Beiträge von knocker

    Zitat

    Original geschrieben von IXUS V²
    Genau deswegen gefällt mir TT so...



    So langsam hab ich unseren paule auch schon so richtig lieb gewonnen...
    Find ich richtig süß, wie er jetzt schon nach Hotels für mich Ausschau hält...
    Dabei versteh ich das eigentlich gar nicht: für ihn steht doch schon fest, dass ich bei den Bekannten übernachte, wozu also der Aufwand?
    Ich sage aber natürlich trotzdem dankeschön dafür.

    Zitat

    Original geschrieben von dh-paule
    Um Dich nochmal aufzuklären wie sich das für mich liest (auch wenn es Dir vermutlich nicht weiterhilft):


    Doch das hilft mir sehr, immerhin weiss ich jetzt schon, was mich eine Übernachtung in Wuppertal kosten würde. Hatte noch gar nicht diesbezüglich geschaut. :rolleyes:


    Aber um Dich nochmal aufzuklären:

    Zitat

    Da hat jemand die Möglichkeit bei einem Bekannten zu übernachten (=20€) und weiss aber das er evtl. auch eine Hotelrechnung über 80€ abrechnen kann. Vielleicht sogar noch ein Doppelzimmer um sich mit der Freundin für 160€ zu vergnügen... Also erst mal gucken was man rausholen kann... statt vorher zu schauen was es kostet um danach die Erstattung zu klären


    Ich schrieb, ich hätte evtl. die Möglichkeit, bei Bekannten zu übernachten.
    Und ich schrieb auch, dass dies mit einem Umweg verbunden wäre.
    Aber das kann man in der Eile ja auch schon mal überlesen.


    Ich bitte auch noch um eine Erklärung, wie Du auf 160€ kommst. confused:
    Mittlerweile dürfte doch auch der Letzte hier verstanden haben, dass es nicht wirklich ca. 160€ "Gewinn" sind, die im Rahmen einer Auslagenerstattung übrig bleiben. bambi05 und Bino-Man hatten dazu bereits was geschrieben, aber auch das kann man natürlich schnell mal überlesen.
    Entschuldige, dass ich in meiner Blauäugigkeit vergaß, die Nebenkosten mit einzurechen, die mich am Ende wahrscheinlich auf +/- 0€ bringen. Aber Du kannst Dich natürlich weiterhin an den 160€ "Gewinn" aufgeilen, soll mir auch recht sein.


    Es ging hier ursprünglich um den Begriff "Doppelzimmer" auf einer Hotelrechnung. Sollte dies schädlich sein, würde meine Freundin zuhause bleiben. Denn in erster Linie geht es hier um eine Aussage vor Gericht und nicht um einen Shopping-Ausflug.

    Zitat

    Habe z.B: grad mal fix geschaut was hrs.de an Hotels in Wuppertal bietet:
    04.10 - 05.10 14 freie Hotels von 41 - 79€
    dabei unteranderem ein 4* Hotel für 45€ + 8€ Frühstück...


    Danke nochmals.

    Zitat

    Ich bin der Meinung das genau diese 53€ für ein 4 SterneHotel für Dich als Studenten recht angemessen sind, solltest Du jedoch versuchen dort ein Doppelzimmer zu buchen weil es ja in den möglichen Rahmen von 80€ passt, dann wärest Du einer der Schnorrer die ich richtig gut leiden kann.


    Nice, dass Du Dir jetzt schon den Kopf darüber zerbrichst, was ich
    evtl. versuchen könnte.

    Zitat

    Original geschrieben von dh-paule
    "plauder" hier nicht so viel rum... mach Deine Aussage und forder die Dir entstandenen Kosten ein (und nur die ;) )


    Und nichts anderes hatte ich vor...

    Zitat

    Ich für meinen Teil kann Leute, die offensichtlich erstmal "herausholen wollen was Ihnen zusteht" absolut nicht austehen...


    Da sind wir ausnahmsweise mal einer Meinung.

    Zitat

    Das was es Dich gekostet hat, gern... aber nicht mit der Prämisse möglichst viel herauszuholen.


    Ich frage nochmal: Wo steht das?


