Hallo erst mal, ich bin der Neue 
Also, ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber sowas in der Richtung.
IMHO reicht es nicht aus, einfach nur Handy und Vertrag zu haben. Denn der lautet ja auf einen anderen Namen. Das beweist für dich also erst mal das Gegenteil.
Was die Sache unheimlich vereinfachen würde, wenn es einen Zeugen für das Rechtsgeschäft, sprich Kaufvertrag, gibt, oder wenn ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt wurde. Aber wie du sagst habt ihr das nur mündlich gemacht.
Somit steht höchstwahrscheinlich Aussage gegen Aussage.
Dass deine Verflossene dir sagt, die Polizei würde auch sagen, dass ihr das Handy zusteht, liegt doch wohl auf der Hand. Denen hat sie eh nur das erzählt, was ihr nützt. Deswegen brauchst du da nix drauf zu geben.
ABER, im Großen und Ganzen spricht mehr gegen dich, als für dich als Eigentümer. Rein rechtlich bist du zwar E+B, aber den Beweis wirst du wohl nicht erbringen können.
Wenn die Polizei da mitmischen sollte, werden die wohl zum gleichen Urteil kommen und bis zur endgültigen Abklärung das Handy sicherstellen, bis (notfalls per Gerichtsbeschluss) eindeutig geklärt ist, wem das Ding gehört. Und der bekommts dann auch. So lange hat aber keiner was davon 
Hoffe gehelft zu haben 