Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.


  • Schreib dem Käufer doch einfach, dass er seine Annahmeerklärung gem. §§ 312d, 355 BGB widerrufen kann. Dann bekommt er von dir Kaufpreis und Rückprto, und du dein MT50 wieder.


    Oder handelst du nicht gewerblich?



    Natürlich hast du von der Logik her Recht. Aber spätestens der RA des Käufers wird auf die Idee mit dem Widerrufsrecht kommen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von led-store@com
    Verkäufer möchte nun den Kaufbetrag + 10 Euro rücküberwiesen bekommen, andernfalls möchte er scheinbar eine Anzeige bei der Polizei machen.


    Willst Du Frieden dann nimm das Gerät zurück, ansonsten riskierst Du max. eine negative Bewertung denn die Polizei wird sich wohl eher über den Käufer tot lachen als Dir auf die Pelle zu rücken


    Die Artikelbeschreibung ist eindeutig also brauchst Du keine Angst zu haben


    Gruß
    CH

  • Hallo!


    Im folgenden geht es um "Peanuts", aber mir geht es ums Prinzip:


    Ich habe diese Miniantenne gekauft: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…Item&rd=1&item=6325248819


    Nach meinem Sofortkauf habe ich das Bild des E600 bei Mobile-Review gefunden, es ist also ein Fake. Da ich das Geld schon überwiesen hatte, schickte ich dem Verkäufer eine Email und fragte nach, ob die Antenne tatsächlich genauso aussehen würde, da das Bild offensichtlich "nachbearbeitet" wurde. Antwort war: "Antenne sieht aus wie auf dem Bild."


    Heute kam sie an und naja, sie sieht ziemlich anders aus, schaut selbst: http://www.handytim.de/antenne


    Die Antenne ist auch nicht 3mm lang, sondern 5mm, die Auktionsbeschreibung stimmt also überhaupt nicht mit der gelieferten Ware überein. Das regt mich ziemlich auf, da der Anbieter ja falsche Behauptungen aufstellt.


    Kann ich nun also nicht nur den Artikelpreis, sondern den gesamten von mir bezahlten Betrag (mit Porto) zurückfordern?


    Danke, ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)



  • Wenn du von deinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machst (welches dir unzweifelhaft zusteht), dann kannst du in deinem Fall den Kaufpreis und die Rücksendekosten vom Verkäufer ersetzt verlangen.


    Wenn du über die Mängelhaftungschiene fährst, also den Verkäufer zur Lieferung der vertraglich vereinbarten Ware aufforderst (die er wahrscheinlich nicht liefern kann), und anschließend bei nicht erfolgter Nacherfüllung vom Vertrag zurücktrittst, hast du zusätzlich zum Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und der Rücksendekosten noch einen Anspruch auf Rückzahlung der urspürnglichen Portokosten.

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  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wenn du von deinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machst (welches dir unzweifelhaft zusteht), dann kannst du in deinem Fall den Kaufpreis und die Rücksendekosten vom Verkäufer ersetzt verlangen.


    Das bietet er ja sogar in der Auktion an.


    Zitat


    Wenn du über die Mängelhaftungschiene fährst, also den Verkäufer zur Lieferung der vertraglich vereinbarten Ware aufforderst (die er wahrscheinlich nicht liefern kann), und anschließend bei nicht erfolgter Nacherfüllung vom Vertrag zurücktrittst, hast du zusätzlich zum Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und der Rücksendekosten noch einen Anspruch auf Rückzahlung der urspürnglichen Portokosten.


    Das ist gut! Habe schon eine Antwort erhalten, dass ich die Ware zurückschicken soll und den Gebotspreis zurückbekomme. Werde nun nochmal zur Lieferung der vereinbarten Ware auffordern und dann vom Kaufvertrag zurücktreten. Vielen Dank für die Tipps! :top:


    Ciao
    Tim

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  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Das bietet er ja sogar in der Auktion an.




    Nein, er will bloß den reinen Kaufpreis zurückerstatten, also ohne Hin- und ohne Rückporto:



    Zitat

    Wenn Ihnen die Ware nicht gefallen sollte, bekommen Sie den vollen Kaufpreis bzw. Ihr Höchstgebot ohne "wenn und aber" zurück.


    und:


    Zitat

    Sie tragen lediglich die Versandgebühren.


    Dieses "Rückgaberecht" berührt aber dein gesetzliches Widerrufsrecht in keinster Weise, da es schon deshalb dein gesetzliches Widerrufsrecht nicht wirksam ersetzen kann, weil es dir die Versandkosten auferlegt.


    Es hat sogar noch den Vorteil, dass du ein unbefristetes Widerrufsrecht genießt (solltest du nicht noch anderweitig belehrt worden sein), da du nicht ordnungsgemäß belehrt wurdest.

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  • Danke! Der Verkäufer will mir nur die 1,35 Euro zurückgeben. Hast Du ein paar Paragraphen, die ihn überzeugen könnten?


    Ciao
    Tim

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  • Sagt mal,


    ich habe noch kein Problem, könnte aber eines bekommen. Es geht um diese Auktion.
    Wie man sieht, habe ich ja zweimal (!) darauf hingewiesen, dass die Lieferung ohne MicroDive erfolgt. Einmal in rot in der Auktion und einmal als Zusatz.


    Der Verkaufspreis ist jetzt aber so hoch gestiegen, dass der Käufer vermutlich annimmt, auch ein Speichermedium zu erhalten. Das Geld habe ich bereits, das Paket ist unterwegs. Ich bin an sich niemand, der den letzten Vorteil ausnützt, aber was soll ich denn bitteschön mehr tun, als zweimal darauf hinzuweisen?
    Meine Hinweise sind auch imo in keinster Weise vergleichbar mit "Verkaufe 6210 OVP" o. ä.
    Wenn jemand absolut nicht gewillt ist, Hinweise zu lesen und zu verstehen, kann ich auch nichts mehr machen - und poche dann auch auf mein Recht.


    Oder sollte ich da jetzt vollkommen auf dem Holzweg sein?
    Bin ich juristisch auf der richtigen Seite?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Danke! Der Verkäufer will mir nur die 1,35 Euro zurückgeben. Hast Du ein paar Paragraphen, die ihn überzeugen könnten?


    Ciao
    Tim


    Bezüglich des Verbraucherwiderrufs: §§ 312d, 355, 357 BGB. Bei 357 insbesondere Abs. 2 Satz 3: Theoretisch hätte er dir die Rücksendekosten vertraglich auferlegen können, da Warenwert kleiner 40€, hat er aber nicht getan. Auch dürfte dies in deinem Fall gem. § 357 II 3 letzter Halbsatz ausgeschlossen sein.


    Sollte er sich auf sein "Rückgaberecht" berufen, ist die 40€ Regelung des § 357 II 3 ohnehin nicht anwendbar, denn dort heißt es "Wenn ein Widerrufsrecht besteht..."


    Bezüglich Mängelhaftung: §§ 434 III, 437 Ziffern 1, 2, 439 I Fall 2, II, 323 I, 346 I, 348.


    Dass der Verkäufer beim Rücktritt die Rücksendkosten der Ware zu tragen hat, ergibt sich daraus, dass der Leistungsort deiner Rückgabepflicht bei dir liegt.


    Die Rückgewährpflicht des Verkäufer bezgl. ursprünglichen Portokosten ist auch nicht unumstritten, ich würde die Portkosten zu den vom (Kaufpreis)Rückgewährschuldner empfangenen Leistungen rechnen und eine Rückforderung über § 346 I, II annnehmen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo!


    Leider hat sich der Händler nicht mehr gemeldet. Habe bei Ebay eine Beschwerde eingelegt, weil ich es unter aller Sa* finde, wie der Händler mit Kunden umgeht (nach dem Motto "Miniantenne ist Miniantenne" und "3 oder 5 mm sind doch egal").


    Was mache ich nun? Das Ding zurückschicken?


    Ciao
    Tim

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