    PS: Wahrscheinlich habe ich es wieder mal überlesen, aber wo genau ist in Deinem obigen Beitrag der Teil, der mir weiterhilft? :rolleyes:



    Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Ist es überhaupt rechtens, einen für eine Privatperson derart ungünstigen Gerichtsstand zu wählen? :confused:


    Das liegt wahrscheinlich daran, dass der Angeklagte aus Wuppertal stammt bzw. sein "Ladengeschäft" dort hatte.

    Zitat

    Nachtrag: Schon mal geguckt, ob nicht rein zufällig ein passender Billigflieger gehen würde?


    Wie es aussieht, könnte ich von Berlin aus fliegen und müsste dann in Köln/Bonn den Bus+Bahn nehmen (und noch umsteigen). Da ich schon alleine 2,5h brauche, um nach Berlin zu kommen, wäre das Ganze stressiger als mit Auto oder Bahn. M/V liegt nun mal nicht gerade verkehrsgünstig...

    Zitat

    Original geschrieben von Mach007
    Vieleicht war Betrug nicht unbedingt die richtige Wortwahl, aber was ich dann schon als Frech empfunden habe ist die Frage wie schlage ich am meißten Profit aus dieser Sache!


    Wo bitte habe ich hinterfragt, wie ich am meisten "Profit" aus dieser Sache schlage!? :confused:
    Ich hatte geschrieben, wieviel an Benzingeld am Ende "übrig" bleibt. Das (die km-Pauschale) könnte auch jeder andere nachlesen, sofern man sich mit der Sache etwas näher beschäftigt. Weil dieser Betrag von einigen vielleicht als zu hoch angesehen wird, unterstellt man mir gleich Profitgier!?

    Zitat

    So mal angenommen Du fährst mit deiner Freundin dahin, und Du nimmst ein Doppelzimmer was 75€ kostet. Aber das Gericht erstattet dir leider nur die 20€ Pauschale weil doppelzimmer...
    Da wärst Du immer noch mit 105€ im Plus.


    Die Zahl hast Du richtig ausgerechnet, nur weiss ich nicht, was Du mir damit eigentlich sagen willst. :rolleyes: Ist Dir mein "Gewinn" zu hoch? Hatte ich mich irgendwo beschwert?


    Da denkt man beim Erstellen des Threads an nichts böses und guckt schon mal nach Hotelzimmer, Bahnzeiten usw. und bekommt dann den Begriff "Betrug" an den Knopf geknallt. :mad:


    Ich habe bisher noch nie an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen und fände es einfach nur interessant, diesem Typen mal Auge in Auge gegenüber zu sitzen. Desweiteren würde ich gerne mein Bestmöglichstes dazu beitragen, dass dieser Typ seine gerechte Strafe bekommt und verurteilt wird.
    Angesichts der enormen Fahrstrecke macht man sich allerdings auch seine Gedanken, was die Auslagen betrifft, einigen jedoch scheint dieser Gedanke völlig fremd zu sein.


    Zitat

    Original geschrieben von Mr Jeep
    Wenn du Student bist und während der Verhandlung (Anreise/Übernachtung etc.) Vorlesungen/Lernen versäumst, bekommst du auch Stundengeld. Frag das auch mal nach.


    Danke für den Tipp! Ich hatte in dem Schreiben nur was von Verdienstausfall gelesen. Da ich Student bin, war das Thema für mich gar nicht von Relevanz.
    Aber vielleicht sollte ich lieber gar nicht erst diesbezüglich nachfragen, sonst unterstellt man mir noch mehr Profitgier... :rolleyes:

    Danke, babapapa...
    Bereits beim Erstellen des Threads war mir klar, am Montag mal dort anzurufen. Bis dahin hab ich auf ein paar nützliche Infos von Euch gehofft bzw. hoffe immer noch darauf. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Das wäre zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr angebracht, und würde nur noch mehr Zweifler anlocken!


    Ich bin mir sicher, es gibt unter den TT-lern mehr Nicht-Zweifler als Zweifler, aber lassen wir das. ;)


    BTW: Super fachlicher Beitrag von Dir eben... :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Es sieht wirklich danach aus, als wollte jemand durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins etwas Reibach machen! :eek:


    Zitat

    Original geschrieben von dh-paule
    Klasse find ich aber die Grundeinstellung... Vorladung als Zeuge wegen Betruges... und öffentliche Nachfrage wie man dabei noch betrügen könnte... ne ne ne
    P.S: an die admins: bei solche einem Beitrag sind fullquotes durchaus sinnvoll. Allzugerne ändert jemand der Mist verzapft hat seinen Beitrag nachträglich.


