Beiträge von Hellwach

    Ja, so kenne ich das auch. Ich hab eigentlich nur gesagt, das Gerät sei defekt. Mir war's wurscht, ob Umtausch oder Geld zurück. Das ist es eben.


    Zusammenfassung:


    1) War im Laden. Mitarbeiterin sagt: geht nicht, da Rücknahme/Umtausch nur innerhalb eines Monats ab Kauf.


    2) Anruf bei der Netto-Hotline. Die Information der Mitarbeiterin sei so richtig (scheint wohl Plus/Netto-Recht zu sein). Ich verweise auf die Händlergewährleistung, da ich das so kenne. Antwort der Mitarbeiterin: Sie kenne das anders. Gespräch vorbei.


    3)Erst die zweite Hotline-Dame hat mir nach hartnäckigem Bohren zugestimmt, aber nur, weil sogar in der Garantie-Anleitung stand: "geben sie die Ware bei ihrem Händler zurück". Davor wollte sie noch, dass ich mich an den Hersteller wende.


    4)Ausrede in der Filiale dann eben: "Wir sind gar nicht der Händler, CLATRONIC (also der "Hersteller" des Toasters) ist das nämlich." Erst als ich gesagt habe, dass die Hotline mir beim Umtausch den Rücken decke, hat der Filial-Mitarbeiter seinen Chef angerufen und "ausnahmsweise" einer anderen Regelung zugestimmt. Die andere Mitarbeiterin war ungläubig, als ihr Kollege das kaputte Gerät zurücknahm. "Die Hotline macht's möglich" war die Antwort des Mitarbeiters.


    Um das so perfekt zu koordinieren muss man davon ausgehen, dass PLUS/Netto dieses Vorgehen systematisch betreibt. Systematisch am geltenden Recht vorbei.


    Was für ein Aufwand für so wenig Geld... :mad:

    Re: Re: Händlergewährleistung?


    Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Die Suchfunktion!

    Hab ich genutzt...


    Nach einem Hotline-Kontakt und einem erneuten Besuch in der Filiale haben sie es nun doch angenommen. Aber die Ausrede hieß: "wir sind gar nicht der Händler" (sondern CLATRONIC). Würde mich dennoch interessieren, wer eigentlich Recht hat.

    Hallo,


    nach meinem bisherigen Kenntnisstand muss ein Händler eine Gewährleistung für seine an Endverbraucher verkauften Produkte übernehmen. Ich hatte vor einigen Monaten beim Discounter Plus einen Sandwich-Toaster gekauft, den ich heute zurückgeben wollte (Bauteil defekt). Man sagte mir ind er Filiale, das ginge nur innerhalb eines Monats ab Kauf. Ich ahbe nun bei Plus angerufen, dort wisse man nichts von Händlergewährleistung, ich solle mich an den Gerätehersteller zwecks Garantie wenden.


    Es ist nervig, das Gerät irgendwo einschicken zu müssen. Daher die Frage: Wer hat Recht?

    Hallo,


    ich habe vor einiger Zeit mal die Seite eines Händlers aus China besucht. Dieser lieferte weltweit versandkostenfrei.


    Der Shop hatte von GSM-Verstärkern über MP3-Player und Vibratoren so ziemlich alles im Angebot.


    Kennt jemand die Seite und hat mir den Link?? :)