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Airbrush's :mad: das schreibt man nichtmal im Englischen mit Apostroph... (das ist nicht der einzige Fehler)
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Airbrush's :mad: das schreibt man nichtmal im Englischen mit Apostroph... (das ist nicht der einzige Fehler)
es ist mittlerweile imho beides erlaubt.
da die aktuelle auf dem jetzigen iPhone laufende 2.0 beta einen (versteckten) UMTS-Schalter hat, wird es wohl keine zwei unterschiedlichen Firmwares geben.
das kenne ich. Es wird dann Name und Adresse es Links angezeigt. Praktisch, wenn man wissen will ob man den richtigen Link erwischt hat, aber halt kein Mouseover...
sind nicht wirklich "Frames" ich hab's hält der Einfachheit halber so genannt. Es geht allgemein um Bereiche einer Webseite die unabhängig gescrollt werden.
Seit November habe ich das iPhone und war bisher der Meinung, dass das nicht geht. Und es geht doch! Wenn man mit zwei Fingern gleichzeitig scrollt!
Gerade durch Zufall herausgefunden, nach dem ich mich schon Monate darüber geärgert habe...
Jetzt habe ich nur noch eine Sache: geht es irgendwie onmouseover-Effekte auszulösen?
ZitatOriginal geschrieben von Desman
Ich häng mich hier mal kurz rein mit einer anderen Frage:
Merkt sich das iPhone (oder der iPod) bei Audible-Hörbüchern die Stelle, an der man zuletzt aufgehört hat, auch wenn man zwischendurch was anderes hört?
ja.
Bei mir (auf einem deutschen iPhone im Originalzustand)
iPod->Hörbücher->Titel des Hörbuchs-> einzelne Stücke des Hörbuchs. (bei mir nur einer, da eine Datei) die Kapitelauswahl durch klicken des "Titel-Buttons" rechts oben.
bzw.
iPod->Hörbücher->Audible->Titel des Hörbuchs.
ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
Hallo
Ich hab mir vor wenigen Tagen ein Ericsson R320s bei Ebay gekauft. Artikel Nr: 120244561971. Ist vor ein paar Tagen auch angekommen.
Jetzt hab ich es 2 Tage hier, und schon findet das kein Netz mehr.
Auch wenn der Preis nicht wirklich hoch war, sehe ich irgendwie nicht ein, daß ich da nochmal eins kaufen soll.
Jetzt ist die Frage ob der Garantie/Gewährleistungsausschluß in der Auktion überhaupt gültig ist, oder in wie weit ich da eine Chance habe, das getauscht zu bekommen.
du solltest sowohl ein Widerrufsrecht, als auch eine 12 Monatige Gewärleistung haben, diese darf der Händler nicht ausschließen.
Das einzige Problem sehe ich in der Angabe: "Ohne Funktionsprüfung". Wenn dir der Händler also das Gerät ohne Funktion verkauft hat, muss er diese auch nicht garantieren. Ob er das durch zwei Wörter aber so interpretieren darf kann ich nicht sicher sagen.