Beiträge von Uelmuek

    Die Software ist raus und lässt sich kaum laden.
    Dennoch hier die Neuerungen, von ifun kopiert, von der meiner Meinung nach größten Erweiterung seit iOS 4.


    Neue Fotos-App mit Favoritenfunktion und intelligenten Alben
    Nachrichten-App mit Tap to Talk und weiteren neuen Features
    Neue Tastaturen von Apple und Drittentwicklern
    Detail-Verbesserungen für mehr Produktivität
    Familienfreigabe für gemeinsame Nutzung von Einkäufen und mehr
    iCloud Drive für den Dateiaustausch zwischen Computern und iOS-Geräten
    Health-App sammelt alle Fitness- und Gesundheits-Infos
    Continuity verbindet iOS-Geräte und den Mac
    Spotlight-Suche besser und flexibler
    ...

    LOL! Hier noch groß rumbasteln, damit das alte Analogtelefon noch weiter genutzt werden kann, aber eine 5 Jahre alte Eumex ist nicht mehr gut genug :D :rolleyes:


    Hier läuft alles über die Fritzbox - auch das Telefonieren für 1 Cent in alle Netze (auch in das meiste Ausland).

    Dein 2,5 Jahre altes iPad kannst du weiterhin so benutzen, der ACPP (Apple Care Protection Plan) bringt dir dabei aber nicht viel, denn dieser kann nur innerhalb der ersten 12 Monate zu einem Gerät aktiviert werden...


    Ergo. Den Plan verkaufen oder für das nächste iPad (es gibt unterschiedliche ACPPs je nach Produkt) aufheben und dann aktivieren.

    Aber gegebenenfalls Überproduktion im Rahmen eines Modellwechsels los werden.


    Wie geschrieben, vertragliche Restwert-Details beachten. Ansonsten stehe ich persönlich dem Privat-Leasing auch deutlich positiver gegenüber als andere hier, kann aber leider, wie wahrscheinlich ebenfalls die allermeisten, keine praktische Erfahrung im Privat-Leasing bieten.

    Aber greift dann nicht erstmal die Gebäudeversicherung, welche sich dann das Geld beim Mieter (sofern es als grobe Fahrlässigkeit gesehen wird) wiederholt und erst dann kommt die Privathaftpflicht ins Spiel?


    Ich verstehe dies zumindest so, auch nachdem ich dies gelesen habe:

    Zitat

    Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Brandschäden.
    Die Haftung umfasst sowohl Schäden, die am Gebäude in dem sich die Wohnung befindet entstanden sind, als auch Schäden an Nachbargrundstücken, zum Beispiel durch Rauch, Ruß oder Löschwasser. Man nennt dies den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch. Für die Schäden an Nachbargrundstücken haftet neben dem Mieter auch der Vermieter. Dabei ist die Schadensersatzpflicht nicht auf die reinen Gebäudeschäden beschränkt, sondern bezieht sich auch auf bewegliches Sachen des Nachbarn (oder eines Mieters des Nachbarn) die sich im Gebäude befinden. Beispiel: Warenbestände in einem Ladengeschäft (OLG Stuttgart Urteil vom 23. 2. 2007 - 10 U 226/06 - mit weiteren Nachweisen). Die Haftung ist unabhängig von einem Verschulden, es kommt lediglich auf die Verursachung an.
    Versicherungsleistungen:
    Sofern der Mieter den Brand nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt hat, wird der Schaden am Gebäude und an anderen Wohnungen von der Gebäudefeuerversicherung des Vermieters bezahlt, ansonsten ist die Versicherung gemäß § 81 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zu einer Leistungskürzung berechtigt. Einzelfälle dazu siehe >> Adentskranz >> brennender Fetttopf.
    Aus der besonderen Interessenslage bei Schadensfällen im Mietverhältnis folgt - jedenfalls dann, wenn die Versicherungsprämien auf die Mieter abgewälzt werden - die mietvertragliche Pflicht des Vermieters, die bestehende Versicherung auch in Anspruch zu nehmen (BGH, Urteil vom 3.11. 2004 - VII ZR 28/04). Verletzt der Vermieter seine Pflicht, den Schaden über die Versicherung abzuwickeln, kann der Mieter entsprechenden Ansprüchen des Vermieters (Zahlung der Kosten für die Schadensbeseitigung) einen Schadensersatzanspruch aus sogenannter "positiver Vertragsverletzung" entgegenhalten (BGH a.a.o.). Bezahlt die Versicherung schließlich den Schaden, so kann sie sich nicht beim Mieter im Wege des Rückgriffs schadlos halten, sofern dem Mieter nur leicht fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist (BGHZ 145,393, 397 ff [=WM 2001,122]). Etwas anderes gilt also nur dann, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Versicherung muss den Schaden des Vermieters dann zwar auch ersetzen, kann sich aber anschließend beim Mieter schadlos halten (Regress).


