Beiträge von Elefant

    Es gibt keine Pflicht für den Anbieter, seine AGBs dem Kunden zuzuschicken etc.! Es reicht, wenn der Kunde die Möglichkeit hat ohne besondere Schwierigkeiten die AGB einzusehen.


    Beispiel 1: Du gehst in den Mobilfunk Shop von Betreiber XY und unterschreibst dort einen Vertrag, die AGB können im Shop ausgehangen werden - alles im grünen Bereich :)


    Beispiel 2: Wie oben nur online im Internet. Hier können die AGB auch online zur Verfügung gestellt werden - ebenfalls rechtlich 100% i.O. :)


    Edit: Im Bereich Versicherungen ist dies anders - und wahrscheinlich verwechselst Du es aus diesem Grund! Versicherer müssen die Bedingungen dem Kunden aushändigen... Mobilfunkanbieter (u. a. Firmen) nicht!

    Zitat

    Original geschrieben von milchbroetchen
    Nur fällt halt schon auf, dass Du in diesem Forum nur allem negativ gegenüber eingestellt bist.


    Der Eindruck täuscht, ich betrachte die Angeboten der Netzbetreiber aus gutem Grund kritisch, aber nicht negativ ;)

    Tipp: Die Homezone / Cityzone Tarife gelten natürlich auch dann, wenn das entsprechende Symbol nicht eingeblendet wird weil die Daten-SMS noch nicht angekommen ist :)


    Allerdings weiss man dann - gerade am Anfang - noch nicht, wo welche Zone beginnt und aufhört... Logisch!


    Da sind ja die altbewährten Vodafone GPRS Highlichts drin - Danke Vodafone :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von Freelander22
    ..."damals" wusste ich nicht das ich mal noch die große Liebe finde und in den SMS-Wahn verfalle.


    Eigens Pech, ganz klar :D


    Das Du hier ernsthaft nach einem Kündigungsgrund suchst kann ich nur mit :rolleyes: beantworten...

    Zitat

    Original geschrieben von thalabel
    [...] und dann mal nachdenken wie es beim N1 aussehen kann...;)


    In der Tat, "kann" und nicht "muss" :D


    Hatte schon öfter exotische Telefone (z.B. Benefon) und bin da leider etwas enttäuscht worden :rolleyes: