Bei einem Freund von mir, den ich während seines Aufenthalts in London anrufen wollte, kam gar - auf Deutsch -, dass die Nummer gar nicht vergeben sei. Er hat definitiv seine Nummer nicht geändert und verwählt habe ich mich auch nicht.
Beiträge von bierinfos
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Das ist richtig bei vielen. Aber ich sehe leider keinen wirklichen Sinn hinter diesem Thread. Zum einen kommt man auch ohne großes Nachdenken darauf, nur noch mit Base zu arbeiten, und zum anderen macht es wenig Sinn, über die Höhen von Festnetzrechnungen zu diskutieren.
Dennoch wünsche ich dir viel Spaß und neues Wissen hier im TT ! :cool: -
Zitat
Original geschrieben von nibbs
Drei Monate Sperrfrist heisst, man darf mit einem Standardtarif drei Monate lang nicht in einen Webtarif wechseln?Ich frage, weil mein Wunschtelefon in Verbindung mit meinem Wunschtarif bei E-Plus 99,- € kostet. Bei _dug 19,95 €... Die bieten aber, verständlicherweise, keine Webtarife an. Müsste ich also nach dem Kauf warten?
Mein Bruder hat seinen Vertrag bei E-Plus seit einigen Wochen. Er bevorzugte wegen günstigerer Preise einen Händler, bei dem er einen normalen Time&More-Tarif abschloss. Gleich danach wechselte er für 19,95 € über die Kundenbetreuung Online in den Web-Tarif. Dahingehend gab es keinerlei Schwierigkeiten. Auch ich verfuhr im letzten Herbst auf diese Art und Weise. Von dieser dreimonatigen Sperrfrist habe ich noch nie gehört.
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Ich bin mir nicht sicher, ob es mal Professional-Web-Tarife gab.
Unter diesem Link findet man in der Tabelle den "Privat Plus Web", den ich bei mir in der KB online allerdings nicht auffinden kann. -
Besteht denn irgendwie die Möglichkeit, in einen anderen, früheren Web-Tarif zu wechseln, z.B. Professional S Web ? Ich glaube, dass es diese Tarife mal gab, und zwar damals, als ich meinen Vertrag abgeschlossen habe. Aber in der KB online ist davon nichts (mehr?) zu sehen.
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Wenn du eine Rechtsschutzversicherung haben solltest und in dem von dir beschriebenen Angebot keine fiesen Fußnoten oder verschleierten AGBs enthalten sind, kann eigentlich nichts schiefgehen.
Die Sache mit der Rechtsschutzversicherung hört sich wohl etwas krass an, aber wenn der Händler wider Erwarten nicht zahlen sollte, was ja schon häufiger hier im TT geschildert wurde, ist es wesentlich leichter, an sein Geld zu kommen. Du kannst ja auch mal mit einem Mitglied von eBay, welches einen solchen Vertrag erworben hat und du unter den Bewertungen findest, kontaktieren und nachfragen. Aber aufpassen, dass die Bewertungen nicht von Freunden oder Eingeschworenen des Anbieters stammen.
So ist das sicher ein tolles Angebot. -
Zitat
Original geschrieben von veeper
Bei Verträgen mit Laufzeit ist ein Besitzerwechsel nicht mit einer Änderung des Tarifes verbunden. Obs bei Loop auch so ist weiß ich nicht.Ich nehme auch nur Bezug auf Prepaid-Karten; wir befinden uns ja im Prepaid-Forum. Wer erstmals eine Loop-Karte auf sich umregistrieren lässt, müsste als Neukunde behandelt werden.
Was aber, wenn dieser Kunde bereits einen Laufzeitvertrag bei o2 hat oder weitere auf sich registrierte Loop-Karten ?
Dann ist er ja großflächig gesehen bereits o2-Kunde, aber ich traue es o2 zu, dass da ganz genau differenziert wird; d.h., dass z.B. eine Umregistrierung einer Loop im Falle von Loop zum Neukunden-Status führen könnte, obwohl der Kunde bereits als Bestandskunde einen Laufzeitvetrag hat.
Relativ vetrackte Angelegenheit... -
Ich nutze meine Loop-Karte auch einzig und allein wegen der BwHz, mit dem positiven Nebeneffekt des EasyMoney, das ich mir durch einen Tarifwechsel vor dem 1.7 noch erhalten konnte.
Vielleicht kommen demnächst Alternativen, z.B. ein Prepaid-Angebot eines Service-Providers mit o2 als Netz und kostenloser Netz-interner Umleitung. Ich rechne nämlich nicht damit, dass EasyMoney ein Faktum für die Ewigkeit sein wird. -
Es stellt sich natürlich noch die Frage, wie hoch die Gebühren für Datentransfers, z.B. via GPRS, sein werden.
Ich hoffe, dass hier faire Tarife gelten werden. -
Ich rate eher zu einem Fax an o2 als zu einem Anruf oder zu einer E-Mail, weil diejenigen, die die Faxe lesen, meistens mit höheren Komptenzen und besserem Sachwissen aufwarten können. Das hat die Erfahrung gezeigt.
Weiterhin muss jeder Vertrag als eigener gesehen werden, der unabhängig vom anderen vorhanden ist. Ob es sich beim Vertragsinhaber um ein und dieselbe Person handelt, ist völlig irrelevant.
Insofern wäre durchaus eine Sonderkündigung wegen Vertragsbruch möglich.