Beiträge von bierinfos

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    Original geschrieben von kingpin166
    Selbst wenn die es nicht dürften, wie willst du denen nachweisen, dass aufgrund deines Telefonierverhaltens kein Vertrag mehr möglich ist ?
    Außerdem ist es nicht verwunderlich oder verwerflich, wenn ein Unternehmen so handelt.


    Dass solche Kunden wie mich Mobilcom nicht unbedingt braucht, ist natürlich klar. Ich wollte vor längerer Zeit einen zweiten Mobilcom-Vertrag abschließen, wobei ich damals meinen ersten noch "richtig" nutzte. Der zweite wurde dann abgelehnt, und telefonische Nachfragen und auch Anfragen per E-Mail brachten rein gar nichts, als ich mich nach dem Grund der Ablehnung erkundigte. Ein Cellway-Händler, bei dem ich zufällig vorbeikam, sagte mir auf meine Frage, dass man unter 21 Jahren bei Mobilcom/Cellway in aller Regel maximal einen Vertrag haben kann.
    Natürlich muss Mobilcom mir nichts begründen, aber wer schweigt, tut sich nicht immer etwas Gutes. Auch ein Grund zu Kündigung meines noch laufenden Vertrags.

    Zitat

    Original geschrieben von bruce58
      bierinfos


    Zusatzfrage:
    Man ist aber doch 24 Monate an einen Vertrag gebunden, wenn man ein subventioniertes Handy bestellt?
    D.H. man kann nicht ein 1-EUR Handy im Tarif X bestellen, und nach ein paar Monaten den Tarif Y wählen, mit dem das Handy vor z.B. 100,--EUR gekostet hätte.
    Richtig?


    Die Frage ist zwar schon beantwortet, aber grundsätzlich sind Tarifwechsel bei jedem Anbieter während der Vertragsdauer möglich, um neben der Anpassung an verändertes Telefonierverhalten auch die Kundenzufriedenheit gewährleisten zu können. Wegen der Gerechtigkeit gegenüber anderen Kunden, die in einem anderen Tarif ihren Vertrag begannen und hierbei mehr für ihr Handy hinlegen mussten, befürworte ich Bearbeitungs- bzw. Wechselgebühren sehr.
    Einzig bei o2 ist auffallend, dass die Kundenzufriedenheit nicht oberste Priorität zu haben scheint. Wem auffällt, dass aufgrund von beispielsweise kurzer Gespräche eine 60/1-Taktung wenig Sinn macht und der daher in die 10/10-Taktung wechselt, landet dann i.d.R. in neuen Tarifen, die er eigentlich nicht haben wollte. Ebenso ist bei o2 im Gegensatz zu E-Plus ein Wechsel in einen Online-Tarif nur zum Verlängerungszeitpunkt möglich, d.h. im Falle von Genion frühestens nach Ablauf von 24 langen Monaten.
    Aber in diesem Bereich scheint Mobilcom mal ausnahmsweise sehr kundenfreundlich zu handeln ! :top:

    Hallo! Das müsste eigentlich gehen, sogar online. Ich habe mal ein wenig für dich bei mobilcom.de herumgesucht und bin dabei auf folgenden nützlichen Link gestoßen:


    https://kundenservice.mobilcom…on=p_contract&pageid=2344


    Dein Vater muss sich nur noch im Kundenservice online einloggen bzw. sich neu registrieren, falls er das noch nicht getan haben sollte.


    Von Gebühren für den Wechsel habe ich nirgendwo etwas gelesen, aber im Falle von Mobilcom sollte man da besser telefonisch nachfragen, da E-Mails nicht immer beantwortet werden.

    Zitat

    Original geschrieben von OxfordLearner
    Nee im Grunde hast du da keine Probleme. Warum sollten sie Probleme machen? Du verpflichtest die meines Wissens bei keinem Vertrag zu telefonieren, denn deswegen wird ja eine Grundgebühr und manchmal auch ein Mindestgesprächsumsatz erhoben...


    Meine Erfahrung dazu: Ich habe noch einen Cellway-Vertrag bei Mobilcom, den ich nur in den ersten 5 Monaten wirklich genutzt habe. Seitdem verbrate ich nur meine monatlichen 15 Freiminuten und habe somit nur die Grundgebühr zu entrichten, die allerdings rein rechnerisch gar nicht anfällt, da diese mir von einem Händler komplett erstattet worden ist, was Mobilcom aber wohl nicht interessieren dürfte. Einmal rief der Kundenservice an und wollte mir eine Option andrehen, die ich (natürlich) abgelehnt habe.
    Den Vertrag habe ich mittlerweile gekündigt, aber erwartungsgemäß noch keine Bestätigung dessen trotz schriftlicher Bitte erhalten, sodass wohl ein zweites Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein notwendig sein wird.


