Beiträge von Síemenshandyfan


    Meinst du ehrlich, darauf kann hier im Forum jemand eine verbindliche Antwort geben? In der Tat hat es nie so lange gedauert, aber die Geschichte ist gekoppelt mit diversen weiteren Problemen --> könnte also nur eine größere Panne sein.
    Falls EM wirklich Geschichte sein sollte, wüsste das (momentan jedenfalls) nur o2 selber. Glaube ich aber noch nicht wirklich.


    Bye, Mike

    Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
      mixery


    E+ und gettings = derzeit praktisch unbegrenzte Gültigkeitsdauer (wenn gettings einen nicht aus dem Programm rauswirft weil die Karte zu offensichtlich in der Schublade liegt).


    Gruß Boris


    Aber erst, wenn man sich bei Gettings wieder anmelden kann, was momentan leider nicht geht:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4078171#post4078171


    Tob: ganz logisch, die AGB. Die akzeptierst du ja beim Kauf auch. Ob das was drinsteht, dann auch in der Praxis so läuft, ist natürlich eine andere Geschichte...


    Bye, Mike

    Re: Maximales Guthaben?



    Nein, also bekannt wäre mir da nichts in dieser Richtung. Allerdings würde auch mich interessieren, ob es eine Guthabenobergrenze gibt..


    Bye, Mike

    Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Ich versteh es auch nicht.




    Liegt darin Dein Denkfehler?
    Das Saisonkennzeichen gilt andersrum: Nov - März.


    So ist es, das ist der Fehler, den ich ihm die ganze Zeit versuche zu erläutern!


    Es ist ein WINTERAUTO..zugelassen von Nov - März. Die HU im Mai fällt in den Zeitraum der saisonweisen Stillegung, somit kann ich die HU erst im Monat der Wiederzulassung (NOV) machen. Damit interpretiere ich die StVZO sehr wohl richtig und geschrieben habe ich das nun zum dritten mal. Andersherum hättest du recht. Dann wäre das Fahrzeug im November aber auch stillgelegt und ich könnte ganz normal im Mai zum TÜV fahren. Geht aber nicht, da dann das Auto im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen hat! Jetzt klar??


    Bye, Mike

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Das habe ich sehr wohl genau gelesen....ich habe dich damit a) darauf hinweisen wollen, das evtl. noch eine andere Owi im Raume steht... und b) das nicht unbedingt ein Fehler des Beamten vorliegt.


    Denn: Sollte der TÜV vor dem Ablauf / der Gültigkeit / der Ruhephase des Kennzeichens fällig sein, rettet dich die Zeit der Stilllegung nicht. Im Gegenteil.


    Falsch, du kennst dich ja genausowenig aus wie der Herr Beamte:


    Anl. VIII Pkt. 2.7 zur StVZO (Verlängerung Frist Hauptuntersuchung)
    "Ist eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist,
    außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, so ist sie im ersten Monat des nächsten Zulassungszeitraums durchführen
    zu lassen."


    Fakt ist: Fälli war sie im Mai 09 (da war das Auto stillgelegt und stand in der Garage); Fahrzeug war erstmals im Nov 09 durch Saisonkennzeichen wieder zugelassen und durfte damit selbstverständlich im Nov 09 im öffentlichen Raum abgestellt werden. Das auch ohne gültige HU - nämlich genau bis 30. Novemer - bis dahin ist die HU nachzuholen - so steht es im Gesetz.
    Also: Selbstverständlich Fehler des Beamten und selbstverständlich keine Owi. Und ich bin der Meinung, dass ein Beamter selber den Sachverhalt im Gesetzt prüfen sollte, bevor er eine falsche Anzeige schreibt!
    Und damit wiederhole ich meine Aussage, das du den Text von mir eben nicht genau gelesen hast, denn exakt das stand dort drin. Vielleicht hast du übersehen, dass es sich nicht um ein Sommerfahrzeug - sondern das Gegentei - ein Auto für den Winter gehandelt hat.


    Bye, Mike