POL-GI: "Man sieht sich immer zweimal im Leben - manchmal schon nach zehn Minuten" Aus der Rubrik: Geschichten, die das Leben schreibt.
Gießen (ots) - Gießen: Aus der Rubrik: Geschichten, die das Leben schreibt, berichtet die Gießener Polizei von einem Geschehen am Montagabend, 17.12.2012, im Bereich der Unikliniken. Kurz vor 19 Uhr meldete sich bei der Einsatzzentrale der Polizei ein Anrufer. Mit seinem Fahrrad habe er verkehrsbedingt bei Rot an der Kreuzung Robert-Sommer-Straße / Schubertstraße gehalten. Hinter ihm habe ein Mercedes gestoppt. Der Beifahrer sei ausgestiegen, habe ihm erklärt, dass er dringend in die Uni-Klinik müsse und versucht, auf ihn einzuschlagen. Dann sei auch der Fahrer des Mercedes ausgestiegen und habe unvermittelt dem Radfahrer mit der Faust mehrfach ins Gesicht geschlagen. Alles völlig zusammenhanglos! Nach dem Anruf begab sich der Radfahrer dann zu seiner Arbeitsstelle bei der Zentralen Notaufnahme und wartete dort auf die zur Anzeigenerstattung entsandte Polizeistreife. Von dort meldete er sich erneut: Der Beifahrer von zuvor war dort ebenfalls, aber als Patient erschienen. Er hatte vorhin ja auch versucht den Radfahrer zu schlagen, dieser hatte ihm aber ausweichen können. Bei der Sachverhaltsermittlung durch die Polizei stellte sich dann folgendes heraus: Der 25-jährige Beifahrer und Halter des Mercedes hatte sich in der Auto-Werkstatt eines Bekannten den Finger geklemmt, so dass dieser gequetscht und auf einer Länge von drei cm aufgeplatzt war. Der Sohn des Werkstattinhabers hatte den verletzten Fahrzeughalter daraufhin in dessen Pkw in die Zentrale Notaufnahme verbringen wollen - dies unter Nutzung sämtlicher möglicher Sonder- und Wegerechte. An der besagten Kreuzung fuhr der dort haltende Radfahrer aber nicht, wie aufgefordert, bei Rot über die Haltelinie bzw. räumte auf Aufforderung des Halters hin nicht die Kreuzung, woraufhin Halter und Fahrer der Aufforderung Nachdruck verleihend "von Hand die Abbiegespur räumten". Da der Fahrer sein Fehlverhalten, insbesondere das Nutzen nicht erlaubter Sonder- und Wegerechte auch nicht annähernd einsah, erfolgt neben der Anzeige wegen Körperverletzung auch noch eine entsprechende Mitteilung an die Führerscheinstelle. Doch frei nach dem Motto: "Man sieht sich immer zweimal im Leben - manchmal sogar schon nach 10 Minuten!", dürfte auch dem Beifahrer in der Notaufnahme dann etwas mulmig geworden sein: Bei dem Radfahrer handelte es sich nämlich um den diensthabenden Notfall-Chirurgen. Dieser soll aber hinsichtlich der Behandlung und Wundversorgung beim beschuldigten Beifahrer einem Kollegen den Vortritt überlassen haben, um nicht in Versuchung gebracht zu werden, sich zu revanchieren.
Willi Schwarz
Pressesprecher
ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43559