    Also bei den Kommentaren von einigen von euch bleibt mir echt die Spucke weg. :rolleyes: :mad:
    Vielleicht lest ihr euch mein Eingangsposting nochmal in Ruhe durch und bei der Gelegenheit auch gleich den Beitrag von xoduz, denn er hat im Gegensatz zu einigen anderen Gestalten verstanden, worum es mir hier geht.


    Ich habe keine Lust, über 1.300km mit dem Auto zurückzulegen, um dort nachher umsonst zu erscheinen. Und das scheinbar 0,25€ pro gefahrenen km erstattet werden ist im Gesetz nun mal so festgelegt und dafür kann ich nix. Soll mir das zum Vorwurf gemacht werden? Die ca. 160€ Mehreinnahmen schrumpfen, wie richtig erkannt worden ist, durch Verschleiß usw., so dass in Wirklichkeit weniger übrig bleibt. Soll ich dort sagen "ach ne, lasst mal, die Hälfte an Benzingeld reicht mir auch, ist schon ok"!? Klar, ihr würdet es so machen...


    Entschuldigt bitte, dass ich Student bin, und vielleicht nicht ganz so viel "verdiene" wie ihr und deshalb etwas mehr auf mein Geld gucken muss. Eine Vorladung nach Wuppertal als Zeuge war für mich im ersten Moment schon ein Schock. Nach Erhalt der Vorladung hat sich mir natürlich die Frage gestellt, ob man die Fahrkosten erstattet bekommt, und als ich was von 0,25€/km las, empfand ich das im ersten Moment schon als großzügig bemessen, zumal man z.B. von Sportvereinen o.ä. anderes gewohnt ist.
    Wie man da jetzt von "Reibach machen" sprechen kann, entzieht sich ehrlich gesagt meiner Vorstellungskraft. :mad:


    Ebenso finde ich es absolut das Letzte, wenn mir unterstellt wird, dass dies hier eine öffentliche Nachfrage zum Betrügen sei!
    Nochmal: Dass ich übernachten muss, steht außer Frage. Entschuldigt bitte, dass ich gefragt habe, ob man bis 20€/Übernachtung einen Beleg vorweisen muss. Manche Leute sehen auch wirklich in jeder Silbe was Böses. Wenn ich ca. 650km nach Wuppertal fahren, jedoch um 11Uhr am Vormittag vor Ort sein muss, dürfte wohl klar sein, dass ich mir hier keine 20€ für eine nicht getätigte Übernachtung "ergaunern" will, sondern tatsächlich übernachte!
    Vielleicht lesen sich einige hier besser nochmal meine Beiträge zu diesem Thema durch. Mir stellt sich ganz simpel die Frage ob ich günstiger bei Bekannten übernachte, was mit einem Umweg verbunden wäre, oder direkt in Wuppertal übernachte, falls die Kosten dafür bis zu einem bestimmten Betrag (80€?)erstattet werden. Was ist daran bitte verwerflich?
    Ist es verboten, bei einem Pflichttermin in ca. 650km Entfernung seine Freundin mitzunehmen? Ist es verboten, nach der Gerichtsverhandlung noch ein paar Stunden vor Ort zu bleiben und sich die Gegend anzuschauen? Manchen Leuten hier ist echt nicht mehr zu helfen... :flop:
    Klar, ich übernachte in Wuppertal in einem Einzelzimmer und meine Freundin nimmt sich ebenfalls eins. Ihr würdet es sicher so machen...
    Die Frage ist doch, ob sich das Gericht an der Bezeichnung "Doppelzimmer" stört, wenn man alleine als Zeuge geladen ist. Sollte dies so sein, wäre natürlich dann eher die Übernachtung bei den Bekannten die erste Option. Ich weiss nicht, was daran misszuverstehen ist. Hierbei würde ich mir dann ganz sicher auch keine fingierte Rechnung ausstellen lassen, denn das könnte ganz gewaltigen Ärger nach sich ziehen.


