T-Mobile: Was passiert nach zweitem Handytausch?

  • Hi,


    das ganze ging bei mir eigentlich noch einfacher. Ich habe das 3. defekte Gerät reklamiert, die Unterlagen per Fax zu denen geschickt und die haben nach der Prüfung der Unterlagen (1 Tag) das W810i rausgeschickt. Der Retourenaufkleber kam 1 Tag nach dem W810i, mit dem hab ich das defekte Gerät nun zurückgesendet. Auf Nachfrage hin bekam ich aus Kulanzgründen auch noch den Code, um den Netlock des W810i zu entfernen.


    Perfekter Service ;-)



    CHRIS

  • Zitat

    Original geschrieben von Protter
    Beim 1. und 2. Gerätedefekt hat der Händler das Recht, die defekte Ware zu reparieren bzw. gegen ein gleiches (neuwertiges) Gerät auszutauschen.


    ja, aber nur wenn es sich jedesmal um den gleichen Fehler handelt. In den genannten Fällen war das wohl nicht der Fall, das Ganze ist also sogar reine Kulanz-Leistung.

  • Zitat

    Original geschrieben von karsten26
    ja, aber nur wenn es sich jedesmal um den gleichen Fehler handelt. In den genannten Fällen war das wohl nicht der Fall, das Ganze ist also sogar reine Kulanz-Leistung.


    T-Mobile macht hier anscheinend prinzipiell keinen Unterschied ob gleicher oder anderer Defekt, zumindest bei Geschäftskunden.


    CHRIS

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    wer sagt, dass es sich um den selben Fehler handeln muss? Das geht so aus dem BGB nicht hervor!


    Doch.


    §440 BGB lautet:

    Zitat

    Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


    Ein Rücktritt ist also "nach dem zweiten erfolglosen Versuch den Mangel zu beheben" möglich.
    Handelt es sich bei den aufgetretenen Fehlern allerdings um völlig unabhängige Probleme, ist der jeweils vorangegangene Mangel erfolgreich behoben worden. Man fängt also wieder mit "Versuch 1" an.

  • Gerne wird diese Mähr von Händlern verbreitet. Dabei ist die Art des Fehlers egal. Wichtig ist der mangelhafte Zustand.

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