ZitatOriginal geschrieben von Noe
Amazon
XM2A-LFQPMW-GM3FQ5 5 EUR
Gruß
Noe
Vielen Dank :top:
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von Noe
Amazon
XM2A-LFQPMW-GM3FQ5 5 EUR
Gruß
Noe
Vielen Dank :top:
In diesem Zusammenhang ist folgender Artikel auf Heise bzw. die Gerichtsentscheidung interessant:
Es hat zwar nix direkt mit 0190/0900-Anrufe vom Handy aus zu tun, es zeigt aber deutlich, dass damit der rechtliche Druck nicht mehr gegeben ist, da ein Inkasso für strittige Beträge nun nicht mehr möglich ist.
Und folgende Feststellung ist interessant: Aber auch mit dem Verbindungsnetz- beziehungsweise Plattformbetreiber für Mehrwertdienste-Rufnummern habe der Verbraucher durch die Einwahl keinen Vertrag abgeschlossen.
Re: Re: Re: Handy bei Karstadt gekauft - keine IMEI auf der Rechnung
ZitatOriginal geschrieben von Handy28.de
Garantie pflicht gibt es nicht. Zu meinst wohl Gewährleistung
Ich habe nur das gebräuchlichere Wort genommen, wobei Gewährleistung rechtlich natürlich richtiger ist.
Trotzdem bleibt es Pflicht der Hersteller, IMEI hin oder her...
Na also ich weiß nicht. Die sehen gar nicht mehr Nokialike aus. Und dann steht da, dass das neue zwar Videos widergeben kann, aber zur Auflösung lassen sie sich nicht aus.
Und dann nur 6MB interner Speicher. Weiß gar nicht, warum viele neue Handys weniger Speicher bekommen. Das 6230i hat doch auch 30 MB. Warum so ein Rückschritt?
ZitatOriginal geschrieben von swissd600
aber ich will von euch wissen unterschiede aufgelistet auf 1 blick bitte..???
Warum stellst du nicht einfach selbst eine Gegenüberstellung zusammen? Ich denke da hätte jeder hier was davon, wenn er sich denn selbst die Frage stellt.
Und richtig, dafür ist ein Forum da ![]()
Re: Handy bei Karstadt gekauft - keine IMEI auf der Rechnung
ZitatOriginal geschrieben von fr3dl
Kann ich mit diesem Kaufbeleg bei Reparaturen Garantiepflicht geltend machen, oder wird diese Rechnung nicht anerkannt?
Generell gilt die Garantiepflicht auch ohne Vorhandensein einer individuellen Nummer. Es ist nur so, dass z.B. Nokia ohne IMEI auf der Rechnung keine Garantiereparatur übernimmt. In dem Fall kann man eine eidestattliche abgeben, dass das abgegebene Gerät auch zur Rechnung gehört. :mad:
Wie das bei anderen Herstellern ist weiß ich nicht.
Ich bin begeistert, vom Bericht und vom N80. Wenn alles klappt, kommt es für mich genau passend zur VVL.
Also :top: an Meilo&Nokia4live
Solche Test sind mir immer noch lieber und für mich aussagekräftiger wie die Kurztests in diversen Fachzeitschriften ![]()
Selbst wenn die LiOn-Akkus keine Memoryeffekt mehr haben, ist es sinnvoll, öfter mal das Handy ganz leer werden zu lassen (so, dass es ausgeht) und dann in einem STück vollständig zu laden, bis besagter Hinweis kommt.
So erhält man die Fitness der Akkus und sie halten länger. Auch wenn immer beteuert wird, dass die aktuelle Akkugeneration den Memoryeffekt nicht mehr kennen würde, so ist das nicht ganz zutreffend. Wer den Akku nämlich nie ganz leer werden lässt und oft in Stücken lädt bzw. vorm Vollwerden abzieht, wird bald nicht mehr die volle Kapazität haben.
Du kannst dir nur die Dauer des letzten Anrufs ansehen. Ansonsten nur die Gesamtdauer.
Du kannst dir aber nach jedem Anruf (egal ob Anrufer oder Angerufener) die Dauer anzeigen lassen. Das geht über Einstellungen -> Anrufeinstellungen -> Kosten/Dauer anzeigen.
Raus kommst du innerhalb von 14 Tagen immer. Nur kann der Vertreiber halt eine Gebühr für entstandene Kosten geltend machen. Das tut er somit dann auch. Dann musst du halt in den sauren Apfel beißen und es bezahlen/von Mama bezahlen lassen.
Alles Weiter ginge zu sehr in die Rechtsberatung, die hier die wenigsten erlaubter Maßen durchführen dürften...