Beiträge von Braindead

    Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    Muss das Gesicht von vorne erkennbar sein oder können die mich auch "von der Seite" identifizieren?


    Du kannst dagegen angehen, aber wenn es vor Gericht landet wird dafür evtl. ein Gutachter bestellt. Wenn der dich dann anhand bestimmter Merkmale identifizieren kann hast du Pech und musst die Gerichtskosten (Ab einer gewissen Summe sind die gedeckt.. waren auf jedenfall unter 100 €), jedoch aber auch den Gutachter bezahlen. Und dieser kostet mehrere Hundert Euro.


    Es lohnt sich also nicht. Das Risiko wäre einfach zu groß. Jedenfalls ohne Rechtschutz mit Kostenübernahme... dürfte schwer werden die zu bekommen.

    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Dann hattest Du einfach Glück :D


    Zwei oder mehr verschiedene Vergehen mit unterschiedlichem Tatentschluss (wie z. B. Abstand und Geschwindkeit) gelten natürlich als Tatmehrheit und können ohne Probleme getrennt bestraft werden...


    Ich habe einfach mal im Radarforum angefragt und kompetente Antwort bekommen. Deine Aussage ist also falsch bzgl. der vollwertigen Bestrafung beider Owis.


    http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=41653


    d.h. Punkte und Fahrverbote werden glücklicherweise nur von dem schwerwiegenderen Verstoß genommen.

    Wir reden hier von keinen Straftaten sondern Delikten im Owi Bereich. Was soll denn eurer Meinung hier passieren ? Solche völlig überzogenen und willkürlichen Strafen wie in der Schweiz möchte man doch auch nicht haben ?!


    Ich wette das die ersten die hier wegen der angeblich laschen Strafen meckern, einfach nur rumheulen würden wenn sie wegen +10 km/h dann z. B. 70 € latzen müssten. = Doppelmoral.
    Oder mal eben bei versehentlichen +20 km/h (kann ja auf einer Autobahn schonmal auch den rechtschaffenen Bürger treffen) gleich 250 € oder direkt Einkommensabhängig abdrücken müssten.

    Es hat auch was mit gegenseitigem Respekt zu tun. Bei einer Innenpolitischen Pressekonferenz ist es einfach respektlos eine Frage in einer fremden Sprache zu stellen.


    Ich glaube darüberhinaus nicht das seine Reaktion im Ausland (wenn sie überhaupt thematisiert wird) so schlecht angenommen wird. Klassisch zerfleischen wir uns eher wieder selber über eine solche Reaktion. Da kann sie nüchtern betrachtet noch so legitim sein.

    Zitat

    Original geschrieben von _-=voodoo=-_


    Wobei die BBC mehr als umverschämt ist einen nur englischsprachigen Korrespondenten zu einer offiziellen innenpolitischen Pressekonferenz zu schicken. Gleiches wäre einem BBC Reporter in Frankreich passiert oder einem Französischem Reporter in England.


    So schaut es aus. Eine vollkommen legitime Reaktion, da hat für mich der Herr Westerwelle gepunktet. Und ich bin eigentlich ein Linker ;)

    Also ich wurde selbst einmal angehalten und mir wurden beide Verstoße im Fahrzeug auf dem Videoschirm gezeigt. Verwertet wurde da aber nur der schwerwiegendere Geschwindigkeitsverstoß weil der damals im Fahrverbotbereich lag.
    Zu diesem Zeitpunkt gab es jedoch noch keine erhöhten Strafen und Fahrverbote bzgl. Mindestabstand.


    Ansonsten vielleicht mal im Radarforum.de umschauen.


    Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Im Baustellenbreich ist 60 völlig angemessen und das sollte auch jeder begreifen und einhalten. Allein schon die (häufig) auf 2m eingeschränkte Breite der linken Fahrspur rechtfertigt das allemal, dazu kommt noch die Möglichkeit von Fahrbahnverschmutzungen aller Art. Von den Menschen die dort arbeiten mal ganz abgesehen.


    Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Fahre ich durch Bayern dann habe ich meistens ein vollkommen ausreichendes und berechtigtes 80 km/h Limit im Baustellenbereich. NRW ist über weite Strecken mit 60 zugepflastert.
    Dem war aber nicht immer so.



    Zitat


    Das stimmt (natürlich und glücklicherweise) nicht.


    Ich habe keine Lust eine Quelle zu suchen und kann das jetzt halt nur mit einer persönlichen Erfahrung wiedergeben. Ich hatte damals definitiv zwei verschiedene Vergehen im Punktebereich die mir Gerichtsfest vorgeworfen werden konnten. Verwertet wurde nur der Geschwindigkeitsverstoß.