Ich fühle mich zwar ungerecht behandelt, aber das ist mein Bier ;). Ich werde auch zahlen, nur interessiert mich das Strafmaß halt jetzt schon ;).

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Im Normalfall steht auf dem Knöllchen, was Du verbrochen hast (inkl. §)


    Nicht überall. In KA geben die die Tickets inzwischen nur noch elektronisch in Erfassungsgeräte ein. Dabei haben die nur noch Zettel wo sinngemäß drauf steht. "Sie haben eine Ordnungswidrigkeit begangen. Sie hören von uns."


    Ich habe aber sowas nie bekommen, daher weiß ich nicht, was exakt drauf steht. Aber wenn's regnet, spendiert die Stadt dafür sogar ein Plastiktütchen. :D

  • Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du fast ohne Kostenrisiko Widerspruch einlegen. Wahrscheinlich wird die Sache dann gerichtlich geklärt, denn ein Widerspruch wird generell als Ausrede angesehen. Das ist kein Vorurteil, sondern meine persönliche Erfahrung.
    Wenn Du im ADAC oder einem anderen Automobilclub bist kannst Du Dich kostenlos rechtlich beraten lassen und denen das Foto zusenden.
    Ich würde mich nicht mehr in ein Auto setzten, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte. Da ich mal im Außendienst tätig war, weiß ich, warum.
    Ohne Rechtsschutzversicherung ist es natürlich ein gewisses Kostenrisiko.
    So wie es auf dem Foto aussieht, hätte ich wahrscheinlich hier auch geparkt.

    Herbert

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