Beiträge von harlekyn

    Dabei sollte man dann aber dran denken, den CVC dabei zu haben (Keepass Safe oder wo auch immer) und eventuell die SMS eingeben zu müssen, falls Secure Code.

    Theoretisch schon. Praktisch hab ich den Eindruck, als würde der CVC nicht geprüft. Gib' einfach mal Unsinn ein...


    Zumindest bei meiner Amazon-KK wird zwar der CVC abgefragt, aber es ist egal was ich eingebe. Eine SMS zur Bestätigung kommt ebenfalls nicht.

    Sehr schön, klappt nun alles wie gewünscht, auch mit dem automatischen Aufladen ohne CVC. So kann ich sicher sein, immer Beträge bis 100€ problemlos einkaufen zu können. Interessant war auch ein Einkauf heute für 92€ - Uhr vor - fertig. Diese Verkäuferin war da allerdings total gelassen und hat gar nicht weiter drauf reagiert, während eine Andere im selben Laden noch am Samstag mich für verrückt erklären wollte und mir erklären wollte, ich müsse da ja auch eine Karte reinstecken, sonst würde das nicht gehen (das war an dem Tag mit der weiter oben genannten Zahlungsproblematik von Mastercard). In dieser Konstellation ist es dann tatsächlich fast perfekt; einziger Wehrmutstropfen sind dann tatsächlich sehr seltene Beträge über 100€, wo man dann doch noch das Portmonai mitführen muss oder halt im Ausland auf Grund der Zusatzgebühren, die bei den meisten Banken hier dann doch günstiger bis gar nicht anfallen dürften.


    Psst! Man kann auch in der Schlange im Supermarkt (oder Ikea) mal eben Geld von einer anderen Karte nachladen ;)

    Bin allerdings leider damit noch nicht weit gekommen. Von CD bootet das Image zwar sauber und ich kann auch die Windows 10 DVD laden aber ohne NVME Treiber. Packe ich dasselbe Image auf einen Stick und integriere den Treiber lädt er zwar den NVME Treiber aber erkennt meine CD/DVD Laufwerke nicht mehr. Aktuell noch ein Teufelskreis ;-)

    Hast du es mal mit einem USB-Stick als Boot-Medium versucht? Wäre auch eine Alternative für den dauerhaften Betrieb. Siehe https://clover-wiki.zetam.org/Instal...lation_windows


    Hier gibt's auch noch eine Anleitung: https://www.win-raid.com/t2375…FI-bootloader-method.html Weiss nicht genau was du schon ausprobiert hast.

    [USER="51685"]harlekyn[/USER] na ja also wir reden hier von ca. 350 vs. 1800MB/s - DAS merkt man nicht nur beim Benchmark, sondern auch deutlich (!) beim Arbeiten.

    SATA-SSDs reizen i.d.R. die Schnittstelle aus, also eher 500 MB/s vs. 1.800 MB/s.


    Ich behaupte dennoch, du merkst es nicht. Sofern für dich Arbeiten nicht aus dem permanenten Hin- und Herkopieren von grossen Datenmengen besteht, spielt der maximale Durchsatz ebensowenig eine Rolle wie 6-stellige IOPS. Beides setzt eine entsprechend grosse und/oder parallelisierte Last voraus, beides liegt in einer typischen Desktop-Umgebung nicht vor - daher reizt man die Leistungspotentiale nicht mal im Ansatz aus.


    Der generell verspürte Geschwindigkeitszuwachs ("Schwuppzidität") beim Umstieg von HDD auf SSD kommt v.a. durch die verkürzten Zugriffszeiten. Die höhere Bandbreite insbesondere beim sequenziellen Lesen spielt nur eine untergeordnete Rolle. Daher gibt's auch beim Umstieg von SATA II auf III zwar einen messbaren, aber kaum spürbaren Zuwachs. Die typischen Engpässe sind bereits mit einer SATA-SSD erst mal ausgeräumt, dann hat der Rest des Systems auf einmal genug damit zu tun, die Daten so schnell zu verarbeiten wie sie auch ankommen.


    Die Bootzeiten von 9 auf 8 Sekunden drücken ist zwar nett, aber nicht wirklich signifikant - zumal, wenn der Gewinn durch aufwändigere Partitionierung, Einbindung von externen Treibern etc. zunichte gemacht wird. Eine schlanke UEFI-Firmware bringt da mehr (von aus bis Desktop) als ein "altes" BIOS mit angeflanschter Super-SSD.


    Versteh' mich nicht falsch. Ich nutze und schätze SSDs seit dem es die gute Intel X25-M gab und hab' seither nichts anderes mehr verbaut. PCIe auf dem Desktop ist Overkill.


    Bei nem Datenbankserver darf's dagegen gern ein RAID0 aus 4 PCIe-Disks sein, dort sind IOPS nur durch mehr IOPS zu ersetzen.

    Nichtsdestotrotz ist das wohl nicht abschließend geklärt, denn der BGH hat in einem vergleichbaren Fall pauschale "Buchungskosten" als nichtig erklärt. Die Eingangs von mir und Barts geäußerten Bedenken, dass nämlich solche Kosten vor Gericht Bestand haben werden -sind somit eben noch nicht geklärt.

    Und wieder nicht alles gelesen. Naja. Kennen wir ja schon.


    Bin schin gespannt ob du die bemängelte Klärung selbst herbeiführst :p