Warst wohl kein guter Kunde ![]()
Beiträge von teddy3
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Antwort 1: Weiß ich jetzt nicht ganz genau. Aber ich glaube es kostet nix.
Antwort 2: Wenn der Anrufer die MFN wählt, bezahlt auch den entsprechenden Tarif. Denn der Festnetzbetreiber, von dem aus der Anrufer wählt, weiß nicht, dass dahinter möglicher Weise was anderes steckt, als das gewählte Handy. -
Weiß vielleicht jemand aus Erfahrung wie lange es dauert, bis die Handys aus der Vorschau auch tatsächlich ins Angebot kommen? Ich weiß, hängt auch vom Hersteller ab. Trotzdem gibts da ja noch Unterschiede bei den Providern.
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Du hast doch keine zwei Telefonnummern gekauft, sondern einen Vertrag abgeschlossen. Und der beinhaltet nunmal zwei Nummern. So weit ich weiß, müssten beide Nummern unter der selben Vertragsnummer laufen. Ergo: kündige ich den Vertrag, kündige ich automatisch beide Nummern.
ZitatOriginal geschrieben von Tesla
Wie lange brauchen denn die Roten um so eine Kündigungsbestätigung zu verschicken?
Bei mir hatte es nen guten Monat gedauert. Weiß nicht mehr genau, irgendwas zwischen 4 und 6 Wochen. -
Ich würde einfach den Vertrag kündigen. Darin ist alles eingeschlossen

Aber was müsst ihr pösen Purschen auch kündigen

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Genau, kommt bei meinem auch vor. Mit dem werden aber auch alle paar Tage 3 Handys geladen. Ist bestimmt das Geächze

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Richtig, im Prinzip muss das jeder für sich selbst entscheiden. Die TV-Welt ist derzeit im Umbruch. Analog ist noch Quasistandard, Digital die absehbare Zukunft.
HDTV ist super gut, aber noch weit weg, so lange sich weder Filmzulieferer, noch Sender, noch Hardwarehersteller einig sind, was sie denn nun eigentlich wollen. Denn das volle HDTV gibst eigentlich nur mit 1080p-Auflösung, was derzeit die wenigstens angekündigt haben.
Außerdem wird HDTV immer mit HDready gleichgesetzt, was ja eigentlich gar nicht stimmt. Aber das ist ein anderes Thema.Ich hab seit ungefähr nem halbem Jahr nen 16:9 LCD. Ist mir vorher gar nicht so aufgefallen, wieviele Sendungen mittlerweile schon in diesem Format gesendet werden. Obs ne Doku auf BR ist oder der Tatort im 1. (den ich aber nicht selbst sehe
). Einziger Nachteil ist, dass die Privaten selbst die 16:9-Sendungen noch im 4:3-Format senden. Dort hat man also prinzipiell nix vom neuen Format, außer man kann per Einstellung das ganze bildschirmfüllend einstellen. Was zwar bei den meisten Geräten mittlerweile geht, ist aber nur ne Hochrechnung und kein echtes 16:9.Bin jedenfalls zufrieden mit meinem Gerät und 16:9 lässt sich sehr angenehm anschauen. Ich bereue den Kauf nicht
Aber das muss jeder für sich entscheiden... -
Dumme Frage am Rande: Was ist der Unterschied in den AGB zwischen vor und nach 15.11.? Sind die neuen denn soooo schlecht gegenüber den alten, dass der Wechsel uninteressant wäre?
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Zitat
Original geschrieben von Sackgesicht
Da Bundesgesetze (hier: Das Bundesurlaubsgesetz) über die Landesgesetze gehen, musst du wohl Beamter sein.
Stimmt prinzipiell. Bundesrecht bricht Landesrecht. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die die Regel bestätigen.
In meinem Fall ist das Landesrecht lex specialis, wie der Jurist sagt.ZitatOriginal geschrieben von Sackgesicht
Da kann wohl jede Landesbehörde oder auch große Kommune seine Gesetze selbst machen, aber ich halte es für unwahrscheinlich, dass sie 1/2 Jahr länger machen als üblich.
Ist aber so. Kannst du hier nachlesen. -
Zitat
Original geschrieben von Sackgesicht
m. E. ist es gesetzliche Regelung, dass Resturlaub am 31.3. des Folgejahres verfällt und nicht zum Ende des laufenden Jahres...
... und dies kann wohl nicht durch eine Betriebsvereinbarung ausgehebelt werden...
Geht schon! Ich kann meinen bis spätestens zum 30.09. des nächstens Jahres nehmen. Und das kann ich, weil mir ein Landesgesetz dies erlaubt. :top: