Besonders heikel ist Absatz 3. Der praktisch alles davor definierte für die sonstige Verwendung freigibt und naja, Absatz 4 sowieso...
ZitatAlles anzeigenII. Einwilligung zur Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung von Daten
Die Bank, ein Unternehmen des General Electric Konzerns, arbeitet im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden mit anderen mit ihr verbundenen Unternehmen (im Sinne des § 15 Aktiengesetz) des General Electric Konzerns und mit Kooperations- und Vertriebspartnern zusammen.
1. Datenverarbeitung zu Bankzwecken:
Die Bank wird als Unternehmen des General Electric Konzerns zum Zwecke der Vertragserfüllung ihre Datenverarbeitung ggf. auch durch Rechenzentren des Konzerns oder durch vom Konzern oder die Bank ausgewählte Rechenzentren verarbeiten lassen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages mit der Bank die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten in einem Rechenzentrum des Konzerns oder einem durch den Konzern oder die Bank ausgewählten Rechenzentrum erfolgt. Insbesondere erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung durch ein Unternehmen einverstanden, das ggf. außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums („EWR-Ausland“) seinen Sitz hat.
2. Art der Daten:
Zu diesen Zwecken dürfen übermittelt werden:
• Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf und vergleichbare Daten)
• Vertragsdaten (Abschluss, Ausgestaltung, Konditionen)
• Kontokorrentdaten (Saldo/Limit oder vergleichbare Daten).
3. Datenverarbeitung zu Werbezwecken per Telefon, Fax, E-Mail und SMS:
Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde, dass der Kunde im Beratungsgespräch oder Internet darüber informiert wurde und damit einverstanden ist, dass über die beschriebene Datenverarbeitung zu Bankzwecken hinaus die Bank und durch sie beauftragte und zum Datenschutz verpflichtete Unternehmen, personenbezogenen Daten auch zur Information und Beratung über andere Bank- und Versicherungsprodukte (einschl. der Übersendung von Werbematerialien sowie Kontakt wie Telefon, Fax, E-Mail und SMS zu diesem Zweck) sowie zur kundengerechten Gestaltung ihrer Angebote verarbeiten und nutzen kann. Der Kunde ist ebenfalls damit einverstanden, dass zu diesen Zwecken persönliche Daten auch an die Gesellschaften des General Electric Konzerns übermittelt werden. Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlung an eine Gesellschaft einverstanden, die ggf. ihren Sitz im EWR-Ausland hat.
4. Entbindung vom Bankgeheimnis: Zu den vorgenannten Zwecken entbindet der Kunde die Bank gleichzeitig vom Bankgeheimnis, ohne dass damit eine generelle Entbindung vom Bankgeheimnis verbunden wäre.
Quelle: Auszug aus den GE Money Bank AGB