Kai,
leider nicht, da hast du etwas falsch verstanden. Man hat nicht in den ersten 6 Monaten Garantie und ab dem 7. Monat Gewährleistung, wie du schreibst.
Garantie und Gewährleistung sind unabhängig voneinander.
Was man in jedem Fall hat ist die Gewährleistung, 2 Jahre nach Kauf (bei privaten Endkunden). Hier muss der Händler für Schäden am gekauften Gegenstand haften. Allerdings liegt es in den ersten 6 Monaten nach Kauf beim Händler, ggf. zu beweisen dass der Schaden bei Übergabe der Ware noch nicht bestand (wenn er denn denkt dass dem so sei), während ab dem 7. Monat eine Beweislastumkehr greift, wo der Kunde nachweisen muss dass der Fehler schon von Anfang an vorhanden war.
Das alles ist Gesetz.
Die Garantie ist rein freiwillig und muss nicht gewährt werden. Viele Hersteller machen es aber weil sie ein Kaufargument ist: wer eine Garantie bietet, sagt damit ja auch dass er von der Qualität seines Produktes überzeugt ist. Was Inhalt der Garantie ist und wie lange er sie gibt, kann der Anbieter frei festlegen.
Beispiel: Jemand kauft ein neues Auto. Nach 2 Monaten beginnt es zu rosten. Dann fährt man zum Händler und behauptet dass die Lackierung von Anfang an Mist war. Das muss der Händler dann fressen - oder beweisen dass der Lack OK war, und du selber einen Lackschaden verursacht hast, der nun zu dem Rost führt.
Beginnt das Auto nach 8 Monaten zu rosten, kannst du weiterhin zum Händler fahren und behaupten dass die Lackierung von Anfang an schlecht war. Wenn der Händler das bestreitet, musst du aber nachweisen dass du keinen Lackschaden verursacht hast, der zu dem Problem führte.
So, vielleicht hat der Hersteller aber als Schmankerl eine Garantie gegeben weil er seine Wagen verzinkt: 10 Jahre Garantie gegen Rost. Das bedeutet: unsere Autos sind so gut geschützt, da rostet 10 Jahre lang nichts - sofern du keine dicken Kratzer in den Lack machst. Sollte dein Auto doch Rost ansetzen, reparieren wir solche Schäden 10 Jahre lang ohne Kosten für dich, weil wir einfach den Anspruch haben dass unsere Autos so haltbar sein sollen.
Die Frage des Vorposters war aber nun, wer im Falle der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten eigentlich entscheidet ob es ein Gewährleistungsfall ist oder nicht. Da muss der Händler/Hersteller nachweisen dass der Fehler nicht schon bei Übergabe der Ware vorhanden war, weil der Kunde kann es einfach behaupten.
Nur stellt sich natürlich die Frage was passiert wenn der Anbieter einfach bestreitet dass ein Fehler bei Übergabe vorhanden war... Elektrische Geräte z. B. dürfen nicht von Dritten geöffnet werden, sondern nur vom Hersteller oder seinen authorisierten Partnern. Somit entscheidet dann derjenige, der haften müsste, ganz alleine ob ein von ihm zu verantwortender Fehler vorliegt oder nicht.
Hier fehlt eine neutrale Instanz, die über den Gewährleistungsfall entscheidet. Sonst kann der Händler/Hersteller einfach behaupten dass er NATÜRLICH nicht in der Pflicht sei, denn er selber entscheidet auch darüber ob es so ist oder nicht.
Das ist so als müsstest du dir selber Strafzettel wegen Falschparkens schreiben - und würdest du das ganz korrekt tun...?