    Und nein, ich werde meinen obigen Beitrag nicht nachträglich editieren, da ich erstens keinen Mist verzapft habe und zweitens mir absolut nichts vorzuwerfen habe!
    Die Leute hier, die mich kennen, wissen das hoffentlich.


    So , und jetzt wäre es schön, wenn wir mal wieder zum Thema zurückkommen könnten und ich mich nicht schon wieder vor irgendwelchen Leuten mit übertriebenem Hang zum Pessimismus rechtfertigen muss.


    Allen, die bisher mit sinnvollen Postings zum Thema beigetragen haben, danke ich, der Rest sollte vielleicht nochmal etwas genauer lesen und mal nachdenken, bevor er schreibt.

    Re: Eplus stellt Rechung auf Onlinerechnung um


    Zitat

    Original geschrieben von MB-Stgt
    Wo gibt es denn sowas das ich einer unverlangten Vertragsänderung noch nachtelefonieren muss und ich einer nichtgewollten Änderung wiedersprechen muss.


    Ist das die neue Masche von Eplus ?


    Da haben die Grünen wohl bei Mobilcom abgeguckt... Die haben vor Monaten auch mal derartiges probiert. Ohne den entsprechenenden Widerspruch wurden die Kunden einfach auf Online-Rechnung umgestellt. Bin damals auch nur durch den Hinweis eines Users hier bei TT draufgestoßen.
    Schon traurig, dass E-plus derartiges jetzt scheinbar auch praktiziert...

    Zitat

    Original geschrieben von Mach007
    Am Anfang wollte ich noch antworten aber zum Ende deines Textes kommt man sich vor als wenn man ne Anleitung zum Betrug eines Gerichtes schreiben soll.


    :confused: Da hast Du mich missverstanden!
    Meine Freundin will mich nicht gern allein darunter fahren lassen. Außerdem wohnen in der Nähe Bekannte von uns, die wir sonst auch nicht so oft sehen und evtl. besuchen könnten. Unabhängig davon, ob wir vor der Verhandlung dort übernachten könnten, wollen wir evtl. auch ein oder zwei Tage nach der Verhandlung dran hängen und dort vor Ort bleiben. Deshalb würde sie natürlich auch mitkommen wollen und wir würden in einem Doppelzimmer übernachten.
    Falls es Dir mein Passus mit den 20€ nicht gefällt: Mir geht's darum, ob ich dafür einen Beleg vorlegen muss oder nicht. Die Bekannten von uns vermieten auch eine Ferienwohnung, so dass sie mir/uns auch einen Nachweis ausstellen könnten. Das würde uns mit Sicherheit billiger kommen, allerdings wäre dies auch ein Umweg, was die Strecke betrifft. Sollte ich allerdings bis 80€ (siehe Frage oben) erstattet bekommen, könnte man auch höherpreisiger direkt in Wuppertal nächtigen.


    So, ich hoffe, das ist nun geklärt!


    PS: Full-Quote ist oben überflüssig, bitte löschen/editieren.
    Edit: Danke

    Es gibt zwar schon einen ähnlichen Thread, in Anbetracht der zahlreichen sich mir stellenden Fragen erlaube ich mir jedoch, einen eigenen Thread zu eröffnen...


    Im Februar 06 bin ich auf einen Ebay-Betrüger (geprüftes Mitglied...) reingefallen und hatte dann im März Anzeige erstattet.
    Meine finanziellen Ansprüche hatte ich damals beim Insolvenzverwalter (Angeklagter hatte nur wenige Tage nach Sperrung des Ebay-Acccounts Insolvenz beantragt) NICHT geltend gemacht, da ich mir nicht wirklich viel davon versprach. :rolleyes:
    Es wurden mindestens 50 Personen betrogen - Gesamtwert wohl im mittleren fünfstelligen Bereich.
    Den Käuferschutz hatte ich, sofern hier überhaupt möglich, ebenfalls nicht in Anspruch genommen, da ich damals fälschlicherweise dachte, die Frist wäre schon längst verstrichen...


    Heute flattert nun ein Schreiben vom Amtsgericht Wuppertal ins Haus, dass die Strafsache zum o.g. Betrug verhandelt wird und ich als Zeuge geladen bin.


