Vorsicht! Wenn man das Gerät nach zwei Jahren behalten kann, dann handelt es sich nicht um echtes Leasing, sondern um einen Finanzierungvertrag. Ein Leasing liegt dann vor, wenn die Leasingzeit zwischen 40 und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Objekts liegt. Die ganze Sache wird eben als "Leasing" vermarktet, ist aber in der Tat keines.
Beiträge von bierinfos
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Soweit ich richtig informiert bin, gilt ein Wechsel von "online ohne Handy" in "online mit Handy" als richtiger Tarifwechsel. Ergo dürftest du in die Tarife fallen, die bis zum 31.5 angeboten wurden. Damit müsstest du von bisher 125 (eigentlich 126) Frei-SMS monatlich zurückfallen auf nur noch 100.
Wenn du aber ein Handy möchtest, das nicht unbedingt das teuerste ist, dann kann es sich unter Umständen lohnen, beim "online ohne Handy" zu bleiben, falls der Gerätepreis des Handys billiger ist als die Summe aus dem Grundgebühr-Rabatt über zwei Jahre und dem Handypreis bei o2. Ich habe mir auf diese Weise bei eBay ein sechs Monate altes Siemens S55 gekauft, natürlich noch mit 18 Monaten Restgarantie des Herstellers, und so an die 50 € gespart. Man muss hier eben abwägen, was sich wirklich lohnt, denn wenn du beispielsweise sehr viele SMS versendest, dann kann sich die oben beschriebene Aktion zusätzlich rechnen. -
Zitat
Original geschrieben von schmusehandy
....zu Beachten ist das bei den T&M Tarifen im Web, die Hotline recht teuer ist aber das ist der Preis für Webtarife ist ja wie bei O2 auch....Das ist nur die halbe Wahrheit. Man wählt einfach 0331 / 7000 und erreicht die Hotline zum Ortstarif aus dem Festnetz bzw. deutlich günstiger aus dem E-Plus-Netz als die 1000 :top:
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Von solchen unfairen Machenschaften durch Mobilcom habe ich schon öfters gehört. Vor allem deine Angelegenheit mit dem nie stattgefundenen Wechsel ist kein Einzelfall.
Mobilcom ist wirklich keine Empfehlung wert, auch wenn ab und an innovative Produkte geschaffen werden (z.B Tarif "M-Limit" mit begrenzbarer Rechnungshöhe). :flop: -
Gestern kam noch einmal eine einzige Gutschrift an, zumindest irgendetwas, obwohl ich eigentlich mehrere hätte erhalten sollen. Ich gehe nun davon aus, dass die anderen Gutschriften, die nach korrekter Abrechnung hätten kommen sollen, leider einfach verfallen sind.
Das Beste daran ist, dass ich mich erst gar nicht aufzuregen brauche, da ich keinerlei rechtliche Ansprüche geltend machen kann.
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Ich habe u.a. noch einen Vertrag bei mobilcom. Die Rechnung könnte gar nicht unübersichtlicher gestaltet sein. Z.B. wird die Grundgebühr einmal gleich doppelt abgerechnet, worauf im Folgemonat gar keine abgebucht wird. Auch der Abrechnungszeitraum der Telefongespräche und der SMS ist nie der gleiche. Als Kunde habe ich damit nur Ärger und Aufwand, wenn ich meine Rechnung überprüfen möchte und es ist in dem ganzen Chaos sehr schwer, Abrechnungsfehler ausfindig zu machen, was Mobilcom eventuell sogar ganz recht sein könnte.
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In diesem Fall hat der Händler ja "zugegeben", dass er den handschriftlichen Zusatz vermerkt hat. Was soll es dir bringen, im Nachhinein etwas zu verändern und dann zu behaupten, das wäre bereits zu Abschluss im Vertrag gestanden ? Wenn dir an einem Vertrag etwas nicht passt, kannst du doch stets von deinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, soweit du den Vertrag noch nicht von deiner Seite aus in Anspruch genommen hast (z.B. durch das Versenden von SMS).
Eine nachträgliche, handschriftliche Veränderung durch den Kunden dürfte eine Urkundenfälschung sein, was eine Straftat ist!
Wer lädt schon freiwillig Ärger auf sich ? -
Das ist zum einen ein sehr begrüßenswertes Feature, das hilft, dem Kunden Überblick über seine Rechnung zu bewahren.
Nicht so toll daran sind die Kosten in Höhe von 19 ct pro versandter Auskunfts-SMS. Viele Kunden werden geneigt sein, alle paar Tage eine solche zu versenden, weil sie logischer- und verständlicherweise keinen genauen Überblick mehr haben, womit mobilcom seinen Umsatz ankurbeln kann. Auch verstehe ich nicht, warum die Grundgebühr nicht mitgezählt wird. Es geht doch darum, einen kompletten Rechnungsüberblick zu erhalten und nicht nur die variablen Kosten, zu denen man dann immer die Grundgebühr hinzuaddieren muss, was einige mit Sicherheit vergessen werden und sich dann bei der Rechnung sehr wundern werden, dass anstatt 20 auf einmal 30 € zu entrichten sind.
Warum geht die Sache nicht Verträgen mit E-Plus als Netz ?
Warum kann man bei der mobilcom nicht einmal kundenfreundlich denken (vgl. 25-mal Grundgebühr, anderer Thread) und zusätzlich eine übersichtliche und kostenfreie Online-Kontrolle einführen, vergleichbar mit der CostControl von E-Plus ?
Ein richtiger Anfang ist der Service aber auf jeden Fall ! -
Bei mir kann ich bei drei Packs, die es geben soll, nur das E-Mail-Pack anwählen. Wenn es wirklich ein Systemfehler sein sollte, dann müsste dieser aber längst behoben sein , oder es handelt sich um ein größeres Problem, an dem der einzige EDV-Experte des ganzen Unternehmens schon länger herumbastelt.

Hat denn noch keiner bei der Hotline angerufen? Ich werde es nicht tun, da ich die 0190 wählen müsste.
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Zitat
Original geschrieben von FraDi
der inquisitor: gilt das denn auch bei handschriftlichen Eintragungen ?Grundsätzlich: stehen bei TPH die Preise für solche Zusatzpakete einzeln im Vertrag mit aufgeführt ?
Ich würde mal nach meinem Rechtsempfinden sagen, dass für den Kunden das zu gelten hat, was im Vertrag steht, auch wenn es handschriftlich vermerkt ist. Sollte eine handschriftliche Klausel ungültig sein, weil TPH das beispielsweise untersagt, dann liegt der Fehler klar beim Händler und dieser hat dafür geradezustehen.
Deine Freundin hat für das unterschrieben, was auf dem Papier steht, und dann haben diese Bedingungen Gültigkeit. Ich sehe, wie die meisten hier, den Fehler klar auf der Händlerseite.