Beiträge von karsten26

    natürlich kannst du mit dem k800i ins Internet. Als "Router" kannst du es nicht verwenden, brauchst du auch nicht wenn du nur mit dem Laptop online gehen willst. Das ganze funktioniert (vorrausgesetzt dein k800i hat kein Net-/Simlock) natürlich auch mit der O2-Sim

    Ich syncronisiere das k750i mittels MobileMaster mit Thunderbird/Sunbird. Funktioniert soweit ganz gut, wie du allerdings bereits bemerkt hast ist MobileMaster keine freeware. Die Investition hat sich meiner Meinung nach allerdings gelohnt.
    Eine Freeware ist mir nicht bekannt.


    Lediglich MyPhoneExplorer bietet eine Exportfunktion für Thunderbird, evtl. reicht dir das ja.

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    wer sagt, dass es sich um den selben Fehler handeln muss? Das geht so aus dem BGB nicht hervor!


    Doch.


    §440 BGB lautet:

    Zitat

    Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


    Ein Rücktritt ist also "nach dem zweiten erfolglosen Versuch den Mangel zu beheben" möglich.
    Handelt es sich bei den aufgetretenen Fehlern allerdings um völlig unabhängige Probleme, ist der jeweils vorangegangene Mangel erfolgreich behoben worden. Man fängt also wieder mit "Versuch 1" an.


    das geht zum Beispiel mit dem ZoomBrowserEX (nicht oben auf "Drehen", sondern links auf "Bearbeiten" --> "Film bearbeiten")

    Zitat

    Original geschrieben von Protter
    Beim 1. und 2. Gerätedefekt hat der Händler das Recht, die defekte Ware zu reparieren bzw. gegen ein gleiches (neuwertiges) Gerät auszutauschen.


    ja, aber nur wenn es sich jedesmal um den gleichen Fehler handelt. In den genannten Fällen war das wohl nicht der Fall, das Ganze ist also sogar reine Kulanz-Leistung.

    In jedem Fall ist es nicht möglich den ganzen Vertrag komplett zu "wandeln" (d.h. Rückgabe des Handys + Kündigung Mobilfunkvertrag)
    Wandlung des Handys ist zwar theoretisch möglich, praktisch aber eher problematisch. (Du willst sicher nicht das Telefon zurückgeben, deinen einen Euro zurückbekommen und auf dem Vertrag sitzten bleiben... ;))

    Zitat

    Original geschrieben von thorty
    Hi,


    also Wagen hat 2 Jahre Werksgarantie / Neuwagengarantie.


    Nicht mehr und nicht weniger.


    richtig, nur hast du eben auch mindestens 12 Monate Gewährleistung nach Kaufdatum. Und diese ist hier wichtig.
    Aufgrund der Garantie kannst du den Kaufvertrag nicht rückgängig machen / wandeln, auch wenn diese noch 10 Jahre gehen würde.