    Meine Fragen dazu:


    1) Eine bestehende Ladung verpflichtet ja zur Teilnahme am Termin. Eine Nichtteilnahme kann eine Festsetzung eines Ordnungsgeldes i.h.v. 1.000€ nach sich ziehen.
    Wie sieht es mit deren Umsetzung aus? Was wird als Hinderungsgrund akzeptiert?
    Hintergrund: Mein Wohnort ist ca. 650 km(!) von Wuppertal entfernt. Da der Hauptverhandlungstermin am Vormittag stattfindet, muss ich wohl auch dort übernachten.
    In Anbetracht dieser Tatsachen könnt ihr Euch vorstellen, dass ich nicht unbedingt darauf erpicht bin, dort zu erscheinen (auch wenn eine Vorladung als Zeuge schon sehr interessant ist, da ich noch nie an einer Verhandlung teilgenommen habe).
    Mit der km-Zahl werde ich meine evtl. beabsichtigte Nichtteilnahme wohl kaum begründen können... :rolleyes:


    2) Wie hoch ist eigentlich bei Verhandlungen von Betrugsfällen bzw. allgemein die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte gar nicht zum Termin erscheint? Ich hatte in einem ähnlichen Thread gelesen, dass Angeklagter und Anwalt gar nicht erst zur Verhandlung erschienen sind. Das ich dann natürlich extrem sauer sein würde, dort umsonst erschienen zu sein, kann man sich denken...
    Der Angeklagte soll kein Unbekannter sein und in der Vergangenheit schon mehrfach mit Betrugsfällen auffällig geworden sein.


    3) Ist es immer noch so, dass die Auslagen wie Fahrtkosten und evtl. Übernachtungskosten direkt nach der Verhandlung erstattet werden?
    In meiner Vorladung steht der Satz "Der Anspruch auf Erstattung Ihrer Auslagen erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Termin, zu dem Sie erschienen waren, einen entsprechenden Antrag gestellt haben."
    Oder bezieht dieser Satz sich nur darauf, falls man nach der Zeugenaussage den Ort des Geschehens aus persönlichen Gründen verlässt?


    4) Ist es korrekt, dass man bei Anreise mit dem eigenen Fahrzeug 0,25 Euro/km erstattet bekommt? Empfinde ich persönlich als sehr viel. Würde somit ca. das Doppelte der reinen Spritkosten ausgezahlt bekommen. Bei ca. 160 Euro "Gewinn" hätte der "Ausflug" nach Wuppertal ja noch einen positiven Nebeneffekt für mich. ;)


    5) Thema Übernachtung: Im Schreiben steht: "Ist eine auswärtige Übernachtung notwendig, wird ein Übernachtungsgeld nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes in Höhe von zur Zeit pauschal 20 Euro gewährt. Bei notwendigen höheren Übernachtungskosten werden diese nach Maßgabe der RV d. JM vom 02.02.2006 (5670-Z.14) bis zu 50 Euro, in Städten von mehr als 100.000 Einwohnern bis zu 80 Euro erstattet."


    Bedeutet dies, die 20 Euro gibt es auch ohne Beleg der Übernachtung?
    Hätte evtl. die Möglichkeit, ca. 1,5h entfernt von Wuppertal bei Bekannten zu nächtigen, was mit einem kleinen Umweg verbunden wäre. Das ich übernachten müsste, ist aufgrund des angesetzten Termins und der km-Entfernung wohl nachzuvollziehen.


    Da Wuppertal mehr als 100.000 Einwohner hat, würde ich bei entsprechendem Nachweis der Übernachtung garantiert bis zu 80 Euro erstattet bekommen oder wie ist dieser Passus zu verstehen (z.B. Hotelrechnung i.H.v. 79 Euro ok)?


    Falls ja, was wäre, wenn auf der Hotelrechnung ein Doppelzimmer auftaucht? Könnte das Gericht bei der Erstattung der Übernachtungskosten evtl. Probleme machen?
    Hintergrund: Ich würde evtl. meine Freundin mitnehmen. Müsste so nicht den ganzen Weg allein fahren, außerdem könnte man sich von dem o.g. 160 Euro zusätzlichen Benzingeld ja noch einen netten Nachmittag in Wuppertal gönnen.


    Danke für Eure Hilfe! :)