    Quelle: http://www.mietrechtslexikon.d…ikon2/b1/brandschaden.htm


    Grob fahrlässig wird es anscheinend werden, aber die ist ja zumindest bei der Hausrat in den Vertragsbedingungen bis 10.000€ inkludiert, bei der Privathaftpflicht hoffe ich es für die Mieter.

    Zitat

    Fettopf brannte auf dem Herd (Urteil nach neuem Recht ab 2007):
    Das Fett, in dem die Hausfrau Pommesfrites machen wollte brannte. Sie hatte den Topf auf den Herd gestellt, dann aber die Wohnung verlassen, um noch kurz ihre Tochter aus der Schule abzuholen. Dass es bei rund 11.000 € Brandschaden blieb, war nur glücklichen Umständen zu verdanken. Die Versicherung berief sich auf grob fahrlässige Verursachung, und zahlte nur 50%. Über den Rest wurde gestritten, denn die Hausfrau beteuerte, sie habe die Herdplatte nur auf kleine Stufe gestellt, eigentlich hätte nichts passieren können. Diese Auffassung teilte das Landgericht Dortmund (Az 2 O 101/11) nicht: Wer unbeobachtet und ohne Zugriffsmöglichkeit Fett erhitze, begehe einen schweren Pflichtverstoß, so das Gericht, die versicherung sei jedenfalls berechtigt, Ihre Leistung um 50% zu kürzen.


    Quelle: http://www.mietrechtslexikon.d…ikon2/a1/adventskranz.php



    Versteh' mich bitte nicht falsch, soll nichts zurechtweisen, bin nur ein bisschen überfordert mit dem gesamten Sachverhalt ;)

    Okay, danke schon mal für die Rückmeldungen.


    Habe nochmals mit der Mieterin gesprochen, sie hat in ihren Hausratversicherungsbedingungen nochmals nachgeschaut und dort steht geschrieben, dass Gegenstände die dem Versicherungsnehmer vom Vermieter für die Mietdauer überlassen wurden, in der Hausratversicherung inkludiert sind. Das hört sich ja eigentlich ganz gut an, da auch im Mietvertrag festgehalten wurde, dass die Küche und die zugehörigen Elektrogeräte zur kostenfreien Nutzung in der Wohnung verbleibt.


    Demnach gehe ich davon aus, dass die Hausrat den Schaden übernehmen müsste, was sagt ihr?


    Bzgl. der Geräte bin ich mir etwas unschlüssig, Kühlschrank sehe ich auch weniger als Problem, aber Mikrowelle (hing direkt neben dem Feuer und Stromkabel ist verbrannt) und Dunstabzugshaube (ich denke dass dies offensichtlich ist ;) ) müssen in jedem Fall ersetzt werden.


    Die Stromkabel für Herd und Geschirrspüler, als auch das Wasserkabel des Geschirrspülers verläuft halt hinter der verbrannten Fläche herüber. Ich bin gespannt.