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Original geschrieben von fragger123
Handwerker B hat sich bei A wieder gemeldet und ihm nochmal vorgerechnet, wie sich die neue höhere Summe zusammensetzt und um Überweisung gebeten...
A wird jetzt vermutlich einfach nicht mehr reagieren.
Darf Forum-Mitglied C erfragen wie Handwerker B die höhere Summe erklärt hat und warum A nun bezahlt?
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Ehrlich gesagt, nein. Hab gerade sehr viel für die Uni zu tun.
Aber ähnliche Gedanken habe ich mir auch schon gemacht. Jedoch möchte ich Loch Ness fest beibehalten. Inverness kann raus.
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Komisch, genau so etwas (es war der Schornsteinfeger, der die Heizungen auf ihre Abgase und Sicherheit überprüft) war bei uns im Haus der Fall und da ich im Vorstand der Eigentümer bin, hatte ich sogar Rechnungseinsicht.
Der Schornsteinfeger kam 2x, jeweils angekündigt. Für das erste Mal berechnete er eine Anfahrt und teilte dann durch 6. Bei der zweiten Anfahrt, es fehlten nur noch 2 Wohneinheiten, wurde dann die Anfahrtspauschale nochmals durch 2 geteilt. Finde ich korrekt und fair.
Deine Ausflüchte sind schon interessant zu lesen...
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Dann halt anders, warum entstehen durch die Erstellung der zweiten Rechnung Kosten in Höhe von einer Anfahrt?
Die erste, gemeinsame Rechnung war ja korrekt berechnet, alle Arbeiten und eine Anfahrt. Beim "Reklamieren", zwei Rechnungen waren ja bei Auftragsvergabe ausgemacht, kam die zweite Rechnung ebenso mit dem Punkt "Anfahrtspauschale". Weshalb? Weshalb haben sich die Kosten um 30€ erhöht?
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Man merkt, dass du dich persönlich angegriffen fühlst, denn niemand hat hier "LOL" o.ä. geschrieben, geschweige denn mit Smileys um sich geworfen (max. 1 pro Posting).
Entweder hat er die Anfahrtspauschale auf eine der beiden Rechnungen auszuweisen oder eine, wahrscheinlich die gerechteste Lösung, 50/50-Aufteilung.
Richtig, die Anfahrt als Pauschale übersteigt meist die anfallenden Kosten. Es steht ja auch außer Frage, dass er seine Anfahrtspauschale bekommt, aber weshalb sollte er zweimal die Leistung (es ist und bleibt immer noch eine Leistung, die Anfahrt muss vollzogen sein) abrechnen können.
Wäre es eine Rechnungspauschale oder eine Auftragspauschale (auch wiederum ein Grenzfall, ob zwei Aufträge erteilt wurden) sähe der Fall anders aus.
Beantworte doch mal bitte die Fragen in Pitters Post.
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Original geschrieben von beugelbuddel
Glencoe möchte ich auch machen.
Zur Isle of Skye: Da bin ich noch etwas unschlüssig? Übernachtung wird wohl in Portree sein und dann wohin fahren? Zu viel kann es nicht werden...die Zeit ist schließlich auch begrenzt. Am Abend wollen wir in Dornie oder evtl. sogar in Inverness sein...
Super vielen Dank! Für knapp £8 bestellt 
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1160: Wieder tolle Argumente und Erkärungen/Antworten auf vorangegangene Nachfragen. :top:
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Sorry, aber muss mich leider doch nochmal einklinken.
Dann erkläre mir mal bitte den Unterschied zw. meinem Beispiel und dem Handwerker der 2x "Anfahrt" abrechnet, nur weil er 2 Rechnungen erstellen soll. Und wenn es keinen Unterschied gibt, wieso man 2x die Lieferung bezahlen soll.
Du sagst die ganze Zeit nichts anderes als dass pro Rechnung eine Anfahrt obligatorisch ist.
Aber weshalb sollte eine Anfahrt berechnet werden dürfen, ohne dass eine Leistung, die eigentliche Anfahrt und sei sie noch so kurz, erbracht wird.
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Welch sinnvolle Beiträge du doch schreiben kannst. Ich klinke mich aus, ist mir zu blöd.
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Genau, alle anderen haben das Problem nicht erfasst.
Wenn ich bei MediaMarkt einen Fernseher und eine Waschmaschine kaufe, dann noch extra die Lieferung bezahle, jedoch pro Gerät eine Rechnung wünsche müsste ich also auch 2x die Lieferung bezahlen, obwohl die nur 1x kommen?!