Ist doch bekannt, dass es im Land der begrenzten Unmöglichkeiten darauf ankommt, was für einen Anwalt man sich leisten kann. Warum sitzen sonst hauptsächlich Ärmere und/oder Afroamerikaner in den Todeszellen? ![]()
Beiträge von wrywindfall
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Für iOS gibt's eine App für den Verbrauch.
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Ein Smartphone ohne Smartphonetarif ist etwas ungünstig, oder?
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Zitat
Original geschrieben von vodafrank
Anmerkung in eigener Sache: Das hier ist mein 10.000stes Posting, womit ich nun "Lebenslänglich" bekomme.
:p :top: :cool:EDIT: Oh nein, ich bin nun wieder Newbie! :eek:
OT: Keine Angst, das gibt sich bald wieder!

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Da ich kein Arzt bin, habe ich keine Eide leisten müssen und ich kann Notfälle woanders hin leiten!

Aber es ist egal, wie oft das vorkommt! Selbst ein einziges mal ist zuviel und würde einen Shitstorm hervorrufen!

Es reicht ja schon der Eiertanz um die Patienten mit der privaten Grundversorgung. Die fäßt kein Behandler mit der Kneifzange an!
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Und wenn der Notfall nicht mehr ansprechbar ist und sich privat auch nichts leisten könnte?
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Für die meisten Behandler sind Privatpatienten ein Vorteil, weil hier die tatsächlich erbrachte Leistung (leider zu einer Gebührenordnung die 25 Jahre alt ist und seitdem nicht erhöht wurde, aber das ist ein anderes Problem!
) bezahlt wird. Bei gesetzlich Krankenversicherten ist dagegen das Budget gedeckelt. Egal, wie oft der Patient vorbei kommt, gibt es einen Höchstsatz, alle Behandlungen dadrüber sind dann für "umme". Deshalb eben die Bevorzugung der privat Versicherten.Ich selber mache das etwas anders, da bei mir die Sätze nicht mehr so weit auseinander liegen (wie gesagt wurde die Gebührenordnung für die privat Versicherten ja schon lange nicht mehr angehoben, die für die GKV-Versicherten dagegen schon!) und ich für die "Privaten" erstmal mehr bürokratischen Papierkram habe, sind die nicht unbedingt attraktiver. Also ist das eine Einzelfallentscheidung und nicht unbedingt generell so zu sehen.
Aber das gehört nicht unbedingt zum Thema eGK!
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Bei manchen Privatversicherungen gibt es auch eine Karte. Ich frag das eigentlich schon gar nicht mehr, bin dann aber doch mal erstaunt, wenn da jemand eine solche Karte hat.
Das mit dem Bild ist übrigens umstritten. Da es erstens keine Pflicht gibt, eine eGK mit Bild und wenn man doch eins drauf hat, auch nicht mit dem eigenen Bild (steht nirgendwo in der Vorschrift drin!) zu haben, ist der Teil auch unsinnig. Die Szenarien bei den Behandlern werden ja so diskutiert: da kommt jemand als Notfall und an der Theke wird festgestellt, dass das Bild nicht zur Person paßt (übrigens gar nicht mal so selten, da vor allem Frauen sich schöne und schmeichelnde Bilder aussuchen! ;)). Wird die Person dann und wie abgewiesen? Was ist, wenn die Person dann stirbt? Wo Ärzte doch eine Behandlungspflicht haben! Ich habe da bisher nur pragmatische Lösungen vernommen: liegt eine einlesbare Karte vor, wird auch behandelt! Soll der- oder diejenige doch aussehen, wie er/sie will!
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So nachvollziehbar finde ich die Antwort von Martin nicht, sondern eher bedauerlich. Aber ich nerve ja schon wieder!