    Ein Freund meinte, dass solch "geschickte" Kunden wie ich aufgrund meines extremen Telefonierverhaltens damit rechnen müssen, nie wieder, oder zumindest in absehbarer Zeit, einen neuen Vertrag bei mobilcom zu erhalten. Dazu habe ich auch folgende Frage: Darf denn Mobilcom meine Daten, also auch über mein unwillkommenes Telefonierverhalten, einfach so nach Vertragsende ohne meine Zustimmung speichern ?

    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Dem Risiko geht man am besten aus dem Weg, indem man von einem Festnetzanschluss die E+ Kundenbetreuung anruft.


    Das ist sicher kein schlechter Tipp, aber mir ist es egal, von wo aus ich die 0331/7000 anwähle. Da es sich um eine übliche Festnetznummer handelt, dürfen hierfür keine gesonderten Gebühren erhoben werden. Wenn E-Plus damit ein Problem haben sollte, dann sollen die doch bitte diese Nummer einfach sperren !

    Bei mir erfolgten die letzten Gutschriften am 20. und 22. Juli. De facto müssten bis jetzt mindestens zwei weitere eingetroffen sein, aber das ist leider nicht der Fall.
    Mit der Aufladungs-Anzeige auf o2online.de kann man zwar prüfen, ob EasyMoney aktiv ist und welcher Betrag noch notwendig ist bis zur nächsten Gutschrift, aber dennoch gibt es leider keine Möglichkeit, einzusehen, wieviele Gutschriften à 50 ct noch zur Aufbuchung ausstehen. Damit kann man o2 nicht einmal konkret fragen, was los ist, da man keinerlei "Beweismaterial" zur Hand hat. :flop:

    Zitat

    Original geschrieben von MPtelecom
    Lagernd ist leider ein dehnbarer Begriff...


    Eine derart gewagte Aussage habe ich noch von keinem einzigen Laden gehört. Damit disqualifiziert ihr euch leider indirekt selbst, indem ihr zugebt, dass lagernd nicht unbedingt bedeutet, dass das entsprechende Produkt tatsächlich auf Lager ist, sondern eventuell noch unterwegs mit der Spedition oder sogar noch beim Großhändler.


    Mein Vorschlag, der mit den meisten anderen in Einklang steht: Sobald eine Bestellung eingeht, egal ob Nachnahme oder Vorkasse oder auf Rechnung, usw., sollte ein Gerät abgezogen werden. Im Fall von Vorkasse zum Beispiel ist das Gerät zwar noch im Lager, aber praktisch schon verkauft und sollte daher nicht mehr als "lagernd", sondern als "verkauft" oder "reserviert" o.Ä. deklariert werden.

    Es stellt sich dann noch die Frage, was online angeboten werden wird. Ich tippe mal, nicht beides, sondern neben dem "Genion online mit Handy" noch einen "Genion online Card", also mit reduzierter Grundgebühr. Frei-SMS plus ein Gesprächsguthaben von 100 € klingen fast zu überladen, wenn man noch berücksichtigt, dass dabei die volle Grundgebühr zu bezahlen ist.

    Es geht einzig und allein um einen Rechnungsfehler, da den Kunden in der Werbung Anderes versprochen wurde. Ob die Rechnung um einen, zwei, fünf oder auch um 0,5 Cent falsch ist, interessiert eigentlich gar nicht.
    Mit Sonderkündigung anzufangen, ist vielleicht etwas übertrieben, aber das Recht kennt keine Moral, auch nicht, wenn es nur um einen einzigen Cent geht.
    In einem anderen Thread, dessen Bezeichnung ich leider nicht mehr im Kopf habe, las ich, dass nach drei falschen Rechnungen eine Sonderkündigung durch den Kunden rechtmäßig ist, gemäß eines neuerlichen BGH-Urteils. Aber keine Garantie, ob das korrekt ist.


    Gibt es denn schon eine Stellungnahme bzw. Aussagen per E-Mail oder von der Hotline zu diesem Vorfall ?

    Ich sehe keinen besonders weiten Spielraum bei o2, große Veränderungen bei den neuen Card-Tarifen zu präsentieren. Die halbe Grundgebühr zu verlangen oder alternativ die volle Grundgebühr plus den Nominalwert der halben Grundgebühr als Gesprächs-/SMS-/Datendienste-Guthaben wäre eine Möglichkeit.
    Vielleicht wird sich auch nichts ändern außer dem Namen, weil "Genion ohne Handy" wegen des Wortes "ohne" aus Marketingsicht beim Kunden den Eindruck erwecken könnte, dass ihm irgendetwas fehle, was die anderen haben. Insofern klingt "Card" einfach besser.