Beiträge von Hellwach

    Servus,


    ich würde mal gerne wissen, welche Veränderungen ihr erlebt habt, falls ihr schon einmal von fleischhaltiger Ernährung auf fleischlose bzw. umgekehrt umgestiegen seid. Ich denke die meisten Menschen dürften so etwas wenigstens für ein paar Monate in ihrem Leben versucht haben. Sei es als Diät, wegen Tierseuchen, aus ethischen Gründen, Tierliebe, Unverträglichkeit usw.

    Hmm, okay, dass solche - ich nenn's mal - Knebelverträge rechtlich Bestand haben wusste ich nicht. Mein Rechtsgefühl sagt mir entweder fixer Preis mit fester Laufzeit oder variabler Preis ohne Laufzeit. Leider versteht mein Vater von solchen Sachen nicht viel und hat sich halt diesen Vertrag wegen läppischen € 40,- Ersparnis aufschwatzen lassen. Jetzt heißt es also wohl € 450,- mehr im Jahr zahlen, als bei der Konkurrenz...

    Re: Re: Re: Re: Probleme mit Gasanbieter


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Es wird bestimmt nicht so sein, dass in dem Vertrag drinsteht "Wir nehmen was wir wollen" sondern es sind schon Preise fixiert die sich dann aber z.B. an der tatsächlichen Verbrauchsmenge etc. pp. orientieren.
    Also erstmal die Unterlagen suchen und gründlich studieren, dann sollten sich die meisten Fragen von selbst klären.

    Nunja, es geht schon in die Richtung. Es steht offenbar drin, dass der Preis 0,21ct/KWh unter dem Grundversorgungstarif liegt.


    Aber das allein sollte ja einen Widerspruch gegen eine Preiserhöhung nicht ausschließen? Das zumindest behaupten die Stadtwerke:


    Zitat

    hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Sie unseren Gas-Treuevertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2008 und variablen Preisen unterschrieben haben. Bei diesem Treuevertrag haben Sie einen Preisvorteil von netto 0,21 Cent gegenüber der Grundversorgung. Der von Ihnen unterschriebene Vertrag ist bindend und die Preise sind wie auf unserem Preisblatt vermerkt zu bezahlen.

    Re: Re: Probleme mit Gasanbieter


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    1. Wenn das das einzige Kündigungsrecht ist - nein. Derartige "Sonderkündigungsrechte" nach Preiserhöhungen sind aber nichts ungewöhnliches auch nicht mit der 4 Wochen Frist. Allerdings muss es doch auch einen Passus geben wann unter regulären Bedinungen die Kündigung (Laufzeit, mit 3 Monaten etc. pp.) möglich ist.

    Der Vertrag hat 12 Monate Laufzeit und 3 Monate Kündigungsfrist. Frage war, ob ein Kündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung generell erlöschen kann.


    Zitat

    2. Wie sollen wir beurteilen was Du für einen Vertrag abgeschlossen hast? Gdrs. sind Verträge mit Preisgleitklauseln rechtlich nicht zu beanstanden, aber wie gesagt die Details zum Vertrag kennst nur Du un der Anbieter von daher kann man dazu auch nichts sagen.

    Die Frage deshalb, weil a) nicht ich den Vertrag abgeschlossen habe und b) eben keine Unterlagen darüber finden konnte. Die Frage war auch nur allgemeiner Natur, da ich gelernt habe, dass man für gültige Verträge die "essentialia negotii" benötigt, zu denen auch ein Preis gehört. Variable Preise sind aber imho keine Preise...

    Ist vielleicht nicht das richtige Forum, vllt. gibt's aber ein paar Rechtskundige hier, die helfen können:


    Wir haben einen Gasliefervertrag abgeschlossen, der in den AGB vorsieht, dass eine Kündigung nur vier Wochen nach Mitteilung einer Preiserhöhung möglich ist. Ist das rechtens?


    Zudem behaupten die Stadtwerke, wir hätten einen Vertrag mit "variablen Preisen" ("Treuevertrag") unterzeichnet. Ist solch ein Vertrag, falls denn tatsächlich abgeschlossen, überhaupt wirksam?

    Was haben eigentlich all diese ollen Links mit dem Thread hier zutun?? Wer sowas wie eine Betriebsanleitung für Frauen (Unsinn^10) benötigt ist schon ein wenig arm dran, oder?


    Vielleicht sollte man den Thread schließen, da sich der Ersteller schon geraume Zeit nicht mehr gemeldet hat und es hier in alle möglichen Richtungen divergiert.

    Ich ziehe gerade aus einer Souterrain-Wohnung aus, da sich bei mir durch die Feuchtigkeit und evtl. unsichtbaren Schimmel nach und nach starke allergische Reaktionen entwickelt haben, die auch zu allergischem Asthma führten.


    Wenn man also weiß, dass man anfällig für eine Sensibilisierung auf Allergene ist, sollte man sich die Belüftung und Bauweise der Souterrain-Wohnung schon sehr genau anschauen.


    Für alle anderen, wenn man u.U. mit etwas weniger Licht auskommen kann, weshalb nicht...


    PS: Vielleicht liegt es an deiner "unorthodoxen" Schreibweise für Souterrain, dass du wenig findest ;)

    Niemand würde ernsthaft planen, € 500.000.000.000 oder gar mehr aus dem Staatsseckel auszugeben. Im Prinzip ist das halt eine riesen Einlagenversicherung des Staates für Banken.


    Je höher die Deckungssumme, desto besser natürlich.