Beiträge von Uelmuek

    Ich würde als erstes den Kontakt mit der gegnerischen Versicherung suchen.
    Ihr erklären, dass du zu einem Gutachter willst, wobei hier zu beachten ist, dass du nicht zu dem Gutachter fahren musst, den dir die Versicherung nahe legt, sondern zu einem dir beliebigem. Ich bin mit meinem Schaden (knapp 3.500€) zum TÜV.
    Ein Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer wurde mir von einer Autovermietung zu mir nach Hause gebracht (welche von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde) und ich hatte keinerlei Probleme.
    Das Geld wurde mir nach Eingang des Kostenvoranschlags unmittelbar überwiesen.


    Alles OHNE Anwalt. Bin jedoch für den Fall der Fälle rechtsschutzversichert.

    Diese Mentalität, aus einem unbeabsichtigten Fehler alles Mögliche rauszuholen, ohne dass es notwendig ist, geht mir ziemlich auf den Sack.


    Der gute Herr hatte garantiert nicht das Verlangen jetzt ein anderes Auto kaputt zu fahren.


    Die Polizei war da, die Schuldfrage ist geklärt, wenn die Versicherung den Schaden reguliert, warum dann noch ein Anwalt?


    Auch der Unfallgegner hat bestimmt jetzt einige Sorgen mehr, die er sich nicht gewünscht hat.


    Dass dieser Unfall unmittelbar vor der Beerdigung deines Opas geschah ist tragisch, aber lässt es sich doch im Nachhinein nicht ändern und/oder entschädigen.


    Ich bin mir sicher, dass sich der Unfallgegner bei dir entschuldigt hat, warum ihm jetzt noch eins reinwürgen?
    Wenn ich der Unfallgegner wäre und du jetzt im Nachhinein noch mit Schadensersatzansprüchen aufgrund von Verletzungen daher kommst, würde ich meiner Versicherung schonmal den Hinweis geben, dass dies am Unfallort nicht so war und es von der Polizei wahrscheinlich auch nicht aufgenommen wurde.
    Damit wird das Ganze für dich schwieriger und zeitraubender, da du dann weitere Atteste vorlegen musst.

    Re: Vorgehensweise nach Auffahrunfall (Geschädigter) ?


    Zitat

    Original geschrieben von meister-schnack
    Ich möchte dann am Montag zum Arzt gehen (Nacken)
    ...
    Personen sind nicht zu Schaden gekommen.


    Gruß

    Das passt nicht zusammen...
    Was willst du eigentlich beim Anwalt wenn Schuld geklärt und der Schuldige es an seine Versicherung weitergibt und diese normal reguliert?


    Weiterhin wurden deine Nackenbeschwerden schon von der Polizei aufgenommen?

    Hallo,
    Mein erster Gedanke ging in Richtung e.V., wäre meiner Meinung nach die einfachste Variante.
    Ansonsten käme imho nur noch die gGmbH in die nähere Auswahl, aber die ist ja nur eine Untervariante der GmbH und benötigt das Startkapital von 25 T€.
    Ein Startkapital von nur einem € benötigt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), welche aber widerum nicht gemeinnützig ist und somit nicht Spendenbescheinigungen ausstellen kann.


    Ich würde den eingetragenen Verein favorisieren.