ZitatOriginal geschrieben von skyrock
Du DARFST nicht anzeigen, da nach deinen Schilderungen keine weiteren schweren Straftaten zu erwarten sind, die durch die Anzeige verhindert werden könnten.
Ich habe ja nicht alles offenbart, aber in der Familie ist z.B. noch eine jüngere Schwester (13)...
Und vielleicht nocheinmal zur Betonung: Ich habe nicht vor, gegen den Willen meiner Patientin zu handeln. Das wäre ja schon wieder Gewalt gegen sie. Ein wenig Fachwissen und auch gesunden Menschenverstand müßt ihr mir schon zutrauen. Ich wollte nur den juristischen Teil wissen, denn dafür reicht mein Fachwissen nicht!
kinslayer: Danke, dein Honorar geht dann an den üblichen Briefkasten? ![]()
