In meinem damaligen Posting und den verlinkten Studien ging es um die These, dass eine Verschärfung der Strafandrohung abschreckende Wirkung habe. Das ist eben nicht der Fall (und natürlich wurde auch in Deutschland schon das StGB verschärft, z.B. bei Sexualdelikten oder kürzlich beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).
Dass eine konkrete Haftstrafe einen Täter logischerweise daran hindert weitete Straftaten zu begehen, bestreitet ja niemand. Das hat nur nichts mit der damaligen Thematik zu tun.
Deiner Meinung, dass eine möglichst rasche Verurteilung ebenfalls von Vorteil wäre, bin ich im übrigen auch.