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Zitat
Original geschrieben von orlet
Nun ist aber diese Dienstleistung zum Zeitpunkt des Widerufs bereits aufgebraucht. Folglich steht dem Unternehmer ein Erstattungsanspruch für den Gebrauch/Verbrauch dieses Teils seiner Leistungen zu. Daher keine Rückerstattung der Hinsendekosten im Widerufsfall.
Ja, das sehe ich ähnlich und würde ja auch das tatsächlich angefallene Porto bezahlen (66 Cent, Warensendung). Der Verkäufer sagte mir, ich solle es auch als solche Warensendung zurückschicken. Blöd nur, wenn es "nie ankommen" würde... Wer trägt denn in diesem Fall das Risiko des Versandweges?
Ciao
Tim
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Hallo!
Leider hat sich der Händler nicht mehr gemeldet. Habe bei Ebay eine Beschwerde eingelegt, weil ich es unter aller Sa* finde, wie der Händler mit Kunden umgeht (nach dem Motto "Miniantenne ist Miniantenne" und "3 oder 5 mm sind doch egal").
Was mache ich nun? Das Ding zurückschicken?
Ciao
Tim
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Danke! Der Verkäufer will mir nur die 1,35 Euro zurückgeben. Hast Du ein paar Paragraphen, die ihn überzeugen könnten?
Ciao
Tim
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Zitat
Original geschrieben von booner
Wenn du von deinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machst (welches dir unzweifelhaft zusteht), dann kannst du in deinem Fall den Kaufpreis und die Rücksendekosten vom Verkäufer ersetzt verlangen.
Das bietet er ja sogar in der Auktion an.
Zitat
Wenn du über die Mängelhaftungschiene fährst, also den Verkäufer zur Lieferung der vertraglich vereinbarten Ware aufforderst (die er wahrscheinlich nicht liefern kann), und anschließend bei nicht erfolgter Nacherfüllung vom Vertrag zurücktrittst, hast du zusätzlich zum Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und der Rücksendekosten noch einen Anspruch auf Rückzahlung der urspürnglichen Portokosten.
Das ist gut! Habe schon eine Antwort erhalten, dass ich die Ware zurückschicken soll und den Gebotspreis zurückbekomme. Werde nun nochmal zur Lieferung der vereinbarten Ware auffordern und dann vom Kaufvertrag zurücktreten. Vielen Dank für die Tipps! :top:
Ciao
Tim
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Hallo!
Im folgenden geht es um "Peanuts", aber mir geht es ums Prinzip:
Ich habe diese Miniantenne gekauft: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…Item&rd=1&item=6325248819
Nach meinem Sofortkauf habe ich das Bild des E600 bei Mobile-Review gefunden, es ist also ein Fake. Da ich das Geld schon überwiesen hatte, schickte ich dem Verkäufer eine Email und fragte nach, ob die Antenne tatsächlich genauso aussehen würde, da das Bild offensichtlich "nachbearbeitet" wurde. Antwort war: "Antenne sieht aus wie auf dem Bild."
Heute kam sie an und naja, sie sieht ziemlich anders aus, schaut selbst: http://www.handytim.de/antenne
Die Antenne ist auch nicht 3mm lang, sondern 5mm, die Auktionsbeschreibung stimmt also überhaupt nicht mit der gelieferten Ware überein. Das regt mich ziemlich auf, da der Anbieter ja falsche Behauptungen aufstellt.
Kann ich nun also nicht nur den Artikelpreis, sondern den gesamten von mir bezahlten Betrag (mit Porto) zurückfordern?
Danke, ciao
Tim
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Es geht immer um "zusätzliche" Karten. Wenn Du insgesamt zwei Multicards haben willst bezahlst du 24,95 Euro, wenn Du drei haben willst, sind es 49,90 Euro.
Ciao
Tim
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Kann es sein, dass es einfach ein geschickter Schachzug ist, um die Kundenzahlen zu erhöhen? Ich mein es werden wohl einige o2-Kunden auch diese Karte kaufen und schwupps ist der Kunde doppelt bei o2, wird aber auch doppelt gezählt und nicht nur einmal...
Ich bin ja mal gespannt, wann o2 E-Plus überholt...
Ciao
Tim
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Da stimme ich Alli zu, ich denke es ist einfach eine normale LOOP-Karte mit einem anderen Tarif. Wieso sollte o2 da groß andere Rechte (bzgl. RUL) ins System einspielen?
Ciao
Tim
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Zitat
Original geschrieben von TheStarOFF
das ist doch wieder einmal eine große verarsche
Also hier http://www.o2online.de/o2/inte…ten/startseite/index.html steht, dass es die 5 Euro Guthaben noch gibt, nur eben nur noch 100 Frei-SMS.
Ciao
Tim
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Ich denke die offizielle Seite wird http://www.tchibomobil.de
Takt ist 60/1 (sieh Teltarif).
Ciao
Tim